Are you ready for Brexit? Worauf sich deutsche Unternehmen vorbereiten müssen
Der Brexit-Übergangszeitraum endet am 31.12.2020. Deutsche Unternehmen sollte sich auf die Zeit danach vorbereiten.
Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten. Vollständig vollzogen ist der Brexit aber noch nicht – denn bis Ende des Jahres läuft eine Übergangsphase während der Großbritannien weiterhin Mitglied im Europäischen Binnenmarkt und der Zollunion ist. Wie die Handelsbeziehung zwischen Großbritannien und der EU ab dem 1. Januar 2021 aussehen werden, ist allerdings weiterhin völlig offen. Die Verhandlungen zwischen Brüssel und London über ein Freihandelsabkommen kommen seit Monaten nicht voran – in zentralen Streitpunkten ist keine Einigung in Sicht.
Kleine und mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich müssen sich deshalb auf einen harten Brexit einstellen und sich frühzeitig auf das Ende des Übergangszeitraums am 31.12.2020 vorbereiten. Denn nach der Übergangsphase wird es zahlreiche Änderungen geben. Einige davon werden auch unabhängig von dem Ausgang der Verhandlungen mit Großbritannien eintreten.
Der Brexit wird unmittelbare Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben, wenn Sie
- … Waren in das Vereinigte Königreich liefern oder dort Dienstleistungen erbringen
- … Waren oder Dienstleistungen aus dem Vereinigten Königreich erhalten
- … Waren durch das Vereinigte Königreich befördern
- … Materialien oder Erzeugnisse des Vereinigten Königreichs verwenden, um im Rahmen von
Präferenzregelungen mit EU-Partnerländern Handel zu treiben.
Einen Überblick über die Veränderungen und Handlungsempfehlungen für betroffenen Unternehmen hat die EU-Kommission in diesen Dokumenten zusammengestellt:
Checkliste zur Vorbereitung auf den Brexit (Stand: August 2020)
Leitfaden zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums (Stand: Juli 2020)
Sollten Sie vom Brexit betroffen sein, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig vorzubereiten und entsprechende Anpassungsprozesse einzuleiten. Warten Sie nicht bis zum Ende des Übergangszeitraums, um zu prüfen, welche Anpassungen Sie vornehmen müssen!