Markt und Mittelstand: Corona-Soforthilfen - DMB fordert Klarheit bei Rückzahlungs- verfahren
Große Verunsicherung in Bezug auf die Corona-Hilfen äußern derzeit vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Der Grund: Ihnen drohen unerwartet hohe Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen. Zu diesem Ergebnis kommt der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB), der sich auf zahlreiche Gespräche und Zuschriften seiner Mitglieder beruft.
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Seit einigen Woche häufen sich daher die Anfragen von NRW-Unternehmen beim DMB. „Die Verunsicherung ist groß“, berichtet ein Mitarbeiter aus der Zentrale des DMB, „jeden Tag melden sich bis zu 20 Unternehmen bei uns“ – und schildern ihre Probleme wie etwa „Während des Lockdowns habe ich die Miete in Absprache mit meinem Vermieter gestundet. Die Zahlung wird jetzt im August fällig, und ich weiß nicht, ob ich die Miete bei der Soforthilfe ansetzen darf.“
Corona-Hilfen: unwissentlicher Subventionsbetrug
Bereits Anfang Juni hatte der Verband eine Umfrage unter seinen Mitgliedern gestartet. 156 kleine und mittlere Unternehmen nahmen daran teil. Ein gutes Drittel davon – 56 Firmen – hätten Soforthilfe beantragt und schon damals Unklarheiten in Bezug auf die Verwendung und die Rückzahlungsmodalitäten der Soforthilfe bemängelt. Ein Mittelständler habe beispielsweise den „Corona-Zuschuss“ auf dem Konto „geparkt“, da der Unternehmer nicht gewusst habe, wofür genau er das Geld einsetzen dürfe. Vor lauter Verunsicherung habe er den Betrag schon zurücküberweisen wollen. Sein Steuerberater habe ihm dann aber dringend von einer Rückzahlung abgeraten, solange die Rückzahlungsbedingungen nicht abschließend geklärt seien, heißt es von Seiten des DMB.
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Die Rückzahlungsfrist solle „zügig und bundesweit einheitlich verlängert werden, so dass Unternehmen und Selbständigen zusätzliche Belastungen und Verwaltungsaufwand in der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Situation erspart bleiben“, fordert der DBM in einer Stellungnahme. Zudem, so verlangt der geschäftsführende Vorstand des DMB, Marc Tenbieg, müssten die Rückzahlungsvorgaben fair und verständlich ausgestaltet sein. Sollte dies nicht gelingen, drohe die Gefahr einer Welle unnötiger Subventionsbetrugsverfahren.
Quellen- und Autorenangaben
Autorin
Eva Nau
Quelle
Markt und Mittelstand
Veröffentlichungsdatum: 04.08.2020
Auszugsweiser Nachdruck mit freundlicher Genehmigung von Markt und Mittelstand
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