13.06.2023Förderprogramm

Förderprogramm Klimaschutzverträge

Klimaschutzverträge sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in energieintensiven Industrien anstoßen.

Die Bundesregierung möchte mit Klimaschutzverträgen energieintensive Unternehmen bei der Umstellung auf eine klimaneutrale Produktionsweise unterstützen. Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Förderprogramm aufgesetzt, zu dem das vorbereitende Verfahren Anfang Juni begonnen hat. Unternehmen, die sich im ersten Gebotsverfahren um die Förderung durch einen Klimaschutzvertrag bewerben möchten, sind dazu verpflichtet, am vorbereitenden Verfahren teilzunehmen. Bis wann eine Teilnahme daran möglich und wie das Förderprogramm konkret ausgestaltet ist, erklärt der DMB in diesem Beitrag. 

Am 6. Juni 2023 ist das vorbereitende Verfahren für das neue Förderprogramm Klimaschutzverträge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gestartet. Durch dieses Förderprogramm sollen klimafreundliche Produktionsprozesse in energieintensiven Industriebranchen angestoßen werden. Nach Einschätzung des BMWK leisten Klimaschutzverträge einen wesentlichen Beitrag dazu, dass klimafreundliche Technologien marktfähig werden und künftig ohne staatliche Förderung auskommen. 

Wie funktionieren Klimaschutzverträge?  

Mit einem Klimaschutzvertrag erhält ein Unternehmen eine variable Förderung, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst. Wenn die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, kehrt sich die Zahlung um. Die geförderten Unternehmen zahlen dann ihre Mehreinnahmen an den Staat. Sobald das grüne Produkt preissetzend geworden ist, kann der Klimaschutzvertrag aufgehoben werden. Nach Einschätzung des BMWK seien Klimaschutzverträge damit ein sehr effizientes Förderinstrument, das transformative Technologien für Investoren und Finanzierer kalkulierbar macht und gleichzeitig einen effizienten Einsatz von Steuermitteln sicherstellt und Marktverzerrungen vorbeugt. Die Förderung soll über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgen und insgesamt sollen für das Programm finanzielle Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe zur Verfügung gestellt werden. 

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen für einen Klimaschutzvertrag erfüllen?  

Welche Unternehmen gefördert werden, wird in einem Auktionsverfahren ermittelt.  

Um daran teilnehmen zu können, muss die Referenzanlage mindestens 10 Kilotonnen (kt) CO2 pro Jahr ausstoßen. Mehrere kleinere Anlagen können sich außerdem gemeinsam als Konsortium bewerben. Förderberechtigt sind Unternehmen, deren für die Industrieproduktion genutzter Strom außerdem zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Wasserstoff muss die Kriterien der EU-Taxonomie erfüllen. 

Wie funktioniert das Auktionsverfahren?   

Beim Auktionsverfahren müssen Unternehmen angeben, wie viel Euro sie benötigen, um mit ihrer transformativen Technologie eine Tonne CO2 zu vermeiden. In der Folge erhalten nur jene Unternehmen den Zuschlag und einen Klimaschutzvertrag, die besonders günstig kalkuliert haben. Dies ist dann der feste Vertragspreis pro vermiedener Tonne CO2. Im Gegenzug sollen laut BMWK die sonst üblichen Dokumentations- und Nachprüfpflichten, die zu einer hohen Belastung von Unternehmen und zu aufwendigen Bewilligungsverfahren führen, entfallen.  

Unternehmen, die im ersten Gebotsverfahren um die Förderung durch einen Klimaschutzvertrag mitbieten möchten, müssen vorher am vorbereitenden Verfahren teilnehmen und Informationen zu ihren geplanten transformativen Vorhaben einreichen. Dieses vorbereitende Verfahren dauert zwei Monate und dient dazu. Auf Grundlage der Informationen des vorbereitenden Verfahrens wird das BMWK anschließend das erste Gebotsverfahren für die Vergabe von Klimaschutzverträgen durchführen.  

Bis wann kann man am vorbereitenden Verfahren teilnehmen? 

Die Teilnahme am ersten vorbereitenden Verfahren ist bis einschließlich 7. August 2023 möglich. 

Wie kann man sich für das vorbereitende Verfahren anmelden?  

Die auszufüllenden Dokumente sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BMWK.  

Können sich noch Änderungen am Förderprogramm ergeben?  

Neben den Haushaltsverhandlungen über die zur Verfügung stehenden Mittel steht auch die zuwendungsrechtliche Prüfung des Bundesfinanzministeriums (BMF) des Förderprogramms noch aus. Das Förderprogramm ist bislang außerdem noch nicht von der Europäischen Kommission notifiziert worden. Daher können sich am Förderprogramm noch Änderungen ergeben.

Quellen:  
BMWK - Förderrichtlinie Klimaschutzverträge 
BMWK - Pressestatement zu Klimaschutzverträgen 
BMWK - Förderprogramm für Klimaschutzverträge startet 

Dieser Beitrag wird laufend an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

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