Rentenerhöhung - Mindestens 120.000 Senioren rutschen in die Steuerpflicht
Im Einzelnen: Zum 1. Juli 2017 steigen die Renten in Westdeutschland um 1,9 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,6 Prozent. Nach einer Prognose des Bundesfinanzministeriums werden aufgrund der Rentenerhöhung für das laufende Jahr 40.000 Senioren erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Im Jahr 2018 kommen weitere 80.000 Senioren dazu. Dabei ist zu beachten, dass - pro Kopf gerechnet - sogar mehr Steuerzahler betroffen sein können: Denn in der Finanzverwaltung kann sich hinter einem Steuerpflichtigen auch ein Ehepaar verbergen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bringt die Rentenerhöhung für das Jahr 2017 Steuermehreinnahmen in Höhe von 205 Millionen Euro. Für das Jahr 2018 werden weitere 420 Millionen Euro erwartet.
Hintergrund
Je später die Rente beginnt, desto mehr Rente muss versteuert werden. Während Senioren, die seit dem Jahr 2005 oder früher eine gesetzliche Rente bekommen, noch 50 Prozent der Rente steuerfrei erhielten, gibt es für Rentner, die im Jahr 2017 in Rente gehen, nur noch einen steuerfreien Anteil von 26 Prozent. Rentenerhöhungen unterliegen sogar zu 100 Prozent der Besteuerung. Aus diesem Grund können Senioren, die bereits seit mehreren Jahren eine Rente beziehen und bisher keine Einkommensteuererklärung abgeben mussten, in diese Erklärungspflicht hineinwachsen. Ob dann tatsächlich Steuern zu zahlen sind, hängt vom Einzelfall ab, weil auch Senioren verschiedene Kosten bei der Steuer absetzen können.
Quelle: Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung vom 30.06.2017