Innovationen für die Umwelt
Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert mit seinem Umweltinnovationsprogramm innovative, großtechnische Pilotprojekte, die die Umwelt nachhaltig entlasten. Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher noch nicht am Markt realisiert wurden, bekommen einen Investitionszuschuss oder einen Kredit mit Zinszuschuss. Förderfähig sind auch modellhafte Investitionsvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine bevorzugte Förderung.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Wer wird gefördert?
Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland
Was wird gefördert?
Gefördert werden Baumaßnahmen, Maschinen und Kosten der Inbetriebnahme sowie gegebenenfalls für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
- Circular Economy
Es können auch modellhafte Investitionsvorhaben gefördert werden, durch die eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder verringert werden.
Ein Projekt ist förderfähig, wenn Verfahren großtechnisch erstmalig in Deutschland angewendet oder bekannte Techniken in einer neuen Kombination eingesetzt werden – Das Projekt also Innovationscharakter besitzt. Wichtig ist ebenfalls, dass ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern zu erwarten sind, das geplante Vorhaben Demonstrationscharakter besitzt und eine Multiplikatorwirkung entfalten kann.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt entweder durch einen Investitionszuschuss oder über einen Kredit mit Zinszuschuss des Bundesumweltministeriums.
- Investitionszuschuss:
Zuschuss, der in der Regel bis zu 30 % der förderfähigen Kosten beträgt
2. Kredit mit Zinszuschuss des Bundesumweltministeriums:
Zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Es gibt keinen festgelegten Höchstbetrag für das Darlehen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert. 100 % des Kreditbetrages werden ausgezahlt. Der Kredit ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufbar.
Den individuellen Zinssatz für den Kredit ermittelt die Bank des Kreditnehmers anhand seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität seiner Sicherheiten. Das Bundesumweltministerium verbilligt die genannten Zinssätze in der Regel über 5 Jahre. Die Höhe und Dauer der Zinsverbilligung werden für ein Projekt individuell festgelegt.
Rückzahlung:
Während der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinsen gezahlt. Danach werden gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag fällig. Der Kredit kann ganz oder teilweise außerplanmäßig gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt werden.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (z. B. Photovoltaik-, Windenergieanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für dieselben förderfähigen Kosten nur bei einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen möglich. Die Kombination mit weiteren Förderprodukten der KfW ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Wie erfolgt die Antragsstellung?
Zunächst muss der Antragsteller eine Projektskizze erstellen und bei der KfW einreichen.
Die Förderung durch einen Investitionszuschuss ist direkt bei der KfW zu beantragen.
Die Förderung durch einen Kredit ist bei einem Finanzierungspartner, z. B. der eigenen Bank, zu beantragen. Die KfW prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung. Anschließend erhält man den Investitionszuschuss direkt ausgezahlt oder kann mit dem Finanzierungspartner einen Vertrag über den Kredit abschließen.