24.04.2024MonitoringDMB+

Europäische Verschärfung des Lieferkettengesetzes

Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?

Zurzeit wird eine EU-weite Richtlinie ausgearbeitet, die umfänglicher als das bisherige deutsche Lieferkettengesetz ist. Aus den Vorschlägen geht insbesondere der Unterschied hervor, dass nun auch alle Unternehmen der Wertschöpfungskette indirekt betroffen sein könnten. Die Richtlinie soll einen rechtlichen Rahmen für die Auferlegung von Sorgfaltspflichten für alle großen EU-Unternehmen oder größeren, in der EU umsatzschaffenden Unternehmen hervorbringen, um die Einhaltung der Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt entlang ihrer ganzen Wertschöpfungskette sicherzustellen.

In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?

Das deutsche „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde im Juli 2021 verkündet. Es trat zum Jahresbeginn 2023 zunächst für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten in Kraft und gilt nun auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.

Eine mögliche finale Kompromissversion nahmen am 15. März 2024 die ständigen Vertreter der Mitgliedsländer mit einer qualifizierten Mehrheit an. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss formal noch der Rat dieser Version zustimmen, bevor die Richtlinie in Kraft tritt.

Danach muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wofür regulär eine Frist von zwei oder in dem Fall drei Jahren angesetzt wird. In den Richtlinienvorschlägen sind gestaffelte Umsetzungsfristen enthalten, die je...

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