14.09.2020Hintergrund

Förderung von Elektrofahrzeugen

 

In der Vergangenheit wurden unterschiedliche staatliche Förderungen von Elektrofahrzeugen und Ladestationen ins Leben gerufen, die den Klima- und Umweltschutz im Straßenverkehr voranzutreiben sollen. Als Folge soll potentiellen Autokäufern und Leasingnehmern die Entscheidung zu Gunsten eines Elektroautos bzw. Hybriden erleichtert werden. Der DMB hat Förderungen unterschiedlichster Natur aufgelistet - von der kürzlich erhöhten Innovationsprämie bis zur Kfz-Steuerbegünstigung.

Umweltbonus und Innovationsprämie für Pkw

Seit 2016 subventionieren Bund und Autohersteller gemeinsam den Kauf und das Leasing von Elektrofahrzeugen sowie Pkw mit Brennstoffzellen und hybriden Fahrzeugen. Der sogenannte Umweltbonus wurde in der Corona-Krise mit der Innovationsprämie aufgestockt, die am 8. Juli 2020 in Kraft trat.

Wer wird gefördert?

Privatpersonen, aber auch Unternehmen, Vereine und Stiftungen können den Umweltbonus beantragen. Folgende Fahrzeuge sind förderfähig:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride)
  • Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen
  • Fahrzeuge mit höchstens 50 g CO2/km

Gefördert werden Fahrzeuge bis zu einem Netto-Listenpreis von 65.000 Euro. Ferner muss das Fahrzeug mindestens ein halbes Jahr zugelassen bleiben. Es muss mindestens vier Räder und maximal acht Sitze haben. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA wird fortlaufend aktualisiert. Der Antragssteller auf den zugelassen wird, muss in Deutschland niedergelassen sein. Die Förderung wird nur gestattet, wenn der Kauf des ausgewählten Elektroautos nicht anderweitig durch öffentliche Mittel gefördert wird.

Wie hoch ist die Förderquote?

 

Elektroautos

Plug-In-Hybride

Neu

Gebraucht*

Neu

Gebraucht*

Bruttolistenpreis

>40.000 €

40.000 - 65.000 €

>40.000 €

40.000 – 65.000 €

Bundesanteil (verdoppelt)

6.000 €

5.000 €

-

4.500 €

3.750 €

-

Hersteller Anteil (netto)

3.000 €

2.500 €

5.000 €

2.250 €

1.875 €

3.750 €

Gesamt (netto)

9.000 €

7.500 €

5.000 €

6.750 €

5.627 €

3.750 €

*Nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 km gelaufen

Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis über 65.000 Euro werden nicht gefördert. Auf den Bruttopreis werden zusätzlich die Kosten für Extras eingerechnet.

Der aktuelle Fördersatz des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die neuen Fördersätze sind auf Fahrzeige anwendbar, die nach dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Die Kosten für den Bonus teilen sich Bund und Automobilhersteller. Die Hersteller ziehen ihren Anteil an der Kaufprämie einfach vom Kaufpreis ab. Somit ergeben sich nicht nur beim Kauf, sondern ebenso bei einer Finanzierung oder einem Leasingvertrag günstigere Konditionen. 

Wie erfolgt die Antragsstellung für die staatliche Förderung?

Die Beantragung muss vom Käufer bzw. Leasingnehmer selbst erfolgen. Das BAFA ist wie bereits erwähnt zuständig für die Bewilligung des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie. Die Antragsstellung kann in einem Online-Portal des Bundesamts durchgeführt werden. Als Belege sind die Bestellbestätigung oder der Kauf-. Bzw. Leasingvertrag einzureichen. In der Regel helfen die Autohändler bei der Antragsstellung.

Kfz-Steuer

Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 zugelassen wurden/werden, können bis zu 10 Jahre von der Zahlung der Kfz-Steuer befreit werden.

Was wird gefördert?

Die zu fördernden Fahrzeuge müssen ausschließlich elektrisch angetrieben werden. Die Elektromotoren müssen ganz oder überwiegend von elektrochemischen Batterien oder wasserstoffbetriebenen Brennzellen mit Energie versorgt werden. Hybrid-Fahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für Fahrzeuge, die nachträglich zu einem Elektrofahrzeug umgerüstet wurden, gilt die Steuerfreiheit ab dem Datum, an dem die Zulassungsbehörde die zu erfüllenden Voraussetzungen als erfüllt festgestellt hat.

Wie hoch ist die Förderquote?

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) gibt vor, dass Elektrofahrzeuge, die noch bis zum 31. Dezember zugelassen werden, 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit sind (§ 3d KraftStG). Anschließend wird die zu zahlende Kfz-Steuer um 50 Prozent ermäßigt (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Die Befreiung gilt ab dem Tag der Zulassung. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs steht dem neuen Halter die Steuerfreiheit für den noch verbleibenden Zeitraum des Vorbesitzers zu.

0,25 Prozent Regel – Dienstwagen Förderung

Die ursprüngliche 0,5 Prozent Pauschalbesteuerung auf die private Nutzung von dienstlichen Elektroautos wurde vom Gesetzgeber ab 2020 nochmals halbiert. Die neue Pauschale von 0,25 Prozent gilt jedoch nicht für alle elektrischen Fahrzeuge. Angestellte sowie Freiberufler, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, profitieren von der Dienstwagen-Förderung.

Worum geht es?

Bei Dienstwagen, die von Angestellten privat genutzt werden und von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, müssen 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zzgl. Aufpreis der Extras als geldwerter Vorteil versteuert werden. Zur Förderung der elektrischen Mobilität mussten Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride mit nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Seit Anfang 2020 müssen die Nutzer von bestimmten elektrischen Firmenwagen die private Nutzung nur noch pauschal mit einem Viertel der Bruttolistenpreises versteuern.

Wer ist betroffen?

Lediglich Firmenwagen, die von einem reinen Elektromotor angetrieben werden und einen Bruttolistenpreis von 40.000 Euro nicht übersteigen, sind von der Halbierung betroffen. Plug-in Hybride müssen weiter mit der alten 0,5 Prozent-Regelung versteuert werden. Die neue Regelung gilt auch rückwirkend für entsprechende Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2019 angeschafft wurden.

KfW-Förderprogramm

Das KfW-Umweltprogramm soll Unternehmen bei der Ergreifung von Umweltschutzmaßnahmen unterstützen. Durch gezielte Investitionen sollen Umweltbelastungen vermieden oder wesentlich verhindert werden, worunter auch der Bereich Elektromobilität fällt.

Was wird gefördert?

Die Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen. Die förderfähigen Investionen müssen folgende Ziele erfüllen:

  • Material und Ressourcen einsparen
  •  Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
  •  Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
  •  Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
  •  Boden und Grundwasser schützen
  •  Altlasten bzw. Flächen sanieren
  •  Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge anschaffen
  •  Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten

Quelle: KfW-Bank

Wer wird gefördert?

Gefördert werden deutsche Unternehmen im In- und Ausland, Freiberufler, Unternehmen, die im Auftrag von Dritten Dienstleistungen erbringen und Subunternehmen deutscher Unternehmen mit maßgeblicher deutscher Beteiligung, die im Ausland niedergelassen sind.

Für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz werden laut KfW-Bank günstigere Zinsen angeboten als für größere Unternehmen.

Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind, können die Finanzierung nicht in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist die Förderquote?

Es können maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben über das KfW-Programm finanziert werden. Die Obergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überschritten werden. Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten sind ansetzbar. Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

Folgende Laufzeitvarianten sind wählbar:

Laufzeit

Tilgungsfreie Zeit

Zinsbindung

Bis zu 5 Jahre

Max. 1 Anlaufjahre

Gesamte Laufzeit

Bis zu 10 Jahre

Max. 2 Anlaufjahre

Gesamte Laufzeit

Bis zu 20 Jahre

Max. 3 Anlaufjahre

Erste 10 Jahre

Der Zinssatz wird individuell anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und der Sicherheiten festgelegt. In der tilgungsfreien Zeit müssen nur die Zinsen bezahlt werden. Danach sind gleichbleibende vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen zu zahlen. Gegen eine Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann der Kredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Vor der Antragsstellung sollten die eigene Hausbank oder eine Bank als Finanzierungspartner ausgewählt werden. Die Finanzierung wird von diesem Partner beantragt. Die KfW überprüft die Antragsunterlagen und entscheidet über die Förderung. Der Kreditvertrag wird dann mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen und dann das Vorhaben kann beginnen. 

Gesenkte Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuersenkung von regulär 19 Prozent auf 16 Prozent bis Ende des Jahres 2020 war Teil des letzten Konjunkturpakets, um die Konsumtätigkeiten der deutschen Bevölkerung anzukurbeln. Die Bundesregierung hofft, dass Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben und die Verkaufspreise für den Endverbraucher senken. Sollte das der Fall ein, können auch Käufer von Elektro- und Hybridfahrzeugen von günstigeren Angeboten profitieren. 

Mehr zu diesen Themen