01.10.2023Nachricht

Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) beginnt

Um Klimaschutz zu ermöglichen, gleichzeitig aber faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten und die Verlagerung von Produktionsstätten in Weltregionen mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben zu verhindern, hat die Europäische Union im Mai die Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (carbon border adjustment mechanism, kurz: CBAM) beschlossen. Dieser Mechanismus ist faktisch ein CO2-Preis für in die EU importierte Güter, deren Produktion besonders energieaufwendig ist. Die Übergangsphase von CBAM beginnt nun am 1. Oktober.

Unternehmen, die bestimmte Waren in die EU importieren, unterliegen von nun an quartalsweisen Berichtspflichten. Die vollständige Anwendung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus beginnt schließlich am 1. Januar 2026.

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