27.07.2023Monitoring

Gesetz zur Bürokratieentlastung

Worum geht es bei dem Vorhaben?

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat sich entschlossen, aktiv gegen übermäßige Bürokratie vorzugehen und plant die Einführung eines umfassenden Bürokratieentlastungsgesetzes. Das Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, die Belastungen und Hürden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer spürbar zu reduzieren und damit ein positives Umfeld für wirtschaftliche Aktivitäten zu schaffen. 

Dieses Monitoring dient dazu, die Umsetzung des Bürokratieentlastungsgesetzes genau zu verfolgen und seine Auswirkungen auf die unternehmerische Landschaft zu analysieren. In den kommenden Monaten werden an dieser Stelle die Maßnahmen, die im Rahmen des Gesetzes ergriffen werden, eingehend untersucht und bewertet.

In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?

Das BMJ hatte im Januar 2023 Spitzenverbände aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft eingeladen, an einer Abfrage zum Bürokratieabbau teilzunehmen. Insgesamt haben 57 Verbände im Rahmen einer Online-Befragung 442 Vorschläge eingereicht. Darauf aufbauend hat das Ministerium die Arbeit an einem Referentenentwurf für ein neues Bürokratieentlastungsgesetz begonnen.   

Nachdem die Vorschläge eingereicht wurden, hat das Statistische Bundesamt sie einer quantitativen und qualitativen Analyse unterzogen, um ihr mögliches Entlastungspotenzial zu kategorisieren und priorisieren. Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden am 14.03.2023 an die Ressorts weitergeleitet, um sie einer weiteren Prüfung zu unterziehen. Nach der Sommerpause im politischen Berlin will das BMJ einen Bericht zur Bürokratieentlastung vorstellen. 

 

Welches Ziel verfolgt die Bundesregierung mit diesem Gesetzesvorhaben?

Das BMJ verfolgt mit dem Gesetz zum Bürokratieabbau das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und die Verwaltung leistungsfähiger zu machen. Angesichts der steigenden Belastungen für Wirtschaft und Gesellschaft, die durch Herausforderungen wie den Klimawandel, die Energiekrise, den demographischen Wandel und die Digitalisierung entstehen, ist es besonders wichtig, die bürokratischen Hürden zu reduzieren. Durch das geplante Bürokratieentlastungsgesetz sollen Verbesserungspotenziale identifiziert und ausgeschöpft werden, um spürbare Entlastungen für Unternehmen und die Gesellschaft zu erreichen, ohne dabei auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. 

Warum ist das Vorhaben relevant für KMU / den Mittelstand?  

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oft über begrenzte Ressourcen und Kapital im Vergleich zu großen Unternehmen. Die Einhaltung umfangreicher bürokratischer Vorschriften und die Verwaltung komplexer Prozesse erfordern einen erheblichen Zeitaufwand und finanzielle Mittel. Ein Bürokratieentlastungsgesetz kann dazu beitragen, diese Belastungen zu reduzieren und ermöglicht es KMU, sich mehr auf ihre eigentlichen Geschäftsaktivitäten zu konzentrieren. 

Eine hohe bürokratische Last kann dazu führen, dass KMU im Wettbewerb benachteiligt sind, insbesondere im Vergleich zu größeren Unternehmen, die über mehr Ressourcen verfügen, um mit der Bürokratie umzugehen. Ein Bürokratieentlastungsgesetz gleicht dieses Ungleichgewicht aus und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit von KMU, was insgesamt zu einer vitaleren Wirtschaft und einem dynamischeren Marktumfeld führen kann. 

Weitere Gründe für ein Bürokratieentlastungsgesetz mit KMU-Fokus: 

  • KMU sind Treiber für Innovationen. Wenn sie jedoch zu stark von bürokratischen Hindernissen ausgebremst werden, kann dies ihre Innovationsfähigkeit einschränken. Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat in ihrem Jahresgutachten 2023 herausgearbeitet, dass vor allem bürokratische Hürden und defizitäre staatliche Regularien den Innovationsstandort Deutschland gefährden. 

  • Im Gründungsmonitor der KfW-Bank wird die bürokratische Belastung als größtes Hemmnis für junge Unternehmen genannt. Ein umfangreicher bürokratischer Aufwand wirkt abschreckend auf potenzielle Gründerinnen und Gründer. Wenn KMU von übermäßiger Bürokratie befreit werden, wird die Gründung neuer Unternehmen attraktiver und die unternehmerische Vielfalt gestärkt. 

Wichtige Daten und Ereignisse

Der DMB fordert seit vielen Jahren ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz, das tatsächlich Unternehmen von unnötiger Belastung befreit. Ein solches Gesetz wird explizit im am 24.11.2021 veröffentlichten Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung benannt. Das Gesetz soll „Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gegenüber dem bisherigen Bürokratieaufwand entlaste[n], ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten.“ 

Im Januar 2023 lud das Bundesministerium der Justiz die Spitzverbände aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu einer Verbandsabfrage ein.  

Nach der Sommerpause 2023 im politischen Berlin soll laut Staatssekretär Benjamin Strasser die Bundesregierung einen Bericht zu den geplanten Maßnahmen und bereits laufenden Projekten veröffentlichen. Danach soll der Bericht im Bundestag beraten werden. 

Die DMB-Bewertung

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Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz ist aus der Sicht von kleinen und mittleren Unternehmen sehr zu begrüßen, wenn administrative Hürden für KMU verringert, ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, Innovation und Beschäftigung gefördert und insgesamt ein attraktives Umfeld für unternehmerische Aktivitäten geschaffen werden. 

Dafür sollten nach Auffassung des DMB folgende Punkte umgesetzt werden: 

Allgemein 

  • Bessere Zusammenarbeit zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalebene für KMU-Belange. 

  • Einführung einer Koordinierungsgruppe nach dem Vorbild Österreichs. 

  • Prüfung der Belastung von KMU bei neuen Gesetzesinitiativen. 

  • Bürokratieabbau auch bei nicht staatlichen Institutionen wie Kammern und Berufsgenossenschaften. 

Mentalitätswandel 

  • Staat als Dienstleister statt Bürokratiebremse 

  • Digitalisierung der Verwaltung mit Zielvorgaben und verbindlichen Laufzeiten 

  • Einführung eines zentralen Unternehmenskontos / Verwaltungsplattform 

Arbeit & Bildung 

  • Vereinfachung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) 

  • Ablehnung der geplanten Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung 

  • Anpassung des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts für mobiles Arbeiten 

  • Beschleunigte Visa-Vergabe und Anerkennung von Berufsqualifikationen für Fachkräfte aus Drittstaaten 

Digitalisierung 

  • Schriftformerfordernis für elektronische Versionen öffnen 

  • Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen 

Energiewende 

  • Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen 

Finanzen 

  • Vereinfachung der Steuerbürokratie durch einheitliche Aufbewahrungsfristen und digitale Übermittlung 

  • Reduzierung der Bürokratie bei Fördermitteln für KMU 

Internationalisierung 

  • Ablehnung einer verschärften EU-Lieferkettenrichtlinie und Beschränkung auf das deutsche Lieferkettengesetz 

Nachfolge & Gründen 

  • Reduzierung der bürokratischen Hürden bei Unternehmensgründungen durch einen echten One-Stop-Shop 

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