Wer darf in Niedersachsen öffnen? Und wie?
Die Landesregierung Niedersachsen lockert mit einem Stufenplan die Corona-Einschränkungen.
| Stufe 3 | Stufe 2 | Stufe 1 | |
Kontaktbeschränkungen in öffentlichen und privaten Räumen | 1 Haushalt + 2 weitere Personen eines anderen Haushaltes Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis 10 Personen zulässig. In öffentlichen Räumen: medizinische Maske | 1 Haushalt + 2 weitere Personen eines anderen Haushaltes oder 10 Personen aus max. 3 Haushalten Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis 10 Personen zulässig. In öffentlichen Räumen: medizinische Maske | 1 Haushalt + 2 weiteren Personen eines anderen Haushaltes oder 10 Personen aus max. 3 Haushalten erlaubt Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis 10 Personen zulässig. In öffentlichen Räumen: medizinische Maske | |
Einzelhandel | Geöffnet mit Hygienekonzept Mit Ausnahme notwendiger Grundversorgung sowie <200qm Verkaufsfläche Zugang nur mit negativem Testnachweis (Kontrollerfordernis) Zugangsbegrenzungen* medizinische Maske | Geöffnet mit Hygienekonzept Zugangsbegrenzungen* medizinische Maske | Geöffnet mit Hygienekonzept medizinische Maske | |
Körpernahe Dienstleistungen | Geöffnet mit Hygienekonzept medizinische Maske sofern keine durchgängige MNB möglich nur mit negativem Testnachweis einmal wöchentlich Testpflicht Personal | Geöffnet mit Hygienekonzept medizinische Maske sofern keine durchgängige MNB möglich nur mit negativem Testnachweis einmal wöchentlich Testpflicht Personal | Geöffnet mit Hygienekonzept medizinische Maske | |
Solarien/Saunen | Solarien mit Hygienekonzept geöffnet Saunen geschlossen Zugang nur mit einem negativen Testnachweis Solarien: MNB-Pflicht, solange nicht Bestrahlung | Solarien mit Hygienekonzept geöffnet Saunen geschlossen Zugang nur mit negativen Testnachweis Solarien: MNB-Pflicht, solange nicht Bestrahlung | Geöffnet mit Hygienekonzept Solarien: MNB-Pflicht, solange nicht Bestrahlung | |
Gastro drinnen (ohne Bars, Diskotheken, Clubs) | geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände), sofern die Gäste sich ausschließlich an Tischen aufhalten Max. 50% Kapazität Sperrstunde 23.00 Uhr Zugang nur mit negativem Testnachweis MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wird Keine privaten geschlossenen Feiern | geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände), sofern die Gäste sich ausschließlich an Tischen aufhalten Max. 50% Kapazität Sperrstunde 23.00 Uhr Zugang nur mit negativem Testnachweis MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wird Keine privaten geschlossenen Feiern | Geöffnet mit Hygienekonzept
MNB-Pflicht, solange nicht Sitzplatz eingenommen wird Private geschlossene Feiern: max. 100 Personen mit negativem Testnachweis | |
Gastro draußen (ohne Bars, Diskotheken, Clubs) | geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände), sofern die Gäste sich ausschließlich an Tischen aufhalten Sperrstunde 23.00 Uhr Zugang nur mit negativem Testnachweis MNB-Pflicht in Innenräumen, Medizinische Maske
Keine privaten geschlossenen Feiern | geöffnet mit Hygienekonzept (insb. Abstände), sofern die Gäste sich ausschließlich an Tischen aufhalten MNB-Pflicht in Innenräumen, Medizinische Maske Private geschlossene Feiern: max. 50 Personen mit negativem Testnachweis | Geöffnet mit Hygienekonzept MNB-Pflicht in Innenräumen, Medizinische Maske Private geschlossene Feiern: max. 100 Personen mit negativem Testnachweis | |
Beherbung/Tourismus | Geöffnet mit Hygienekonzept Max. 60% Kapazität bei Hotels, Jugendherbergen, Wohnmobilstell-, Campingplätzen, Bootsliegeplätzen etc. sowie Entzerrung auch bei Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern durch mind. 1 Nacht Wiederbelegungssperre Negativer Test bei Anreise, zweimal pro Woche während des Aufenthaltes Hotelgastronomie geöffnet zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste bzw. nach Regelungen Gastronomie mit Essensservice | Geöffnet mit Hygienekonzept Max. 80% Kapazität bei Hotels, Jugendherbergen, Wohnmobilstell-, Campingplätzen, Bootsliegeplätzen etc. sowie Entzerrung auch bei Vermietung von Ferienwohnungen und -häusern durch mind. 1 Nacht Wiederbelegungssperre Negativer Test bei Anreise, zweimal pro Woche während des Aufenthaltes Hotelgastronomie geöffnet zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste bzw. nach Regelungen Gastronomie mit Essensservice Hoteleigene Hallenschwimmbäder und Saunen geöffnet für zulässig beherbergte Gäste | Geöffnet mit Hygienekonzept Hotelgastronomie nach Regelungen Gastronomie mit Essensservice Negativer Test bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthaltes | |
Jahrmärkte, Volksfeste, Kirmes, Spezialmärkte Messen, gewerbliche Ausstellungen | Wochenmärkte mit Hygienekonzepten geöffnet (Sortiment siehe Einzelhandel) Sonstige Märkte verboten medizinische Maske | Geöffnet mit Hygienekonzept Medizinische Maske | Geöffnet mit Hygienekonzept Medizinische Maske |
* siehe Stufenplan des Landes Niedersachsen
Wer darf öffnen unter welchen Bedingungen öffnen und wer nicht?
Das Land Niedersachsen hat eine detaillierte Auflistung veröffentlicht, welche Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte etc. unter welchen Bedingungen betrieben werden dürfen.