NIS-2-Umsetzungsgesetz: Neue Cybersicherheitsanforderungen für KMU
Worum geht es bei dem Gesetzesvorhaben?
Die NIS-2-Richtlinie regelt das Cybersicherheitsniveau für kritische Wirtschaftsbereiche in der EU und ist eine Erweiterung der bisherigen NIS-Richtlinie aus dem Jahre 2016. Der neue Rechtsrahmen führt dazu, dass mehr Sektoren und mittelgroße Unternehmen die IT-Sicherheitsvorgaben umsetzen müssen und Teile ihrer IT-Lieferkette – darunter oftmals KMU – indirekt von dieser Regelung betroffen sind.
In welchem Stadium befindet sich das Vorhaben?
Die NIS-2-Richtlinie der EU ist in Kraft und muss bis Mitte Oktober 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Umsetzung in Deutschland liegt ein mehrfach überarbeiteter Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vor.
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Hintergrund
Die Richtlinie definiert bestimmte Sektoren als kritische Infrastrukturen. Dazu gehören neben in NIS-1 bestehende Sektoren, wie Energie und Verkehr, nun auch...
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