31.05.2021Praxistipp

Wer darf in Sachsen öffnen? Und wie?

 

Die sächsische Staatsregierung hat am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten zunächst bis zum 13. Juni 2021. Über einen inzidenzabhängigen Stufenplan werden die Corona-Einschränkungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen zurückgenommen. 

 

Wie darf in Sachsen geöffnet werden?

 

Stufe 3
Inzidenz unter 100

Stufe 2
Inzidenz 50-35

Stufe 1
Inzidenz ≤ 35

(mind. 14 aufeinanderfolgende Tage unter 35)

Kontaktbeschränkungen
 

Angehörige aus zwei Haushalten; Innenräume bis 5 Personen, Außenbereiche bis 10 Personen

10 Personen, ohne Beschränkung der Haushalte

10 Personen, ohne Beschränkung der Haushalte

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Gesamter Einzelhandel kann für Kunden öffnen, tagesaktueller Test notwendig

Gesamter Einzelhandel kann für Kunden öffnen, tagesaktueller Test notwendig

Entfall Testpflicht im Einzelhandel

Gastronomie

Außengastronomie mit Test und Platzpflicht;
Wegfall Umkreis-Verzehrverbot

Außengastronomie ohne Test; Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher. Testpflicht, falls Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen.

Außen- und Innengastronomie ohne Test
 

Beherbergung/
Tourismus

Camping-und Caravaningplätze; Vermietung von Ferienwoh-nungen

Übernachtungs-angebote nach vorheriger Terminbuchung; Kontakterfassung und Testpflicht.

Busreisen ohne Kapazitätsbegr., wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Entfall der Testpflicht für Übernachtungsgäste

Tagungen/
Kongresse / Messen

Untersagt

Untersagt

Untersagt

 

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Wie darf in Sachsen geöffnet werden?

Das Land Sachsen hat am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

 

Corona-Schutz-Verordnung

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