Lockdown im Einzelhandel: Wo Click & Collect möglich ist
Mit Click & Collect kann der Einzelhandel einen Teil des Umsatzverlustes ausgleichen. Doch nicht überall ist die Abholung von Waren erlaubt.
Seit dem 16. Dezember gilt wieder ein bundesweiter Lockdown im Einzelhandel. Alle Geschäfte, die nicht Güter des täglichen Bedarfs anbieten, mussten schließen. Anders als im ersten Lockdown im Frühjahr ist in vielen Bundesländer dieses Mal aber das sogenannte Click and Collect erlaubt – das heißt: Waren können online bestellt und dann vor Ort im Geschäft abgeholt werden. Die Bundesländer haben hierzu in ihren Corona-Verordnungen jedoch unterschiedliche Regelungen getroffen. Der DMB zeigt, was wo gilt und in welchen Bundesländer Click & Collect während des Lockdowns möglich ist:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg ist Click and Collect ausdrücklich untersagt. Geschlossene Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe dürfen keine Abholdienste anbieten – davon ausgenommen ist die Gastronomie.
Weitere Ausnahme: Baumärkte, Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbaubedarf sowie Verkaufsstätten des Landhandels dürfen einen Abholservice einrichten – allerdings nur für gewerbliche Kunden und Landwirte.
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (§ 1d Abs. 3 S. 5 und Abs. 4 S. 3)
FAQ zur Corona-Verordnung
Bayern
In Bayern ist die Abholung zuvor bestellter Ware in oder vor Ladengeschäften ausdrücklich untersagt.
Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 12 Abs. 1 S. 1)
Berlin
Das Land Berlin führt „Abhol- und Lieferdienste“ unter den Ausnahmen auf, die nicht von den Schließungen betroffen sind. Eine explizite Regelung zum Umgang mit Abholungen in Geschäften enthält die Corona-Verordnung nicht. Demnach ist die Abholung von bestellten Waren grundsätzlich möglich.
SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 14 Abs. 1 S. 2)
Brandenburg
Ebenso wie in Berlin gehören „Abhol- und Lieferdienste“ auch in Brandenburg zu den Ausnahmen, für die die Schließungsanordnung nicht gilt. Eine explizite Regelung zum Umgang mit Abholungen in Geschäften enthält die Corona-Verordnung nicht. Damit ist die Abholung von bestellten Waren grundsätzlich möglich.
Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (§ 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 16)
Bremen
Bremen erlaubt ausdrücklich die Abholung von vorher bestellten Waren in Geschäften, sofern die Kunden die Geschäfte dabei nur einzeln betreten. Zusätzlich ist eine Warenausgabe außerhalb geschlossener Räume möglich.
Dreiundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (§ 4 Absatz 2 Nr. 11)
Hamburg
In Hamburg ist die Abholung von bestellter Ware ausdrücklich erlaubt, sofern diese kontaktlos, außerhalb der Geschäftsräume und unter Wahrung der Abstandsregeln übergeben wird.
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (§ 4c Abs. 2)
Hessen
In Hessen werden Abhol- und Lieferdienste unter den Ausnahmen geführt, die von der Schließungsentscheidung nicht betroffen sind. Click and Collect bleibt damit möglich.
Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (§ 3a Abs. 1 S. 2 Nr. 9)
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern gestattet ausdrücklich den Verkauf über Click and Collect. Bei der Abholung von Waren besteht die Pflicht zu Einhaltung der bestehenden Hygieneauflagen, die auch für Einkaufscenter und Verkaufsstellen des Einzelhandels gelten
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (§ 2 Abs. 1 S. 3 und S. 5)
Niedersachsen
In Niedersachsen ist die kontaktlose Abholung von bestellter Waren auch im Lockdown weiterhin explizit erlaubt, sofern diese außerhalb der Geschäftsräume und unter Einhaltung des Abstandsgebots erfolgt.
Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
(§ 10 Abs. 1b S. 3)
Nordrhein-Westfalen
In NRW ist Click and Collect ebenfalls ausdrücklich erlaubt, sofern die Abholung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen und kontaktlos erfolgen kann.
Coronaschutzverordnung NRW (§ 11 Abs. 2 S. 2)
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ermöglicht die Abholung von Waren im Einzelhandel nach vorheriger Bestellung.
Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (§ 5 Abs. 2 S. 2)
Saarland
Im Saarland gehören „Abhol- und Lieferdienste“ zu den Ausnahmen, die vom Öffnungsverbot ausgenommen sind. Eine explizite Regelung zum Umgang mit Abholungen in Geschäften enthält die Corona-Verordnung nicht. Damit ist die Abholung von bestellten Waren grundsätzlich möglich.
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (§ 7 Abs. 3 S. 2 Nr. 2)
Sachsen
In Sachsen ist die Abholung von Waren im Ladengeschäft ausdrücklich untersagt. Erlaubt sind nur die Lieferung und der Versand von Waren.
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (§ 4 Abs. 1 S. 1)
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind „Abhol- und Lieferdienste“ vom Verbot der Schließungsverfügung ausgenommen. Eine explizite Regelung zum Umgang mit Abholungen in Geschäften enthält die Corona-Verordnung nicht. Damit ist Click and Collect grundsätzlich möglich.
Neunte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (§ 7 Abs. 2 S. 1)
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein erlaubt Click and Collect explizit, sofern die betroffene Ware vorab – etwa im Internet oder per Telefon – verbindlich gekauft wurde. Eine Abholung innerhalb geschlossener Räume ist nur möglich, wenn diese jeweils nur von einem einzelnen Kunden betreten werden. Zusätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(§ 8 Abs. 2 Nr. 1 sowie Begründung zu § 8 Abs. 2)
Thüringen
In Thüringen ist die Abholung von Waren ausdrücklich verboten. Eine Ausnahme gilt nur für Buchhandlungen, die vorab bestellte Waren außerhalb ihrer Geschäftsräume an Kunden übergeben dürfen.
Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung (§ 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 Nr. 15)
Hinweis: In einigen Bundesländern lässt sich aus den Formulierungen der Corona-Verordnungen nicht eindeutig entnehmen, ob Click & Collect erlaubt ist, da auf dieses Thema nicht überall explizit Bezug genommen wird. Der DMB übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier dargestellten Informationen.