Fristverlängerung bei Insolvenzbeantragung
20.01.2021: Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April 2021 ausgesetzt. (Quelle: Bundesregierung)
20.12.2020: Die Bundesregierung hat die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung bis Ende Januar 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollte diese ab 1. Januar 2021 wieder in Kraft treten. Dies wird nur bei Überschuldung gelten. Bei Unternehmen, die nicht zahlungsfähig sind, gilt die Insolvenzantragspflicht. (Quelle: Bundesregierung)
18.03.2020: Die Bundesregierung hat die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzbeantragung ausgesetzt, um zu verhindern, dass die beschlossenen Hilfsleistungen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nicht zu spät ankommen.
Die Insolvenzantragspflicht ist bis zum 30.09.2020 für betroffene Unternehmen ausgesetzt.
Weitere Informationen können auf der Webseite des Bundesjustizministeriums eingesehen werden.