10.04.2024MonitoringDMB+

Digitale Verwaltung: OZG 2.0

Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?

Um die digitale Transformation der Verwaltungen voranzubringen, wurde 2017 das Onlinezugangsgesetz (OZG) beschlossen. Ein Kernelement des Gesetzes war die Aufstellungen einer fünfjährigen Frist, bis dahin alle Verwaltungsdienstleistungen zusätzlich elektronisch anzubieten. Da dieses Ziel bis Ende 2022 nicht erreicht wurde und kurzfristig auch nicht wird, plant der Bund ein OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0) mit erweiterten Maßnahmen.

In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?

Ein erster Entwurf für das OZG 2.0 wurde zwar von Seiten des Bundestages beschlossen, erhielt aber nicht die notwendige Zustimmung des Bundesrates. In der Folge hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.

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Hintergrund

Im Vergleich zum ersten OZG sind u. a. folgende Änderungen mit dem OZG 2.0 geplant:

  • Die Umsetzungsfrist, die Ende 2022 nicht erreicht wurde, wird nicht verschoben, sondern fällt ersatzlos weg....

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