23.10.2023Fachbeitrag

Neue CSRD-Berichtspflicht für den Mittelstand und die Rolle naturbasierter Klimalösungen

Die Pflicht, gemäß der CSRD zu berichten, wird bis 2028 kontinuierlich auf weitere Unternehmen ausgeweitet.

Auf den Mittelstand kommen in naher Zukunft einige Berichtspflichten zu, die für kleine und mittelständische Unternehmen zu einer großen Herausforderung werden können. Bis 2028 fallen immer mehr Unternehmen unter die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD). Die Berichtspflichten bieten dem Mittelstand aber auch eine bedeutende Chance.

Verpflichtendes Nachhaltigkeitsreporting setzt die KMUs unter Druck

Die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Geschäftsberichte kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMUs) wird zu einem verbindlichen und unabdingbaren Element ab nächstem Jahr werden. Die Corporate Sustainability Reporting Direktive (CSRD) bringt eine neue Berichtspflichtwelle, die insbesondere den Mittelstand vor große Herausforderungen stellt. Eine von PwC durchgeführte Studie1verdeutlicht diese Thematik, indem sie aufzeigt, dass 76% der KMUs den bürokratischen und organisatorischen Aufwand fürchten, der mit der Umsetzung der CSRD einhergeht. Diese neuen, detaillierten Berichtsanforderungen werden eingeführt, um sicherzustellen, dass nicht nur große Konzerne, sondern auch kleinere und mittelständische Unternehmen verpflichtet sind, detailliert offenzulegen, wie sich ihr Geschäftsmodell auf die Nachhaltigkeit auswirkt und in welchem Maße externe Nachhaltigkeitsfaktoren wie beispielsweise der Klimawandel ihre Geschäftsaktivitäten beeinflussen.

15.000 deutsche Unternehmen zukünftig von der Berichtspflicht betroffen

Die CSRD erweitert die bestehenden Vorschriften für die nicht-finanzielle Berichterstattung und ersetzt die bisherige Non-Financial Disclosure Regulation (NFDR). Die neue Berichtspflicht wird ab dem Geschäftsjahr 2024 verbindlich, was bedeutet, dass der erste regelkonforme Bericht gemäß der neuen Richtlinie im Jahr 2025 veröffentlicht werden muss. Die Anzahl der Unternehmen, die gemäß der CSRD berichten müssen, wird bis 2028 kontinuierlich erweitert.

Unternehmen müssen entlang von 10 Nachhaltigkeitsthemen berichten

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat bereits einen ersten Entwurf des geplanten Standards veröffentlicht. Dieser Entwurf umfasst Berichtspflichten in zwölf verschiedenen Themenbereichen, wovon zehn sich auf Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance beziehen. Neben bereits bekannten Themen wie dem Klimawandel müssen Unternehmen nun auch ihren Einfluss auf und ihre Abhängigkeit von Biodiversität, Umweltverschmutzung und anderen Nachhaltigkeitsfaktoren genauer betrachten und darüber berichten. Die CSRD stellt einen Dreiklang in der Berichterstattung zu Umweltthemen dar, da sie die zusammenhängende Darstellung von Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen fordert. Eine konsistente Gesamtschau wird gefordert, aus der sich die Ergebnisse von Maßnahmen und ihre Beiträge zur Zielerreichung ablesen lassen.

Transparente CSRD-Berichterstattung mit naturbasierten Klimalösungen von goodcarbon

Die Berichtspflicht über die Maßnahmen zur Zielerreichung fördert das Engagement von Unternehmen, Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen, die über ihre eigenen Aktivitäten und Wertschöpfungsketten hinausgehen, wie beispielsweiße die Investition in hochwertige CO2-Zertifikate. Insbesondere die CSRD-Offenlegungspflicht unter European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 1) Klimaschutz und ESRS 4) Biodiversität eignen sich gut, um über Investitionen in Klimaschutzprojekte zu berichten und die sozialen und biodiversitätsbezogenen Auswirkungen solcher Projekte hervorzuheben. Darüber hinaus ermöglicht das Arbeitspapier des EFRAG Climate Standard Prototype eine zusätzliche Berichterstattung über CO2 Kompensation in absoluten Zahlen. Unternehmen erhalten somit die Möglichkeit, ihre Bemühungen und Strategien zur Kompensation von Emissionen transparent zu kommunizieren und zu dokumentieren.

goodcarbon unterstützt mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg die Anforderungen an diese Offenlegung der Aktivitäten gemäß der CSRD zu erfüllen. Im ersten Schritt entwickelt goodcarbon gemeinsam mit den KMU Ziele und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und biologische Vielfalt.
Im zweiten Schritt werden diese Maßnahmen durch Investitionen in naturbasierte Klimalösungen und den entsprechenden CO2-Zertifikaten umgesetzt. Durch das von goodcarbon entwickelte Qualitäts- und Transparenz-Framework, wird eine transparente Qualität der Projekte sichergestellt. Die Projekte werden anhand von 165 Kriterien bewertet, die die Wirkung (Impact), das Risiko und die Integrität analysieren. Diese detaillierte Projektanalyse ermöglicht goodcarbon, den Unternehmen alle erforderlichen Informationen zu liefern, um über die Maßnahmen nach ESRS 1 und 4 im Rahmen der CSRD zu berichten. Über die goodcarbon Plattform können Unternehmen in geprüfte CO2-Zertifikate aus naturbasierten Klimaschutzprojekten investieren, um ihren Beitrag zum Umweltschutz zu maximieren.

CSRD-Reporting: Herausforderung und Chance zugleich

Die neue EU-Richtlinie betont die wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit als strategisches Element in den Geschäftstätigkeiten kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in den kommenden Jahren. Angesichts der Offenlegungspflichten stehen Unternehmen unter zunehmendem Druck, konkrete Maßnahmen in Bezug auf die zehn Nachhaltigkeitsbereiche umzusetzen.

Naturbasierte Klimaschutzprojekte können als äußerst wirkungsvolle Maßnahme dienen. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, die Integrität zu wahren und die Qualität sowie die Herkunft der Klimaschutzzertifikate transparent zu kommunizieren. Obwohl viele mittelständische Unternehmen zunächst die Herausforderungen der neuen Berichtspflichten sehen, erkennen wir in dieser Entwicklung auch eine bedeutende Chance. KMUs, die die grüne Transformation mit einer ganzheitlichen und datenbasierten Strategie angehen und in hochwertige Klimaschutzprojekte investieren, können erhebliche Vorteile erzielen. Dazu gehören eine führende Position im Wettbewerb, gesellschaftliche Akzeptanz, eine starke Arbeitgebermarke sowie Glaubwürdigkeit bei Finanzierungspartnern.

Dieser Beitrag ist Teil von Mittelstand WISSEN zum Thema "Arbeitswelt von morgen"

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