07.08.2023Hintergrund

Mittelstand in Zahlen: Homeoffice

Der Mittelstand ist der Wirtschaftsmotor Deutschlands. Doch wie ist dieser aufgestellt? Was steckt dahinter? Was bewegt KMU? Der DMB stellt mit "Mittelstand in Zahlen" regelmäßig interessante Fakten und Studienergebnisse vor.

Durch die Corona-Pandemie ist mobiles Arbeiten für viele Erwerbstätige in Deutschland innerhalb kürzester Zeit zur Normalität geworden. Während Arbeitgebern zu Beginn der Pandemie zunächst empfohlen wurde, ihre Beschäftigten nach Möglichkeit von Zuhause aus arbeiten zu lassen, verpflichtete die Bundesregierung sie im weiteren Verlauf der Pandemie durch eine Arbeitsschutzverordnung dazu, ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, sofern deren Tätigkeit dies zuließ. Diese Verordnung lief zwar im März 2022 aus, dennoch ist das Homeoffice für viele Arbeitnehmer ein fester Bestandteil ihres Arbeitsalltags geblieben. Dies spiegeln auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes wider. Demnach arbeiteten im Jahr 2022 24,2 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland mindestens gelegentlich im Homeoffice.

Im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie hat sich der Wert fast verdoppelt. Denn im Jahr 2019 arbeiteten lediglich 12,8 Prozent der Erwerbstätigen im Homeoffice. Zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 arbeiteten dann laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) 35 Prozent aller Erwerbstätigen teilweise oder vollständig im Homeoffice. Der Anteil derjenigen, die jeden Tag im Homeoffice verbringen, ist von 10,1 Prozent im Jahr 2021 auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gesunken. Im Branchenvergleich gibt es außerdem deutliche Unterschiede. Während 2022 nur 6,6 Prozent der Erwerbstätigen im Gesundheitswesen im Homeoffice arbeiteten, nutzten es 76 Prozent im Bereich der IT-Dienstleistungen zumindest gelegentlich.

Koalitionsvertrag sieht Recht auf Homeoffice vor

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat sich in ihrem Koalitionsvertrag (S. 68f) darauf verständigt, dass Homeoffice als eine Möglichkeit der mobilen Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung abgegrenzt werden soll. Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten sollen außerdem laut Koalitionsvertrag einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten. Arbeitgeber sollen dem Wunsch ihrer Beschäftigten nur dann widersprechen können, wenn betriebliche Belange dem entgegenstehen. Das würde bedeuten, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf.

DMB bevorzugt flexible Lösung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat im vergangenen Jahr bereits angekündigt, das Recht auf Homeoffice für Beschäftigte und sogenannte „moderne Regeln für mobiles Arbeiten“ einführen zu wollen. In einer Pressemitteilung sprach sich der Deutsche Mittelstands-Bund daraufhin für eine Modernisierung der Regeln für mobiles Arbeiten aus, lehnte einen Rechtsanspruch auf Homeoffice aber ab. Sinnvoller wäre es stattdessen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zum jeweiligen Unternehmen passende Homeoffice-Regelungen schaffen sollten, die sich durch Flexibilität auszeichnen, auf Freiwilligkeit setzen und niemanden bevormunden.

Dieser Beitrag ist Teil von Mittelstand WISSEN zum Thema "Arbeitswelt von morgen"

 

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