Fachkräfteeinwanderung: Neuerungen treten in Kraft
Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Von einigen Neuerungen dürften insbesondere Handwerksbetriebe und Mittelständler profitieren. So muss etwa anders als bisher eine ausländische Berufsqualifikation künftig in vielen Fällen nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Menschen aus Drittstaaten bereits mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss besitzen. Die Bundesregierung verspricht sich davon weniger Bürokratie und kürzere Verfahren. Des Weiteren wird bei der Berufsausbildung die Vorrangprüfung abgeschafft. Dadurch sollen Betriebe ihre freien Ausbildungsplätze schneller besetzen können. Zudem sollen geduldete Personen, die ihren Lebensunterhalt sichern können, eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung erhalten.