Neuregelungen im April 2018
Verbraucherschutz
Weniger Acrylamid in Pommes & Co.
Ab 11. April 2018 müssen Lebensmittelhersteller europaweit Auflagen für die Herstellung und Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot und Feinbackwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee und Kaffeeersatzprodukten beachten. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren und Rösten entsteht.
Weitere Informationen:
Acrylamid in Lebensmitteln
Online-Dienste ohne Grenzen nutzen
Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab 1. April 2018 (ursprünglich war der 20. März 2018 vorgesehen) auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt.
Weitere Informationen:
EU-Verbraucher
Wirtschaft
Anschubfinanzierung für Start-ups
Start-ups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Weitere Informationen:
Wirtschaftsplangesetz
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 27.03.2018