27.02.2024FörderprogrammDMB+

Heizungsförderung ab Sommer für Unternehmen

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Mit Beginn des Jahres trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), eher bekannt als Heizungsgesetz, in Kraft. Diese schreibt zunächst keinen Heizungswechsel vor, da für bestehende Heizungen Bestandsschutz besteht. Dennoch legt das Gesetz einen Umbau oder im Falle des Neubaus, einen direkten Einbau, einer klimafreundlicheren Alternative nahe. Um Anreize für eine solche Entscheidung zu schaffen, fördert die KFW Bank mit der „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ Privatpersonen bei der Umstellung auf eine nachhaltige Heizungsalternative.

Relevant wird die Heizungsförderung voraussichtlich im August 2024, auch für Unternehmen. Diesen Sommer sollen die Förderungen um die „Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)“ und die „Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)“ ergänzt werden. Dadurch würden auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von Förderprodukten profitieren und dazu motiviert werden, einen Heizungswechsel vorzunehmen.

Im Folgenden wird zunächst das sich an Privatpersonen richtende Förderprodukt der KFW Bank vorgestellt, da es zu den Förderungen für Unternehmen bisher keine weiteren Informationen außer dem voraussichtlichen Startzeitraum gibt. Der DMB hält Sie in diesem Artikel zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

 

In Kürze

  • Die KFW Bank fördert private Eigentümer von Wohnimmobilien bei dem Umbau oder Einbau einer nachhaltigen Heizung
  • Der Zuschuss liegt maximal bei 70 % und 21.000 Euro
  • Ab August soll die Förderung um Unternehmen erweitert werden
  • Personen die eine Förderung erhalten können einen Ergänzungskredit beantragen

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

Gefördert werden bisher nur Privatpersonen. Eine Förderung für Unternehmen soll es ab August 2024 geben.

Gefördert werden Privatpersonen, die Eigentümer einer Wohnimmobilie sind, in der eine effiziente Heizungsanlage eingebaut oder ein Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz eingerichtet werden soll. Die Antragstellung verläuft in drei Phasen:

Voraussichtlich ab dem 27.02.2024: Privatpersonen, die ihr eigenes Einfamilienhaus in Deutschland bewohnen.

Voraussichtlich ab Mai 2024: Privatpersonen, die Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind sowie Wohneigentümergemeinschaften.

Voraussichtlich ab August 2024: Privatpersonen, die Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses sind, können ebenfalls einen Antrag stellen.

 

Was ist Inhalt des Programms?

Per Zuschuss fördert die KFW den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung. Auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ist Teil der Förderung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Wohngebäude schon besteht und von den Eigentümern selbst bewohnt wird, die Maßnahmen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und der Einbau einer Heizungsanlage mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden ist.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • der Kauf und die Installation von
    •  solar­thermischen Anlagen
    •  Bio­masse­heizungen
    •  elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    •  Brenn­stoff­zellen­heizungen
    •  wasser­stoff­fähigen Heizungen
    •  innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz des Zuschusses setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Es gibt eine Grundförderung von 30 %, einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % und einen Einkommensbonus von 30 %. Bei dem Einbau einer Wärmepumpe gibt es darüber hinaus noch einen Effizienzbonus von 5 %. Die maximale Förderhöhe liegt bei einem Einfamilienhaus bei einer Berücksichtigung von Kosten bis zu 30.000 Euro mit einem Zuschuss von maximal 70 %, also einer maximalen Förderung von 21.000 Euro. Ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro kann ebenfalls erhalten werden.

Was genau für die verschiedenen Förderteile erfüllt werden muss und wie je nach Maßnahme die konkrete Förderhöhe ist, können Sie der Seite der KFW Bank entnehmen.

 

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Zur Beantragung der Förderung benötigt es die Beauftragung eines Experten für Energieeffizienz oder eines Fachunternehmens, welcher eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen kann. Diese BzA bestätigt, dass technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. 

Daraufhin muss ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen abgeschlossen werden, in welchem festgelegt ist, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn die KFW eine Förderzusage erteilt hat. Im nächsten Schritt wird der Zuschuss dann bei der KFW Bank beantragt. Nach einer Zusage zum Zuschuss muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden. Nach Beendigung erstellt der Energieeffizienzexperte eine Bestätigung der Durchführung. Nach einer weiteren Identifizierung bei der KFW und dem Upload der relevanten Dokumente wird der Zuschuss ausgezahlt.

 

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Wer eine Bezuschussung zu einer Einzelmaßnahme zur energetischen Sanierung erhalten hat, kann darüber hinaus auch noch den Ergänzungskredit der KFW Bank „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358,359)“ beantragen. Dieser ist zusätzlich zu einer Förderung der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die nach den ab 01. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ erteilt wurden, also auch der „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“, beantragbar. Die konkreten Zinssätze und Laufzeiten sowie weitere Konditionen finden sie hier.

 

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