07.12.2023Nachricht

Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an Schnupfen, Husten oder Heiserkeit erkrankt sind, können sich nun wieder telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschlossen. Voraussetzung für eine telefonische Krankschreibung ist allerdings, dass der Patient keine schweren Symptome aufweist und in der Praxis bekannt ist. Eine telefonische Krankschreibung ist für fünf Kalendertage möglich, kann aber telefonisch nicht verlängert werden. Wer seine Krankschreibung in der Arztpraxis erhielt, kann diese jedoch telefonisch verlängern.

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