19.08.2016Fachbeitrag

Rechtskommentar:
Internationaler Markenschutz: Was ist eine IR-Marke?

Rechtskommentar:

 

Sie möchten Ihre Marke nicht nur national, sondern auch international oder gar weltweit vor Nachahmern und unerlaubter Nutzung nachhaltig schützen? Dann ist die IR-Marke Ihre Wahl! Doch was versteht man eigentlich unter einer "IR" Marke? Welche Vorteile bietet sie mir und welche Kosten kommen auf mich zu? In unserem Artikel bekommen Sie alle Antworten!
 

Was bedeutet "IR"-Marke?

 

Möchte man eine Marke auch außerhalb Deutschlands schützen, dann gibt es neben der Unionsmarke ("EU-Marke") auch die internationale ("weltweite") Markenregistrierung, kurz IR-Marke. IR steht für "International registered", also "international registriert". Bietet die Unionsmarke lediglich Schutz für maximal 27 Länder an, deckt die IR-Marke bis zu 97 Mitgliedsstaaten ab.

Wichtig: Eine Internationale Marke ist aber keine Weltmarke! Vielmehr erhalten Sie durch die IR-Marke eine Art "Schutzrecht im Verbund". Eine Weltmarke gibt es nicht!

Grundlage der internationalen Marke ist das sogenannte Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA), das bereits im Jahr 1891 von einer Reihe, insbesondere europäischer Staaten geschlossen wurde. Ergänzt wurde das Abkommen durch ein im Jahr 1989 dazugekommenes Zusatzprotokoll, dem Protokoll zum Madrider Abkommen, PMMA. Dieses ermöglichte es vielen weiteren Staaten, dem Abkommen beizutreten und den Markenschutz global (beträchtlich) zu erweitern. Deutschland ist sowohl Vertragspartei des MMA als auch des PMMA.

Abhängig davon, ob ein Land Mitglied des Abkommens (MMA) und/oder Mitglied des Protokolls (PMMA) ist, gestaltet sich das Anmeldeverfahren einer internationalen Marke unterschiedlich.
 

Was kostet eine IR Marke?

 

Für die internationale Registrierung entstehen Gebühren der Ursprungsbehörde (z.B. dem DPMA), der WIPO sowie (bei der internationalen Registrierung nach PMMA) individuelle Gebühren der Staaten, in denen Sie Schutz für Ihre Marke erlangen möchten.

Die Gebühr des Deutschen Patent- und Markenamts beträgt derzeit 290 Euro für eine Eintragung der Marke in insg. 3 Klassen. Möchten Sie in mehr als drei Nizza-Klassen Schutz erlangen, dann müssen Sie pauschal 100 Euro für jede weitere Klasse bezahlen. Möchten Sie Ihre Marke länger als 10 Jahre behalten, dann müssen Sie eine Verlängerungsgebühr von 750 Euro einplanen (jedoch erst nach 10 Jahren relevant).

Die Gebühren der WIPO müssen in Schweizer Franken (CHF) bezahlt werden. Die Anmeldegebühr für eine IR-Marke beträgt aktuell 653 CHF (ca. 600€) bzw. 903 CHF (ca. 830€) falls Sie eine Farbmarke anmelden möchten (statt schwarz/weiß). Eine pauschale Aussage zu den Kosten in den Ländern, in denen Sie Ihre (IR-)Marke geschützt haben möchten, kann nicht getroffen werden.
 

Wie läuft eine internationale Markenanmeldung ab?

 

Wichtigste Voraussetzung für die Anmeldung einer internationalen Marke ist, dass zum Zeitpunkt der IR-Markenanmeldung, eine Marke im "Heimatland" bereits eingetragen ist. Diese wird häufig auch "Basismarke" genannt. Das Heimatland ist jenes Land, in dem der Anmelder Firmen- oder Wohnsitz hat. Sollte der Anmelder seine Marke EU-weit per Unionsmarke geschützt haben, kann auch diese die Basis für eine internationale Markeneintragung sein.

Ob als Anmeldevoraussetzung der nationale (deutsche) Weg oder der Weg über eine EU-Marke gewählt wird, kann nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantwortet werden.

Die Anmeldung der internationalen Marke wird über das "Heimatamt", also entweder über das Deutsche Patent- und Markenamt oder über das EU-Markenamt, gemacht. Das Amt leitet die Anmeldung dann an die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf weiter. Nachdem die WIPO die Anmeldeunterlagen vom Heimatamt erhalten hat, wird eine formale (KEINE ausführliche!) Prüfung durchgeführt.

U.a. werden überprüft:
 

  • Basismarke entspricht der einzutragenden IR-Marke
  • Anmelder ist der selbe wie bei der Basismarke (Name, Anschrift, etc.)
  • Waren- und/oder Dienstleistungen sind in die gleichen Nizza-Klassen eingetragen
  • Sprache: Anmeldung der IR-Marke ist in Englisch, Französisch oder Spanisch verfasst
  • Amtsgebühren wurden bezahlt


Weitere Eintragungsvoraussetzungen prüft die WIPO nicht. Die Länder, in denen man die Marke anmelden möchte, können jedoch noch andere Ansprüche stellen – das bleibt den Staaten vorbehalten.

Nach Abschluss der formellen Prüfung trägt die WIPO die internationale Marke in das internationale Markenregister ein. Die Eintragung wird im "Gazette des Marques Internationales“ veröffentlicht und die Ämter der benannten Länder werden über die Eintragung informiert. Der Anmelder selbst erhält eine Eintragungsurkunde.
 

Wie geht es dann weiter?

 

Nach Eintragung der internationalen Marke durch die WIPO haben die bei dieser Marke benannten Länder 12 bzw. 18 Monate Zeit, Beanstandungen zu erheben. Die Frist beginnt ab der Mitteilung der Eintragung durch die WIPO zu laufen. Dabei können die einzelnen Länder genau die Kriterien für den Markenschutz anwenden, die sie auch bei einer nationalen Markenanmeldung im eigenen Land anwenden würden.

Dementsprechend kann geprüft werden, ob die eingetragene IR-Marke die notwendige Unterscheidungskraft besitzt und ob sie beschreibend oder sogar täuschend ist. Weiter kann je nach Praxis des jeweiligen Landes auch geprüft werden, ob es dort schon ältere angemeldete oder eingetragene Marken gibt, die der IR-Marke entgegenstehen könnten.

Wird der Schutz gewährt, hat der IR-Markeninhaber die vollen Rechte eines nationalen Markeninhabers. Wird in einem der Länder die Marke zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz in den anderen gewählten Ländern bestehen.
 

Die IR-Marke ist eingetragen – wie lange ist sie geschützt?

 

In den ersten fünf Jahren ist die IR-Marke an die Existenz der "Heimatmarke" gebunden. Fällt die nationale Marke innerhalb von fünf Jahren weg, so verliert auch die internationale Marke ihre Wirkung. Die Schutzdauer der IR-Marke beträgt nach dem MMA 20 Jahre, nach dem PMMA 10 Jahre.

Anders als beim Patentrecht kann die Marke jedoch beliebig oft verlängert werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die entsprechenden Gebühren rechtzeitig bezahlt werden. Um das nicht zu versäumen, informiert die WIPO den Inhaber der internationalen Marke sechs Monate vor Ablauf der Schutzfrist über ein entsprechendes Erinnerungsschreiben.
 

Zusammengefasst: Die Vorteile einer IR-Marke

 

  • Ein Antrag für alle – das Eintragungsverfahren gilt für eine Vielzahl von Ländern bei nur einem Markenamt (WIPO)
  • Deutliche Reduzierung des Aufwands (zeitlich, als auch finanziell), auch deswegen, weil man eine zentrale Verwaltungs- und Anlaufstelle hat
  • Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer IR-Marke genießt sie die selben Schutzrechte wie die nationale Marke im jeweiligen Land
  • Anders als bei der Unionsmarke ("EU-Marke“) ist die IR-Marke hängt ihre Existenz nicht von anderen beteiligten Ländern ab. Verliert die IR-Marke in einem Land ihre Wirkung, so hat dies keinen Einfluss auf die Rechtskraft der IR-Marke in den anderen Ländern
  • Die Schutzdauer der IR-Marke selbst beträgt zehn Jahre ab dem Tag der Anmeldung und kann beliebig oft verlängert werden.

 

Autor:
Dr. Tim Meyer-Dulheuer, LL.M.

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