21.01.2021Hintergrund

Sind CSR-Berichte sinnvoll für KMU?

Ein CSR-Bericht schafft Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern sowie in der Öffentlichkeit.

Große Unternehmen sind verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte (auch CSR-Berichte genannt) abzugeben – doch auch immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entscheiden sich für die Darlegung der eigenen Nachhaltigkeit. Doch was genau verbirgt sich hinter dem geflügelten Wort Nachhaltigkeit, welche Bedeutung hat es für Unternehmen und welche Rolle spielt dabei die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten? Der DMB klärt auf.

Warum kann ein Nachhaltigkeitsbericht sinnvoll sein?

Die Weichen für eine nachhaltige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung müssen heute gestellt werden. Dabei geht es darum, die Bedürfnisse der Gegenwart zu befriedigen, ohne die Lebensqualität zukünftiger Generationen zu gefährden. Klimawandel, Artensterben und Umweltverschmutzung bilden die großen Herausforderungen unserer Zeit. Der deutsche Mittelstand ist nicht nur Wirtschaftsmotor Deutschlands, sondern auch Treiber von Innovationen, die einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Es gilt, die damit verbundenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale zu stärken.

Die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Reputation eines Unternehmens wurde in den vergangenen Jahren immer wichtiger. So begrenzt sich das Interesse der Öffentlichkeit, von Kunden und Investoren schon lange nicht mehr ausschließlich auf die Finanzen eines Unternehmens. Vielmehr wird von dem Unternehmer heute erwartet, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen seines Geschäftsmodells zu kennen und Verantwortung für das unternehmerische Handeln zu übernehmen. Das lässt sich mit einen Nachhaltigkeitsbericht am besten darstellen. Dieser kann sich zu einem der wichtigsten Elemente der Unternehmenskommunikation, neben dem Geschäftsbericht, entwickeln.

Die Kommunikation von nachhaltigem unternehmerischem Handeln wirkt sich in doppelter Hinsicht positiv aus. Ein CSR-Bericht schafft Vertrauen bei Kunden und Mitarbeitern sowie in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wird die Glaubwürdigkeit des Unternehmens gestärkt. Denn wer über sein Engagement für eine nachhaltige Entwicklung transparent berichtet, zeigt nicht nur, dass Nachhaltigkeit integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie ist, sondern stellt auch die Weichen, die ökonomischen, ökologischen und sozialen Leistungen des Unternehmens stetig zu verbessern.

 

Was bedeutet Corporate Social Responsibility?

Das Thema der Nachhaltigkeit wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder Bezugspunkt für gesellschaftliche Diskussionen, in den letzten Jahren vor allem im Zusammenhang mit den Folgen einer ungebremsten Klimaerwärmung. Mit dem vor mittlerweile 20 Jahren veröffentlichten Grünbuch CSR verfolgt die EU das Ziel, das Thema der nachhaltigen Entwicklung sowohl im politischen Diskurs als auch im Bereich des unternehmerischen Handelns fest zu verankern. Die EU definiert nachhaltige Unternehmensverantwortung oder auch Corporate Social Responsibility (CSR) als "die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft".

In der öffentlichen Wahrnehmung wird CSR meist gleichgesetzt mit einem freiwilligen gesellschaftlichen Engagement eines Unternehmens. Das CSR-Konzept ist jedoch wesentlich komplexer. Das Ziel: Unternehmen sollen die Verantwortung für die gesellschaftlichen Auswirkungen ihres Kerngeschäfts übernehmen. Corporate Social Responsibility knüpft damit an die Tradition des Ehrbaren Kaufmanns an. Wobei der Unterschied darin besteht, dass CSR vor allem für das gesamte Unternehmen steht und sich nicht aus einer persönlichen Haltung ableitet.

Die Grundlage für CSR bilden die drei Säulen der Nachhaltigkeit, bestehend aus Ökonomie, Ökologie und Soziales, die nach Möglichkeit alle in die Geschäftsstrategie des Unternehmens integriert sind. Zentral ist, dass alle drei Säulen als gleichwertig begriffen werden. Eine nachhaltige Entwicklung zeichnet sich demnach durch die Umsetzung von wirtschaftlichen, umweltbezogenen und sozialen Zielen aus, die einander bedingen. Der Zweck: die ökonomische, ökologische und soziale Leistungsfähigkeit der Gesellschaft soll gesteigert werden.

Welche Standards gelten für Nachhaltigkeitsberichte?

Die europäische CSR-Richtlinie (2014/95/EU) wurde am 9. März 2017 vom Bundestags mit der Verabschiedung des „Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)“ in nationales Recht übernommen. Das Gesetz gilt rückwirkend ab dem 1.01.2017. Das CSR-Richtlinien Umsetzungsgesetz sieht vor, dass die davon betroffenen Unternehmen, künftig einen Lagebericht oder einen separaten Nachhaltigkeitsbericht zu den Themenbereichen Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung und Diversität vorlegen müssen. Der Bericht beziehungsweise die Erklärung muss jeweils bis spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden. Das Gesetz sieht dabei keine einheitlichen Standards bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte vor. Es bleibt den Unternehmen überlassen, ob sie nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke nutzen. Sofern auf kein gängiges Rahmenwerk bei der Erstellung des Berichts zurückgegriffen wird, muss das Unternehmen diese Entscheidung begründen.

Welche Unternehmen müssen CSR-Berichte erstellen?

Es betrifft unmittelbar alle kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Die CSR-Berichtspflicht gilt für alle Unternehmen, die durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter in dem Geschäftsjahr beschäftigten und deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen oder dessen Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt. Das bedeutet, das kleine und mittelständische Betriebe nicht direkt von der gesetzlichen Regelung betroffen sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Großunternehmen auch von deren Zulieferern CSR-Informationen verlangen werden. So führte bereits der Volkswagenkonzern im Jahr 2019 ein Sustainability Rating (Nachhaltigkeitsprüfung) für seine Lieferanten ein.

Beispiele nationaler und internationaler Rahmenwerke für Nachhaltigkeitsberichte:
 

  • UN Global Compact (UNGC)
    Das UN Global Compact ist das weltweit größte und wichtigste Netzwerk für unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit. Unternehmen, die der Initiative beitreten, verpflichten sich, ihre Geschäftstätigkeit und Strategien an den zehn Prinzipien, die Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention umfassen, auszurichten. Über die Umsetzung der Prinzipien müssen die teilnehmenden Unternehmen jährlich einen Fortschrittsbericht, den sogenannten Communication on Progress (CoP) veröffentlichen.
     
  • ISO 26000
    Der Leitfanden für eine nachhaltige Entwicklung wurde von Experten aus mehr als 90 Ländern und 40 internationalen und regionalen Organisationen verfasst. Dieser soll Unternehmen als Orientierungshilfe bezüglich der Umsetzung von CSR-Maßnahmen dienen und enthält darüber hinaus Ratschläge sowie BestPractices.
     
  • EMAS
    Das Eco-Management und Audit Scheme (EMAS) ist ein freiwilliges Instrument der EU. Das Umweltmanagementsystem ist für alle Branchen und Betriebsgrößen offen und weltweit anwendbar. Es soll Unternehmen darin unterstützen, ihre Umweltleistungen zu verbessern. In der EMAS-Umwelterklärung berichten die Unternehmen jährlich über deren Umweltziele sowie deren Umsetzung. Die jeweiligen Erklärungen der Unternehmen sind öffentlich zugänglich und werden von einem Umweltgutachter geprüft.
     
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
    Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex bietet 20 Kriterien, an denen sich die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen orientieren können und bietet darüber hinaus einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Das Regelwerk kann für die CSR-Berichtspflicht genutzt werden.
     
  • Global Reporting Initiative (GRI)
    Die GRI stellt Richtlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten bereit. Diese werden im Dialog mit Vertretern aus der Wirtschaft, Gewerkschaft und Wissenschaft erarbeitet. Die entwickelten Standards sind als Modular-Set entworfen. Ausgehend von den universellen Standards werden diese um themenspezifische ergänzt.
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