Wer darf in Sachsen öffnen? Und wie?
Die sächsische Staatsregierung hat am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden weitere Öffnungen möglich. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten zunächst bis zum 13. Juni 2021. Über einen inzidenzabhängigen Stufenplan werden die Corona-Einschränkungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen zurückgenommen.
Wie darf in Sachsen geöffnet werden?
| Stufe 3 | Stufe 2 | Stufe 1 (mind. 14 aufeinanderfolgende Tage unter 35) |
Kontaktbeschränkungen | Angehörige aus zwei Haushalten; Innenräume bis 5 Personen, Außenbereiche bis 10 Personen | 10 Personen, ohne Beschränkung der Haushalte | 10 Personen, ohne Beschränkung der Haushalte |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist | Gesamter Einzelhandel kann für Kunden öffnen, tagesaktueller Test notwendig | Gesamter Einzelhandel kann für Kunden öffnen, tagesaktueller Test notwendig | Entfall Testpflicht im Einzelhandel |
Gastronomie | Außengastronomie mit Test und Platzpflicht; | Außengastronomie ohne Test; Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher. Testpflicht, falls Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen. | Außen- und Innengastronomie ohne Test |
Beherbergung/ | Camping-und Caravaningplätze; Vermietung von Ferienwoh-nungen | Übernachtungs-angebote nach vorheriger Terminbuchung; Kontakterfassung und Testpflicht. | Busreisen ohne Kapazitätsbegr., wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Entfall der Testpflicht für Übernachtungsgäste |
Tagungen/ | Untersagt | Untersagt | Untersagt |
Wie darf in Sachsen geöffnet werden?
Das Land Sachsen hat am 26. Mai 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.