02.05.2023FörderprogrammDMB+

Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.

Seit dem 02. Mai 2023 fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), mit dem Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM)“ klimafreundliche Mobilitätsmaßnahmen. Gefördert wird beispielsweise die Beschaffung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln. Die Transformation hin zu einer umweltfreundlichen Fahrzeugflotte zielt darauf ab, die CO2-Emissionen auf betrieblichen Dienstwegen, sowie für An- und Abreise der Beschäftigten, zu reduzieren.

 

Wichtige Informationen

Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.

Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.

In Kürze

  • Förderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für KMU bis 250 Beschäftigte
  • Förderung von Beratung und Umsetzung von Maßnahmen zur umweltfreundlicheren Gestaltung von Dienstwegen, sowie An- und Abreise zum Arbeitsplatz
  • breites Förderspektrum von E-Autos über (Lasten-)Fahrräder und (Lasten-)Pedelecs bis hin zu Radabstellplätzen und Mobilitätsaktionstagen für die Mitarbeitenden

 

Das Förderprogramm besteht aus drei Modulen: die Initial-, Breiten- und Innovationsförderung. Aktuell sind die Initial- und Breitenförderung beantragbar.

 

Wer wird gefördert?

Der Förderschwerpunkt der Breitenförderung und der Initialförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Um eine Breitenförderung erhalten zu können, müssen die beantragenden KMU zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Hauptsitz innerhalb der EU und mindestens eine Betriebsstätte, oder Niederlassung in Deutschland haben.
Für eine Innovationsförderung sind juristische Personen des Privatrechtes und des öffentlichen Rechtes, natürliche Personen, soweit sie wirtschaftliche tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Eine Beteiligung von KMU ist hier ausdrücklich erwünscht.

 

Was ist Inhalt des Programms?

1. Förderung von bspw. Elektrofahrzeugen bis zu 60.000 Euro möglich. Die Breitenförderung unterstützt KMU dabei, Maßnahmen, zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, zur Elektrifizierung des Fuhrparks und zur Schaffung von Informationsangeboten, wie beispielsweise Mobilitäts- oder Gesundheitstagen, umzusetzen. Gefördert wird beispielsweise die Beschaffung von Fahrrädern, die für den betrieblichen Verkehr eingesetzt werden. Auch Pedelecs, Lastenfahrräder und Lastenpedelecs werden gefördert. Die Förderung umfasst sowohl den Kauf von batterieelektrischen Fahrzeugen wie E-Autos und E-Rollern, als auch den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Ebenfalls werden bauliche Veränderungen zur Attraktivierung des Radverkehrs, wie beispielsweise das Errichten von Duschen und Umkleideräumen, oder die Beschaffung von diebstahlsicheren Abstellmöglichkeiten, unterstützt. Software, die mit dem betrieblichen Mobilitätsmanagement zusammenhängt, ist ebenfalls förderfähig.
Alle förderfähigen Maßnahmen und die Richtwerte der Breitenförderung finden Sie hier. Es besteht eine Antragsfrist bis zum 31. März 2024.

2. Förderung von Beratungskosten bis 5.000 Euro. Mit der Initialförderung werden KMU bei der Finanzierung von Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für die Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements, gefördert. Die Beratung umfasst die Ermittlung der aktuellen Situation, die Definition von Zielen und die Formulierung von konkreten Maßnahmen zu deren Erreichung. Die Beratung muss von einer Fachkraft aus dem Beraterpool zum Förderprogramm durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Es besteht eine Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2024.

3. Der dritte Förderschwerpunkt, die Innovationsförderung, dient dazu, Umsetzungsprojekte die der BMM-Definition gerecht werden zu unterstützen. Die Maßnahmen sind dann förderfähig, wenn sie Personenverkehr, Pendlerverkehr, Kundenverkehr, sowie Dienst- und Werksverkehr vermeiden, reduzieren, nachhaltiger oder effizienter gestalten.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist zum einen vom Förderschwerpunkt und zum anderen vom Förderprojekt abhängig:

1. Bei der Breitenförderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60.000 Euro möglich. Die Förderquote beträgt maximal 50 Prozent für mittlere Unternehmen, mit bis zu 249 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro, oder 60 Prozent für kleine Unternehmen, mit bis zu 49 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 10 Millionen Euro. Je nach Gegenstand der Förderung gibt es festgelegte Richtwerte. Dieser liegt beispielsweise bei der Beschaffung von Fahrrädern bei 1.500 Euro, bei der Beschaffung von Lastenpedelecs bei 6.000 Euro und bei der Beschaffung von Ladeinfrastruktur bei circa 1.300 Euro. Die genauen Richtwerte für alle förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier.

2. Über die Initialförderung können Beratungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 5.000 gefördert werden. Die Förderquote kann hier 100 Prozent betragen, wenn die Gesamtkosten unter den 5.000 Euro bleiben.

3. Die Innovationsförderung unterstützt Vorhaben ab einer Bagatellgrenze von 200.000 Euro. Wie hoch der Förderanteil ausfällt, wird im Einzelfall von der Bewilligungsbehörde entscheiden. Grundsätzlich gilt aber eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der projektbezogenen Ausgaben. Weitere Details zur Innovationsförderhöhe finden Sie hier.

 

Wie erfolgt eine Antragstellung?

Die Bewilligungsbehörde für das BMM ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Die Antragstellung für die Förderschwerpunkte Breitenförderung und Initialförderung erfolgt über das Förderportal des Bundes easy-Online. Eine unterschriebene Fassung des Antrages ist über das e-Service-Portal beim BALM einzureichen. Die Antragsunterlagen sind über den Upload-Bereich „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“, unter Angabe der Art „Betriebliches Mobilitätsmanagement“, zu übermitteln.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM).

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