BMWi und BMI setzen Dialog mit der Wirtschaft zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung fort
Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministerium des Innern (BMI) sowie von Wirtschaftsverbänden und Datenschutzaufsichtsbehörden treffen sich heute im BMWi, um ihren Austausch zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes 2018 fortzusetzen. Die Gespräche sind im Sommer 2017 gestartet und haben das Ziel, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, ihre Datenverarbeitung an die neuen Datenschutzstandards anzupassen.
Matthias Machnig, Staatssekretär im BMWi: "Unser Ziel ist es, dass die Datenschutz-Grundverordnung auch in der Praxis ein Erfolg wird. Dafür ist es wichtig, dass Wirtschaft und Datenschutzbehörden während der Umstellung auf die neuen Vorgaben im Austausch bleiben und Theorie und Praxis abgleichen. Im Zuge unserer Gespräche erhalten die Aufsichtsbehörden einen unmittelbaren Eindruck von den praktischen Schwierigkeiten, vor denen gerade KMU bei der Umsetzung stehen. Die Vertreter der Wirtschaft werden über die Rechtsauffassung der Datenschutzaufsichtsbehörden informiert und können hierauf im direkten Diskurs reagieren."
Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im BMI: "Viele Unternehmen sind zur Zeit noch unsicher, welche Maßnahmen sie zur Anpassung ihrer Datenschutzprozesse an das neue Datenschutzrecht treffen müssen. Neben dem "Was" steht vor allem das praktische "Wie" der Umsetzung im Vordergrund. Hierauf wollen wir in der Veranstaltungsreihe konkrete Antworten finden, um die Wirtschaft bei der Implementierung des neuen Datenschutzrechts weiterhin zu unterstützen."
Beim heutigen Treffen werden Fragen der Auftragsverarbeitung, die zukünftige Rolle betrieblicher Datenschutzbeauftragter sowie die Möglichkeit branchenspezifischer "Codes of Conduct" diskutiert.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird am 25. Mai 2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam. Sie bildet dann den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen sind gefordert, ihre Geschäftsabläufe bis zum 25. Mai 2018 an die neue Rechtslage anzupassen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Pressemitteilung vom 24.01.2018