02.08.2017Fachbeitrag

Rechtskommentar:
Daten von Geschäftspartnern europaweit einsehen

Rechtskommentar:

lm Zuge der Globalisierung gehören grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten immer mehr zum Tagesgeschäft. Da Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen oft mit erhöhten wirtschaftlichen Risiken einhergehen, z.B. auf Grund der erschwerten Geltendmachung von Forderungen im Ausland, ist es um so wichtiger, sich im Vorfeld über seine künftigen Geschäftspartner zu informieren. Gleichermaßen kommt es immer häufiger vor, dass Unternehmen in verschiedenen Staaten mit eigenen Niederlassungen oder Tochtergesellschaften vertreten sind. Sowohl bei Unternehmern und Behörden, als auch auf Seiten der Verbraucher steigt daher das Bedürfnis, schnell und unkompliziert lnformationen über seine ausländischen Vertragspartner einzuholen. Neben der bloßen Feststellung, ob ein Unternehmen tatsächlich rechtlich existent und im nationalen Handelsregistern verzeichnet ist, geht es auch um die Frage, wer tatsächlich hinter dem Unternehmen steht und als wie vertrauenswürdig und finanzstark das Unternehmen eingestuft werden kann.

Um diesem Bedürfnis Rechnung zu tragen und durch mehr Transparenz das Vertrauen in den grenzüberschreitenden Handel im Binnenmarkt zu stärken, hat die EU-Kommission auf ihrem Europäischen Justizportal eine Plattform eingerichtet, über die europaweit nach Unternehmen und deren Tochtergesellschaften recherchiert werden kann. Miteinander vernetzt wurden die Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregister von derzeit L2 europäischen Staaten. Abgerufen werden können neben Daten über Unternehmen der angeschlossenen Mitgliedsstaaten, auch lnformationen über ausländische Niederlassungen und länderübergreifende Fusionen zwischen Unternehmen. Die Verknüpfung von nationalen Unternehmensregistern (Business Registers lnterconnection System - BRIS) ist eine gemeinsame lnitiative der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Gemäß der Richtlinie 2ot2/17/EU, die der Maßnahme a) Grunde liegt, sollen die Unternehmensregister aller EU-Länder sowie lslands, Liechtensteins und Norwegens erfasst werden. Derzeit sind noch nicht alle Mitgliedstaaten angebunden; eine zügige Einbeziehung aller Länder ist aber geplant.

ln der praktischen Handhabung ist festzustellen, dass die verfügbaren lnformationen ja nach Mitgliedsstaat variieren. Teilweise können unternehmensbezogene Dokumente, wie Gründungsurkunde, Bilanzen etc. direkt und kostenfrei über das Portal nach Übermittlung eines entsprechenden Links abgerufen oder kostenpflichtig bestellt werden, teilweise sind jedoch keinerlei Dokumente eingestellt, so dass nach wie vor auf nationale Unternehmensregister zurückgegriffen werden muss. Die lnanspruchnahme nationaler Register, die auf Grund sprachlicher Barrieren oft nur unter Hinzuziehung von Dienstleistern möglich ist, wird das Portal daher sicherlich nicht ersetzen können. Als Tool für eine erste schnelle und unkomplizierte lnformationsbeschaffung kann das Portal jedoch sicherlich wertvolle Dienste erweisen.

Link zum Portal

Autorin:
Ruth Witten-Violetti | Rechtsanwältin

Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte

www.derra.eu

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