07.07.2017Nachricht

Update: Cyber-Angriffswelle Petya – Bedrohung größer als bekannt

Analysen von IT-Sicherheitsforschern legen nahe, dass bereits seit April 2017 in mehreren Wellen unterschiedliche Schadsoftwarevarianten über die Update-Funktion der in der Ukraine weit verbreiteten Buchhaltungssoftware M.E.Doc verteilt wurde. Damit können auch Unternehmen von diesem Cyber-Angriff betroffen sein, die M.E.Doc einsetzen, aber augenscheinlich nicht vom öffentlich bekanntgewordenen Verschlüsselungstrojaner Petya betroffen waren. Auch Datensicherungen (Backups), die nach dem 13.04.2017 angelegt wurden, müssen als potentiell kompromittiert betrachtet werden. Die unterschiedlichen Schadsoftwarevarianten ermöglichen das Ausspähen von Daten aus den betroffenen Firmennetzwerken. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewertet diese Analysen als plausibel.

Dazu erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm: "Wir beobachten hier, ähnlich wie im Fall WannaCry, dass die Täter über die gleichen Verbreitungswege weitere Schadsoftware verteilt haben, die sich im Gegensatz zu Verschlüsselungstrojanern nicht sofort bemerkbar machen. Ihr Schadenspotential ist dabei allerdings mindestens ebenso hoch. Unternehmen sind daher aufgefordert, Cyber-Sicherheit auch ohne akuten Anlass als Voraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung zu begreifen und IT-Sicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen."

Dem BSI liegen zudem Informationen vor, die deutlich machen, dass die von Petya betroffenen Firm erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um zum Teil kritische Geschäftsprozesse wiederherstellen zu können.

"In einigen Unternehmen in Deutschland stehen seit über eine Woche die Produktion oder andere kritische Geschäftsprozesse still. Hier entstehen Schäden in Millionenhöhe und das bei einem IT-Sicherheitsvorfall, bei dem Deutschland im Grunde mit einem blauen Auge davon gekommen ist", so Arne Schönbohm. "Wir müssen die Resilienz gegen Cyber-Angriffe in Deutschland weiter konsequent erhöhen und Informationssicherheit mit höchster Priorität behandeln."

Das BSI rät dringend dazu, folgende Schutzmaßnahmen umzusetzen:

  • auf M.E.Doc Software angewiesene Unternehmen sollten Computersysteme, auf denen diese Software installiert ist, in separierten Netzbereichen kapseln, verstärkt überwachen und sowohl diese als auch von dort erreichbare Systeme auf zusätzliche, möglicherweise bereits stattgefundene Kompromittierungen untersuchen
  • Auf infizierten Rechnern sollten alle Passwörter geändert werden
  • infizierte Rechner sollten idealerweise neu aufgesetzt werden
  • Umsetzung einer Netzwerksegmentierung
  • Erstellen und Vorhalten von Daten-Sicherungen (Backups)
  • Einspielen aktueller Patches für Software und Betriebssysteme, insbesondere des Microsoft-Patches MS17-010
  • Aktualisierung der eingesetzten Antiviren-Programme


Überprüfung der Administratorenrechte:

  • Lokale Administratoren sollten sich nicht über das interne Netz einloggen können
  • Lokale Administratoren dürfen auf unterschiedlichen Rechnern nicht das gleiche Passwort haben
  • Idealerweise sollte der lokale Administrator deaktiviert sein


Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Pressemitteilung vom 07. Juli 2017

Mehr zu diesen Themen