Neuregelungen zum Februar 2016
Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Mehr Flexibilität für Bausparkassen
Bausparkassen können ihr Geschäftsfeld erweitern und Angebote und Tarife flexibler gestalten. Dabei berücksichtigen sie die Interessen der Kunden. Das entsprechende Gesetz dafür ist am 22.12.2015 in Kraft getreten ( BGBl. I 2015, S. 2399 ).
Weitere Informationen zum Bausparkassenänderungsgesetz finden Sie auf der Homepage der Bundesregierung.
Neue Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk
Mehr Kompetenz im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz ist ein Schwerpunkt der neuen Meisterprüfungsverordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk ( BGBl. I 2015, S. 1987 ). Sie gilt seit 1. Januar 2016.
Weitere Informationen zur Meisterprüfungsverordnung finden Sie auf der Homepage des BMWi.
Familie
Bundesförderung bei Kinderwunschbehandlung
Auch für unverheiratete Paare gibt es seit Januar 2016 bei Kinderwunschbehandlungen finanzielle Unterstützung durch den Bund. Bislang galt dies nur für verheiratete Paare. Unter bestimmten Voraussetzungen werden künftig für die erste bis dritte Behandlung die Kosten in Höhe von 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils erstattet.
Weitere Informationen zur Kinderwunschbehandlung für unverheiratete Paare finden Sie auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 01.02.2016