Kommission befragt Öffentlichkeit:
Wie gut funktionieren Finanzaufsicht und –regulierung?
Die seit der globalen Finanzkrise 2008 eingeführten Regeln sollten das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherstellen und jegliche Risiken verhindern, die das globale Finanzsystem destabilisieren könnten. Das sogenannte makroprudenzielle Rahmenwerk hat sich dabei auf nationaler und europäischer Ebene weniger systematisch sondern eher in Form einzelner Regulierungsfragmente entwickelt. Dieses Stückwerk ist Ursache für eine Reihe von Schwächen. Diese Konsultation ist angelegt, die verschiedenen Elemente des makroprudenziellen Rahmenwerks auf eine effektive Funktionsweise zu überprüfen.Die Konsultation läuft bis zum 24. Oktober 2016.
Ausgehend von den bisher gemachten Erfahrungen makroprudenzieller Politik offenbaren sich Schwächen etwa in der Vielzahl und Überlappung makroprudenzieller Instrumente, welche die EU-Gesetzgebung vorsieht, in der teilweise inkonsistenten Art und Weise, wie diese Instrumente aktiviert werden sowie in den komplexen Prozessen für deren Koordinierung. Darüber hinaus hat sich die Rolle des Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) in die einer Koordinations- und Analyseplattform für makroprudenzielle Politik fortentwickelt. Dies ist eine viel umfassendere Rolle, als diejenige für die der Ausschuss ursprünglich vorgesehen war.
Die Konsultation ist angelegt, die verschiedenen Elemente des makroprudenziellen Rahmenwerks mit Hinblick auf eine effektive Funktionsweise zu überprüfen. Ihr Hauptziel ist es dabei, die richtige Balance zwischen Flexibilität auf der nationalen Ebene und einer einheitlichen Regelbindung innerhalb der Gemeinschaft zu finden. Dies könnte etwa durch die Vereinheitlichung oder Rationalisierung von Instrumenten, eine Veränderung der Verfahren zu deren Aktivierung, eine Aufwertung des ESRB zu einer zentralen Koordinierungsstelle für makroprudenzielle Politik, oder eine Klärung der Rolle der einheitlichen Bankenaufsicht durch die EZB innerhalb des Rahmenwerks geschehen.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 01.08.2016