Was ändert sich 2024 für Unternehmen?
Was ändert sich im kommenden Jahr? Welche neuen Gesetze und Regelungen für Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbstständige treten in Kraft? Wir haben die wichtigsten Änderungen und anstehenden Ereignisse vom Gebäude-Energie-Gesetz bis hin zur Europawahl für Sie zusammengefasst.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) treten zum 1. Januar 2024 einige Neuerungen in Kraft, die das Personalgesellschaftsrecht verändern. Rechtsfähige Gesellschaften verfügen durch die Änderung über ein eigenes Gesellschaftsvermögen, während eine nicht rechtsfähige Gesellschaft keinerlei Form von Vermögen umfasst. Außerdem können sich Rechtsfähige GbRs in Zukunft in ein neu geschaffenes Gesellschaftsregister eintragen lassen. Tod, Kündigung und Insolvenz führen ab 2024 nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich zum Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters.
Quelle: Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - IHK Köln
ARBEIT & BILDUNG
Ausgleichsabgabe steigt
Per Gesetz sind alle Betriebe ab 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen bestimmten Teil ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie dies nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Ausgleichsabgabe steigt nun zum 1. Januar 2024 an. Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von drei Prozent, aber weniger als der vorgeschriebenen Pflichtzahl steigt sie von 125 Euro auf 140 Euro pro Monat und nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz für Schwerbehinderte. Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von zwei bis drei Prozent steigt sie von 2020 Euro auf 245 Euro und bei einer Beschäftigungsquote im Jahresdurchschnitt von mehr als null Prozent und gleichzeitig weniger als zwei Prozent steigt sich von bisher 320 Euro auf 360 Euro an. Bei einer Beschäftigungsquote Schwerbehinderter von null Prozent ist künftig für die betroffenen Unternehmen eine Abgabe in Höhe von 720 Euro zu entrichten. Für Unternehmen mit weniger als 40 Beschäftigten gelten hiervon abweichende Sonderregeln.
Quelle:Schwerbehindertenabgabe: Erhöhung ab dem 01. Januar 2024 - Informationsportal für Arbeitgeber
Erhöhung des Mindestlohns
Zum 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. 2025 soll er dann weiter auf 12,82 Euro steigen.
Quelle:Mindestlohn steigt in zwei Schritten | Bundesregierung
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Erste Änderungen des reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gelten bereits seit November. Ab März 2024 treten weitere Neuerungen des Gesetzes in Kraft. So können unter anderem ab März ausländische Fachkräfte im Rahmen eines Aufenthalts zur beruflichen Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen und für maximal drei Jahre bleiben. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Personen aus Drittstaaten, einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu erhalten und das notwendige Anerkennungsverfahren erst nach der Einreise begleitend durchzuführen.
Außerdem können ab März Personen mit berufspraktischer Erfahrung für eine Beschäftigung in allen nicht reglementierten Berufen einreisen. Für IT-Spezialisten reduziert sich die erforderliche einschlägige Berufserfahrung von drei auf zwei Jahre. Personen aus Drittstaaten mit einer Pflegeausbildung unterhalb der dreijährigen geregelten Fachkräfteausbildung können im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten. Ab Juni 2024 können Personen aus Drittstaaten eine Chancenkarte für den Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche erhalten und die Westbalkanregelung, die ursprünglich bis 2023 befristet war, wird entfristet.
Quellen: Einwanderung aus Drittstaaten wird erleichtert (anerkennung-in-deutschland.de), Make it in Germany
Geringfügige Beschäftigung
Die Entgeltgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) für geringfügig entlohnte Beschäftigung erhöht sich zum 1. Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro im Monat.
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung wird zum 1. Januar 2023 unter anderem ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum sowie ein Mobilitätszuschuss für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr eingeführt, die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen für Arbeitnehmer erleichtert und die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten reformiert.
Start des Nationalen Onlineportals für berufliche Weiterbildung „mein NOW“
Arbeitgeber, die geeignete Weiterbildungen für ihre Beschäftigten suchen, können ab Januar auf das neue Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung „mein NOW“ zurückgreifen. Dort bündelt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Informationen und Angebote der beruflichen Weiterbildung. Ziel des Online-Portals ist es, ein zentrales und niedrigschwelliges Eingangsportal zum Thema berufliche Weiterbildung zu bieten und das komplexe System der beruflichen Weiterbildung für Interessierte digital an einem Ort zugänglich zu machen.
Qualifizierungsgeld
Ab April 2024 können Beschäftigte ein Qualifizierungsgeld erhalten, das als Entgeltersatz während einer Qualifizierungsmaßnahme dient. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung den Arbeitnehmern eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen sichert. Mit dem Qualifizierungsgeld möchte die Bundesregierung Unternehmen dabei unterstützen, Fachkräfte durch Qualifizierung an ihren Betrieb zu binden.
Quelle:Weiterbildung macht fit für die Arbeit von morgen | Bundesregierung
DIGITALISIERUNG
Digitale Meldung von Arbeitsunfällen
Durch die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung ist es ab dem 1. Januar 2024 möglich, Arbeitsunfälle digital an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zu übermitteln. Bis Ende 2027 ist eine Zustellung per Post noch möglich. Ab 2028 soll der Prozess dann vollständig digital abgewickelt werden.
Quelle:Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird digitalisiert (dguv.de)
Hinweisgeberschutz
Das schon 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die Personen schützt, die Verstöße gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen melden. Unternehmen müssen dazu für entsprechende Meldekanäle sorgen. Das gilt seit dem 17. Dezember 2023 schon für alle mittelständischen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, weshalb insbesondere mittlere Unternehmen ihre neu eingerichteten Meldestellen im Laufe des folgenden optimieren werden.
IT-Sicherheit
Das sich in der Entwurfsfassung befindliche deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz soll zur Erfüllung der Frist der NIS-2-Richtlinie der EU im Oktober 2024 in Kraft treten. Durch die Erweiterung des Rechtsrahmens werden (indirekt) auch KMU von der Regelung betroffen sein, wenn sie Teil der IT-Lieferkette von kritischen Infrastrukturen sind. Weitere Infos dazu finden Sie in unserem DMB-Monitoring: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) | Kompetenzbereich Digitalisierung (mittelstandsbund.de).
Verwaltungsdigitalisierung
Mit dem geplanten, aber noch nicht beschlossenen, Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0) und dessen Umsetzung soll die öffentliche Verwaltung vermehrt digitalisiert werden. Damit wird angestrebt, das u. a. Unternehmen im nächsten Jahr weitere Behördengänge digital abwickeln können.
Quelle:Deutscher Bundestag - Regierung will Onlinezugangsgesetz novellieren
ENERGIEWENDE
Auslaufen der E-Auto-Förderung durch den Umweltbonus
Seit dem 18. Dezember 2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Grund dafür ist, dass dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 eingegangen sind, werden laut BAFA allerdings noch in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet.
Quellen:Förderstopp für Elektroautos: Das sollten Käufer von Elektroautos jetzt beachten | ZEIT ONLINE , BAFA
Auslaufen der Energiepreisbremsen
Zum Ende des Jahres 2023 laufen die Strom- und Gaspreisbremse aus. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der daraus entstandenen Haushaltsdebatte wurde die ursprünglich geplante Verlängerung der Energiepreisbremsen bis März 2024 wieder aufgehoben. Bundeskanzler Olaf Scholz begründete dies in einer Regierungserklärung damit, dass die Energiepreise mittlerweile wieder unter jenen Schwellenwerten lägen, ab denen die Bremsen greifen.
CO2-Preis steigt
Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe in den Sektoren Wärme und Verkehr steigt im kommenden Jahr auf 45 Euro pro Tonne CO2 an. Ein Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 sollte eigentlich erst im Jahr 2025 erreicht werden, im Rahmen der Haushaltsdebatte wurde die Anhebung in dieser Höhe aber bereits auf 2024 vorgezogen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft
Zum 1. Januar 2024 treten die Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Dann muss grundsätzlich jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten allerdings Übergangsfristen, um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie daher spätestens nach dem 30.06.2026 verbindlich, während dies in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern spätestens nach dem 30.06.2028 der Fall ist.
Bestehende Heizungen können weitergenutzt und kaputte Heizungen repariert werden.
Quellen:Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt das Gebäudeenergiegesetz trotz heftiger Kritik , Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Senkung der Stromsteuer
Die Stromsteuer fällt für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes von derzeit 1,537 Cent je Kilowattstunde auf den Mindestwert, den die Europäische Union erlaubt, nämlich 0,05 Cent je Kilowattstunde. Die Absenkung gilt zunächst für die Jahre 2024 sowie 2025 und soll um weitere drei Jahre verlängert werden, vorausgesetzt, dass für die Jahre 2026, 2027 und 2028 dafür eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt erreicht wird.
Quellen:Strompreis für energieintensive Unternehmen sinkt (handwerksblatt.de), Strompreispaket für produzierende Unternehmen
FINANZEN
Geldwäscheprävention
Das Geldwäschegesetz (GWG) sieht ab dem 01. Januar. 2024 eine Registrierung im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), vor. Davon betroffen sind neben Banken und Kapitalgesellschaften auch Rechtsanwälte, Immobilienmakler, bestimmte Kapital und Finanzdienstleister sowie bestimmte Versicherungsvermittler, Wirtschaftsprüfer, Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel und Güterhändler.
Quelle:Geldwäscheprävention - Pflicht zur Registrierung 01.01.2024 - IHK Potsdam
Investitionsprämie
Die Investitionsprämie beinhaltet einen 15%igen Zuschuss zu klimaschutzdienlichen Investitionen. Dieser Zuschuss bringt auch für Unternehmen Vorteile, die Verluste machen. Um den Zuschuss zu erhalten, muss ein Energiekonzept vorgelegt werden. Dafür wird ein Energieberater benötigt. Es besteht allerdings die Befürchtung, dass die Preise durch das erforderliche Energiekonzept letztendlich steigen könnten. Außerdem klagen viele Unternehmen bereits jetzt darüber keinen Energieberater zu finden.
Die Investitionsprämie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, dessen Verabschiedung noch vom Bundesrat blockiert wird. Deswegen steht diese Änderung noch unter Vorbehalt.
Sonderabschreibung
Gemäß § 7g Abs. 5 EStG können derzeit 20 % der Anschaffungskosten im Investitionsjahr als Sonderabschreibungen geltend gemacht werden. Dieser Satz soll auf 50 % erhöht werden, was einen attraktiven Anreiz für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter darstellt. Allerdings gilt diese Regelung nur für kleinere Unternehmen.
Diese Änderung ist Teil des Wachstumschancengesetzes, dessen Verabschiedung noch vom Bundesrat blockiert wird. Deswegen steht diese Änderung noch unter Vorbehalt.
Verlustrücktrag
Der Verlustrücktrag, der derzeit aufgrund von COVID-19 für zwei Jahre gilt, soll künftig auf drei Jahre erweitert werden. Dies betrifft Verluste bis zu 10 Millionen Euro oder 20 Millionen Euro für Ehepaare und gilt auch für Körperschaften. Bei der Gewerbesteuer ist jedoch kein Verlustrücktrag möglich.
Diese Änderung ist Teil des Wachstumschancengesetzes, dessen Verabschiedung noch vom Bundesrat blockiert wird. Deswegen steht diese Änderung noch unter Vorbehalt.
Verlustvortrag
Bisher ist der Verlustvortrag nur bis zu einem Betrag von 1 Million Euro möglich. Darüber hinaus sind nur 60 % möglich. Diese Regelung soll, mit Jahresbeginn, bis 2027 ausgesetzt werden. Ab 2028 wird ein Verlustvortrag bis zu einem Sockelbetrag von 10 Millionen Euro möglich sein. Dies ist eine wichtige Regelung, um erhebliche steuerliche Nachteile durch die Abschnittsbesteuerung zu vermeiden.
Diese Änderung ist Teil des Wachstumschancengesetzes, dessen Verabschiedung noch vom Bundesrat blockiert wird. Deswegen steht diese Änderung noch unter Vorbehalt.
INTERNATIONALISIERUNG
Europawahl
Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 wird in allen EU-Mitgliedstaaten das neue Europäische Parlament gewählt. Wahlberechtigt sind alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ab einem Alter von 16 Jahren. In Deutschland findet die Wahl am 9. Juni 2024 statt. Es werden 96 deutsche Europaabgeordnete gewählt.
Lieferketten
Das in Deutschland schon rechtsverbindliche Lieferkettengesetz wird ab 2024 ebenfalls für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten (bisher: 3.000 Beschäftigte) gelten. In der Folge sind mehr Zuliefererunternehmen davon indirekt betroffen, welche nicht selten KMU sind. Zur aktuellen Entwicklung der europäischen Verschärfung des Lieferkettengesetzes informiert das DMB-Monitoring, exklusiv für DMB-Mitglieder: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) | Kompetenzcenter Internationalisierung (mittelstandsbund.de)