Bundesnetzagentur legt letzte Einzelheiten für Vectoring im Nahbereich fest
Die Einzelheiten für den Einsatz der Vectoring-Technologie im Nahbereich stehen jetzt endgültig fest. Somit haben alle Marktakteure Klarheit über die Regeln. Es liegt nun an der Telekom und den anderen Unternehmen, mit dem zugesagten Ausbau zügig zu beginnen. Die Bundesnetzagentur wird auf die vollständige und fristgerechte Einhaltung der Ausbauzusagen achten. Damit wird der flächendeckende Breitbandausbau weiter vorangebracht.
Standardangebot für Nahbereichs-Vectoring
Das von der Bundesnetzagentur festgelegte Standardangebot ist ein Mustervertrag, der die konkreten Bedingungen für den Vectoringeinsatz in den Nahbereichen enthält. Dazu zählen insbesondere die Kündigungsregeln der für VDSL genutzten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an den Hauptverteilern und die Regelungen für die Migration auf andere Vorleistungsprodukte. Zudem umfasst es die Ausgestaltung des alternativen VULA-Zugangsproduktes, das in seinen Eigenschaften der entbündelten TAL sehr nahe kommen muss. Schließlich regelt es die Details einer finanziellen Kompensation der Wettbewerber, wenn sie aufgrund von Vectoring keinen Zugang zur entbündelten TAL mehr im Nahbereich erhalten können.
In der Regulierungsverfügung vom 1. September 2016 wurden die Rahmenbedingungen für den Vectoring-Einsatz in den Nahbereichen festlegt. Diese wurde inzwischen vom Verwaltungsgericht vollumfänglich bestätigt. Für den tatsächlichen Einsatz von Vectoring im Nahbereich muss die Telekom die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit den TAL-Nachfragern ändern. Diese Verträge können nun entsprechend dem Standardangebot geändert werden, ohne darüber aufwändig verhandeln zu müssen.
Entgelte für das VULA-Zugangsprodukt
Die Entgelte für das VULA-Zugangsprodukt sind nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigt worden.
Für die Anbindung des Endkunden muss ein VULA-Nachfrager ein Entgelt in Höhe von monatlich 7,48 € an die Telekom zahlen. Hinzu kommt ein Entgelt für die Überlassung der Vectoring-Infrastruktur, also insbesondere für den sogenannten MSAN ("Multi Service Access Node"). Hierfür werden jährlich 871,47 € fällig. Da diese Infrastruktur sowohl von VULA-Nachfragern als auch von der Telekom selbst genutzt wird, waren die entsprechenden Kosten zwischen der Telekom und den Wettbewerbern aufzuteilen. Dabei hat die Beschlusskammer eine verursachungsgerechte Kostenaufteilung berücksichtigt. Diese orientiert sich an dem voraussichtlichen Anteil an DSL-Anschlüssen, die die Telekom mit eigenen Endkunden sowie Bitstrom- bzw. Resale-Vorleistungen einerseits und der VULA-Nachfrager andererseits realisieren werden.
Weitere Entscheidungen zum Layer 2-Bitstrom
Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur zwei weitere Beschlüsse bekannt gegeben, die den Layer 2-Bitstrom betreffen.
Danach darf die Telekom eine bereits mit Wettbewerbern vereinbarte bzw. von diesen geleistete einmalige Kontingent-Zahlung (sogenanntes Upfront) für ein anderes Zugangsprodukt bei der Vereinbarung eines Layer 2-Kontingentmodells berücksichtigen. Darüber hinaus darf sie Wettbewerbern für eine Übergangszeit gemeinsame Kontingente aus Layer 3- und Layer 2-Anschlüssen anbieten; hierdurch wird die Attraktivität höherwertigerer Layer 2-Bitstromanschlüsse gesteigert. Da es sich hierbei um eine entgeltrelevante Bedingungen für den Layer 2-Bitstrom handelt, unterlagen sie der Genehmigungspflicht.
Schließlich hat die Telekom grünes Licht für eine Änderung der technischen Bedingungen für den Layer 2-Bitstrom erhalten. Das Unternehmen hatte Ende März eine neue Regelung für die Ethernet-Rahmenlänge vorgelegt. Demnach soll die Rahmenlänge von derzeit 1.526 Byte auf künftig 1.590 Byte erhöht werden. Dadurch können Datenpakete mehr Inhalt transportieren. Die vorgeschlagene Regelung war nicht zu beanstanden.
Entscheidungen lagen der Europäischen Kommission vor
Die Entwürfe für die Entscheidungen waren Ende Juni der Europäischen Kommission zur Stellungnahme vorgelegt worden, die dazu keine Anmerkungen abgegeben bzw. keine ernsthafte Bedenken geäußert hat.
Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 31. Juli 2017