DWN: Verband: „Dem Mittelstand wird beim Lieferkettengesetz zu viel Last auferlegt“
In einem Beitrag der Deutschen Wirtschaftsnachrichten geht es um das kürzlich in Kraft getretene Lieferkettenschutzgesetz.
Dabei erläutert Matthias Bianchi, Leiter Public Affairs, wieso das Gesetz problematisch für KMU werden kann und spricht sich für einen Belastungsstopp für Unternehmen aus.
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Wie Matthias Bianchi, Leiter Public Affairs beim DMB erklärt, betrifft dasLieferkettengesetz (LkSG) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nochnicht unmittelbar. Das läge an der Tatsache, dass das Gesetz sich zunächstnur direkt an Betriebe mit mehr als 3.000 Angestellten richte. Durch Prüfungs- und Informationspflichten gegenüber größeren Unternehmern seienjedoch kleine Zulieferer und andere stark in internationale Lieferketten eingebundene KMU aktuell schon erheblich betroffen. Das bedeute in erster Li-nie einen deutlichen Zuwachs an Bürokratie. Hinzu kämen noch negativeWettbewerbseffekte gegenüber Unternehmen außerhalb der EU, die ihre Lieferketten nicht im gleichen Umfang dokumentieren müssten.
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„Das Lieferkettengesetz ist zwar erst seit drei Wochen in Kraft. Dennochwürde es der DMB begrüßen, wenn die Bundesregierung zeitnah eine ersteZwischenbilanz ziehen würde und die praktischen Erfahrungen aus der Wirt-schaft und aus KMU im Speziellen, in eine Evaluierung mit einbezieht. Zu-dem ist es in der aktuellen Situation unerlässlich, den Unternehmen eineEingewöhnungsphase und Anpassung an die neuen Regelungen zu gewäh-ren. Daher sollte die Überprüfung der Berichtspflicht und eine etwaige Buß-geldverhängung vorerst ausgesetzt werden.“
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„Es klafft im Fall des LkSG aus Sicht unseres Verbands eine recht große Lü-cke zwischen guter Absicht und guter gesetzlicher Umsetzung. Dem Mittel-stand wird indirekt zu viel Last bei der Umsetzung auferlegt. Der relativeVerwaltungsaufwand von KMU ist deutlich höher als jener von Großunter-nehmen. Das lähmt eine – durch zahlreiche Krisen ohnehin angeschlagene –Wirtschaft zusätzlich. Der DMB spricht sich darum für einen Belastungs-stopp – ein Belastungsmoratorium – für das Jahr 2023 aus. Unser Verbandhat entsprechend wenig Verständnis dafür, dass die Bundesregierung amStart des LkSG festgehalten hat. Wie bereits erläutert, sollten deshalb sowohlBerichtspflicht und Bußgeldverhängung vorerst ausgesetzt werden.“
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Quellen- und Autorenangaben:
Autor:
Valentin Radonici
Quelle:
DWN / deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
Veröffentlichungsdatum: 26.01.2023
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