Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz
Am 22. März 2021 wurde eine weitere Bund-Länder-Konferenz zur Fortführung der Corona-Maßnahmen in Deutschland abgehalten. Bund und Länder verlängern die geltenden Kontaktbeschränkungen bis zum 18. April 2021. Der DMB hat die wichtigsten Informationen für kleine und mittelständische Unternehmen zusammengefasst.
Die wichtigsten Beschlüsse für Unternehmen im Überblick:
- Die Bundesländer werden die Festlegungen in ihre Landesverordnungen mit Wirksamkeit ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.
- Die Notbremse muss ab einer 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 pro 100.000 Einwohner*innen in dem Land oder der Region gezogen werden. Dann werden die Öffnungen wieder zurückgenommen und es gelten die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben.
- Für Regionen mit einer dreitägigen 7-Tage-Inzidenz von über 100 können folgende zusätzliche Maßnahmen eingeführt werden: a. Ausgangsbeschränkungen; b. weitergehende Verpflichtungen, Schnelltests verpflichtend einzuführen; c. verschärfte Kontaktbeschränkungen; d. Tragepflicht medizinischer Masken in PKW von Mitfahrern, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören.
- Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
- Unternehmen sollen ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßig Testangebote machen. Den Mitarbeiter*innen sollen mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche Tests angeboten werden. Anfang April wird der Stand der Umsetzung per Bericht eingeschätzt, die Bundesregierung wird bei Handlungsbedarf ergänzende Maßnahmen einleiten.
- Angesichts der Infektionsdynamik mit der Mutante B.1.1.7 wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Ostersamstag) 2021 als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden.
Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 12. April 2021 vereinbart.
Quelle: Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 22. März 2021