Mittelstand in Zahlen: Entlastungen durch "one in one out"?
Der Mittelstand ist der Wirtschaftsmotor Deutschlands. Doch wie ist dieser aufgestellt? Was steckt dahinter? Was bewegt KMU? Der DMB stellt mit "Mittelstand in Zahlen" regelmäßig interessante Fakten und Studienergebnisse vor.
Erfüllungsaufwand der Wirtschaft wurde reduziert – das positive Ergebnis muss jedoch kritisch betrachtet werden
Laut dem Jahresbericht 2019 des Nationalen Normenkontrollrates (NKR; unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung) hat die sogenannte „one in one out“-Regel den Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft zwischen 2018 und 2019 um 141,6 Millionen Euro reduziert. Das klingt zwar erst einmal positiv – es gibt jedoch einen großen Haken.
Die „one in one out“-Regel wurde 2015 eingeführt und soll die Folgekosten neuer Regelungsvorhaben der Bundesregierung begrenzen oder im besten Fall reduzieren. Sofern ein neues Gesetzesvorhaben laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft produziert („in“) muss innerhalb der laufenden Legislaturperiode eine Entlastung („out“) in mindestens derselben Höhe folgen.
In den Jahren 2018 und 2019 stehen den zusätzlichen Belastungen in Höhe von 120 Millionen Euro Entlastungen in Höhe von 261,6 Millionen Euro gegenüber. Die Regel zeigt also positive Effekte.
Allerdings – und dies wird auch im Jahresbericht des NKR moniert – werden die zusätzlichen Belastungen aus europäischem Recht in dieser Bilanz nicht berücksichtigt. Werden diese hinzugerechnet, wurde die Wirtschaft um etwa 33 Millionen Euro jährlich mehr belastet (NKR Jahresbericht 2019, S. 23).
Quelle: Nationaler Normenkontrollrat 2019