Hamburg-Kredit Wachstum

Von der finanziellen Förderung, über Beratungsleistungen, bis hin zu Zuschüssen wird ein breites Spektrum an Unterstützung angeboten. Der DMB sorgt für Übersicht im Förderdschungel.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBHH) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Darlehen an, Unternehmen im Raum Hamburg die Aufnahme von zinsverbilligten Wachstumsfinanzierung zu ermöglichen.
Wichtige Informationen
Auf dieser Webseite werden grundlegende Informationen zu den Antragsbedingungen des Förderprogramms erläutert. Der DMB erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eventuell können Förderbedingungen nicht mehr aktuell sein. Bitte lesen Sie vor Antragsstellung gründlich die vollständigen Antragsbedingungen auf der Website des ausführenden Förderinstituts durch. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Förderinstitut.
Mitarbeiter des DMB beantworten gerne einführende Fragen. Bei Detailfragen kann das zuständige Förderinstitut weiterhelfen. Zusätzlich kann die Antragsstellung von weiteren Förderprogrammen aus anderen Themenbereichen in Betracht gezogen werden. Auf der Übersichtsseite Förderprogramme finden interessierte Mitglieder Informationen zu ca. 150 Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler. Abgedeckt sind die Bereiche Arbeit & Bildung, Digitalisierung, Energiewende, Finanzen, Internationalisierung & Nachfolge.
In Kürze |
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Welche Unternehmen können gefördert werden?
- Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg,
- freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten),
- Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten,
die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Was ist Inhalt des Programms?
- Alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Betriebsmittel inklusive Warenlager zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe.
Wie hoch ist die Förderquote?
Vorhaben bis zu 750.000 € (bzw. 1,5 Mio € in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Die möglichen Laufzeiten betragen
- bei Investitionsfinanzierungen bis zu zehn Jahre feste Zinskonditionen
- bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahre feste Zinskonditionen
Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktniveau. Die IFB Hamburg verbilligt die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellten Mittel zusätzlich mit Geldern der Freien und Hansestadt Hamburg.
Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.
Wie erfolgt eine Antragsstellung?
Die Antragsstellung erfolgt im Original (nicht als Fax) bei der Hausbank. Die IFB Hamburg stellt das Darlehen über die Hausbank dem Unternehmen zur Verfügung.
Vor der Antragsstellung kann das Unternehmen die grundsätzliche Förderfähigkeit des eigenen Vorhabens durch die Innovationsagentur der IFB Hamburg prüfen lassen.
Die IFB Hamburg entscheidet über die Bewilligung des Antrags. Die Antragsformulare liegen den Hausbanken vor und können auf der Internetseite der IFB Hamburg abgerufen werden.
So funktioniert`s
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
- Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl und ggf. eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg. Auf Wunsch leiten wir Ihren Bürgschaftsantrag an die Bürgschaftsbank weiter.
- Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informieren Ihr Kreditinstitut.
- Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
- Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
- Starten Sie Ihr Vorhaben.