Europäische Verschärfung des Lieferkettengesetzes

Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?
Zurzeit wird eine EU-weite Richtlinie ausgearbeitet, die umfänglicher wäre als das bisherige deutsche Lieferkettengesetz. Aus den Vorschlägen geht insbesondere der Unterschied hervor, dass nun auch mittelgroße Unternehmen direkt und alle Teile der Wertschöpfungskette indirekt betroffen sein könnten. Die Richtlinie soll einen rechtlichen Rahmen für die Auferlegung von Sorgfaltspflichten für alle großen und mittelgroßen EU-Unternehmen oder größeren, in der EU umsatzschaffenden Unternehmen hervorbringen, um die Einhaltung der Menschenrechte sowie den Schutz der Umwelt entlang ihrer Lieferkette (bzw. je nach Vorschlag ihrer ganzen Wertschöpfungskette) sicherzustellen.
In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?
Das deutsche „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde im Juli 2021 verkündet und trat für Unternehmen über 3.000 Beschäftigte zum Jahresbeginn 2023 in Kraft.
Die jeweiligen Vorschläge der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments wurden beschlossen. Nun soll im Trilog eine Einigung der drei Institutionen für eine endgültige Fassung folgen. Strittige Punkte sind die Einbeziehung des Finanzsektors, der Umfang der Wertschöpfungs- bzw. Aktivitätskette und die Größe der betreffenden Unternehmen.
Diese Finalfassung der Richtlinie muss dann in nationales Recht umgesetzt werden, wofür regulär eine Frist...
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