31.08.2023Fachbeitrag

Wirtschaftsrechtliche Updates aus den USA (Nr. 1)

 

Mehrfach im Kalenderjahr erhalten Sie in dieser Kolumne die relevantesten USA-Updates zu Wirtschaft und Recht von Manny Schoehuber1. Herr Schoenhuber ist ein gerichtlich zugelassener Rechtsanwalt in Texas (USA) und unterstützt seine europäischen Mandanten u. a. beim US-Markteintritt oder Vertragsverhandlungen. Zudem fungiert er in deutsch- und englischsprachigen Medien als Experte für Rechts- und Wirtschaftsthemen.

 

1. Gespräche zwischen der EU und den USA über kritische Minerale kommen voran

Die EU und die USA sind dem Abschluss eines Abkommens über kritische Mineralien nähergekommen, als die Europäische Kommission ihren Verhandlungsvorschlag dem Rat der Mitgliedstaaten vorlegte. Vorbehaltlich der Zustimmung der Mitgliedstaaten könnte die Kommission ein Abkommen mit den USA abschließen, dass es europäischen Automobilherstellern ermöglichen würde, von den Subventionen für saubere Energie zu profitieren, die im Inflation Reduction Act enthalten sind.

EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis erklärte, ein Abkommen werde „sicherstellen, dass die Bergbau- und Chemieunternehmen der EU einen fairen und reibungslosen Zugang zum US-Markt haben und in der Lage sind, sowohl die Hersteller von Elektrofahrzeugen in der EU als auch in den USA zu beliefern.“ Das Ziel der EU mit einem Abkommen über kritische Mineralien ist es, die Produktionskapazitäten zu erhöhen und sicherzustellen, dass Elektrofahrzeuge, deren Batterien aus EU-Mineralien hergestellt werden, für Steuergutschriften im Rahmen des Inflation Reduction Act in Frage kommen.

 

2. US Supreme Court entscheidet, dass Bundesmarkenrecht nicht auf ausländisches Verhalten anwendbar ist

In der Rechtssache Abitron Austria GmbH et al. v. Hetronic International Inc., entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass das Bundesmarkenrecht – im Speziellen der Lanham Act - nicht auf ausländisches Verhalten angewandt werden kann.

Der Lanham Act verbietet die Verwendung einer Handelsmarke, wenn eine solche Verwendung „wahrscheinlich zu Verwechslungen führt.“ Bisher haben viele Gerichte den Lanham Act als ein extraterritoriales Gesetz angesehen, das es Klägern erlaubt, in den USA Ansprüche geltend zu machen und Unterlassungsklagen gegen Beklagte wegen Rechtsverletzungen im Ausland zu erwirken. Nun hat der Oberste Gerichtshof der USA aber entschieden, dass die Bestimmungen des Lanham Act, die Markenverletzungen verbieten, außerhalb der USA nicht gelten. Mit Bezug auf die Annahme gegen die Extraterritorialität stellte das Gericht fest, dass die Bestimmungen nicht extraterritorial sind und sich nur auf Ansprüche erstrecken, bei denen die rechtsverletzende Benutzung im geschäftlichen Verkehr im Inland erfolgt.

Diese Entscheidung schränkt den Lanham Act und seine Anwendung für US-Unternehmen, die ausländische Beklagte verfolgen, erheblich ein, wenn die gesamte oder ein Teil der Tätigkeit im Ausland stattfindet. Darüber hinaus unterstreicht dieses Urteil deutlich die Bedeutung der Sicherung ausländischer Registrierungen für im Ausland verwendete Marken. 

 

3. EU-US-Datentransferabkommen abgeschlossen

Die Europäische Kommission hat einen überarbeiteten Rahmen zur Erleichterung des Transfers personenbezogener Daten aus der Europäischen Union in die USA genehmigt. Die Kommission kam in ihrer Angemessenheitsentscheidung zu dem Schluss, dass die von den USA im EU-US-Datenschutzrahmen eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf staatliche Überwachung und Verbraucherrechtsbehelfe ausreichen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen dieser neuen Vereinbarung übertragen werden, angemessen geschützt sind.

Der Datenschutzrahmen ersetzt das vom Europäischen Gerichtshof im Jahr 2020 beanstandete Datenübertragungsabkommen (Privacy Shield). Damals stellte der Gerichtshof fest, dass der Mechanismus den Europäern keine wirksamen Rechtsbehelfe einräumte und sie nicht angemessen vor dem Abfangen ihrer Daten durch US-Geheimdienste schützte. Um diese Bedenken zu zerstreuen, erklärte sich die US-Regierung bereit, verbesserte Schutzmaßnahmen einzuführen.

Die Entscheidung bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Einhaltung der im Rahmenwerk enthaltenen Datenschutzverpflichtungen zu zertifizieren. Diese Zertifizierung wird es ihnen ermöglichen, EU-Daten ohne zusätzliche Datenschutzgarantien in die USA zu übermitteln.

Dennoch behaupten einige, dass die Änderungen noch nicht ausreichen, um Bedenken auszuräumen oder die EU-Bürger angemessen vor unbefugter staatlicher Überwachung zu schützen, was bedeutet, dass gerichtliche Anfechtungen in der EU folgen könnten.

 

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Schoenhuber / Jackson Walker LLP

 

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