Corona: Exit-Maßnahmen

Wie es für KMU jetzt weitergeht

Wie kann ein gesicherter Arbeitsalltag gelingen?

Ein gesicherter Arbeitsalltag in Zeiten der Corona-Krise kann nur mit zugeschnittenen Hygiene- und Schutzkonzepten gelingen. Der DMB verschafft einen Überblick zu branchenspezifischen Konzepten, die Unternehmen die Anpassung an die neue Realität erleichtern können.

Regeln für die Öffnung von Gastronomiebetrieben am Beispiel Österreich

Österreich zeigt, wie die Öffnung von Restaurants auch in Deutschland ermöglicht werden könnte. In der Alpenrepublik dürfen Gastronomiebetriebe unter Auflagen ab dem 15. Mai wieder öffnen.

Unter anderem müssen in Lokalen des Nachbarlands folgende Regeln eingehalten werden:

  • Mindestens einen Meter Abstand zwischen den Gästen
  • Maximal vier Personen dürfen an einem Tisch
  • Mundschutzpflicht für Personal
  • Mundschutzpflicht für Gäste beim Betreten und Verlassen des Lokals
  • Ein Schankbereich an der Theke ist nicht erlaubt

Zu den FAQ                     www.sichere-gastfreundschaft.at

Fitness- und Gesundheits-Anlagen

Der Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) hat ein beispielhaftes Sicherheits- und Hygienekonzept aufgestellt und filmisch aufbereitet. U. a. werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Begrenzung der Personenzahl, die sich gleichzeit in der Anlage aufhalten. Die Quadratmeterzahl der Anlage sollte mit dem Faktor 10 geteilt werden, um einen Richtwert für die maximale Personenzahl zu erlangen. (Beispiel 400 qm / 10= Maximal 40 Personen gleichzeitig)
  • Warteschlangen vermieden und Abstands- und Zugangsregeln umfassend kommuniziert werden.
  • Kontaktlose Temperaturmessung am Eingang. Kein Zugang für Personen mit Erkältungssymptomen.
  • Personal muss Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Geräte mit 1,5 Meter Abstand positionieren.
  • Desinfektion der Trainingsgeräte durch Kunden und Personal.

Zum Video                     www.dssv.de

Baugewerbe

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat eine Handlungshilfe für Unternehmen im Baugewerbe veröffentlicht.

Unter anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Reduzierung der Anzahl der Fahrzeuginsassen bei Sammelfahren, durch die Nutzung von privaten PKWs.

  • Kundenkontakte und Arbeitsbesprechungen möglichst telefonisch, über Videokonferenzen oder per E-Mail abhalten.

  • Unterweisungen zu grundlegenden Hygieneregeln (Abstand halten, Begrüßung ohne Handschlag, Husten/Niesen in die Ellenbeuge, Händewaschen etc. durchführen.
     

Handlungshilfe                 www.bgbau.de

Friseurhandwerk

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat ein Arbeitsschutzkonzept für das Friseurhandwerk veröffentlicht.

Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Reduzierung der Anzahl der Arbeitsplätze,  sodass die Distanz von mindestens 1,5 Metern um jeden Arbeitsplatz in alle Richtungen eingehalten werden kann.
  • Kunden und Friseure sollten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • jedem Kunden solltten die Haare gewaschen werden.
  • gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden.

Arbeitsschutzkonzept              www.bgw-online.de

Kosmetische Dienstleistungen

Der Verband Cosmetic Professional e.V. (VCP) hat ein Arbeitsschutz- und Hygienekonzept für kosmetische Dienstleistungen mit Körperkontakt veröffentlicht. Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Nur der jeweilige Kunde und der jeweilige Mitarbeiter dürfen sich für die Dauer der Kosmetik-Tätigkeiten einander nähern. Ansonsten ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Behandelnder Kosmetiker und Kunde müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen (Ausnahme: Gesichtsbehandlungen).
  • Kunden sollten einen Termin vereinbaren, bevor sie ins Geschäft kommen. Termine sind so zu koordinieren, dass ein zeitliches Aufeinandertreffen von Kunden vermieden wird.
     

Arbeitsschutzkonzept             www.vcp.eu

Gastgewerbe

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat Arbeitsschutzhinweise für das Gastgewerbe veröffentlicht.

Unteren anderem werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Abeitsaläufe sollten auf die Möglichkeit zur Einhaltung eines Mindestabstandes (1,5 m) überpüft und die Einteilung der Beschäftigten ggf. angepasst werden.
  • Anbringen von ausreichend dimensionierten Abtrennungen an Bestell- und Verkaufstheken, Kassen und Rezeptionen.
  • Kunden sollten durch Aushänge transparent über Hygiene- und Abstandsregeln informiert werden.
     

Arbeitsschutzhinweise        www.bgn.de

Fragen und Hilfestellung

Sie haben Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus oder suchen die passende Anlaufstelle, um Hilfe zu bekommen? Gerne sind wir für Sie da. Senden Sie einfach eine kurze E-Mail an den DMB.

coronahilfe@mittelstandsbund.de

Ansprechpartner

Matthias Bianchi

Leiter Public Affairs
matthias.bianchi@mittelstandsbund.de
+49 (0)211 200525-35