18.03.2024Fachbeitrag

Wie die Weiterbildung gefördert werden kann

Weiterbildungen schaffen qualifizierte Beschäftige. Eine staatliche Förderung hilft Unternehmen diese zu finanzieren.

Der Staat bietet Förderungen für Weiterbildungen an. Der Grund liegt im Strukturwandel, dem sich jedes Unternehmen und jeder Arbeitnehmer stellen muss. Denn dieser stellt neue Herausforderungen an unsere Qualifikation. Online-Kommunikation und Digitalisierung gehören mittlerweile zur notwendigen Voraussetzung eines nahezu jeden Arbeitsplatzes.

 

Förderung von Gehaltskosten und Weiterbildung

Im Wesentlichen fördert der Staat zwei Aspekte:

  1. Weiterbildungskosten bis zu 100 %
     
  2. Gehaltskosten (Bruttolohn + Sozialabgaben) bis zu 75 % -
    und das über die gesamte Weiterbildungsdauer.

 

Rechtliche Voraussetzungen für die staatlich geförderte Weiterbildung

Die Voraussetzung besteht darin, dass Sie sozialversicherungspflichtiger Angestellter sind oder welche haben. Die Grundlage für diese Förderung ist ein Gesetz: das Qualifizierungschancengesetz. Nach § 82 Sozialgesetzbuch III hat jeder sozialversicherungspflichtige Angestellte sowohl das Recht auf staatlich geförderte Weiterbildung als auch auf Gehaltszuwendungen. Ein Merkmal dieser Förderung ist ihre gesetzliche Verankerung. Sie birgt weder für die Teilnehmer noch für die Unternehmen ein Risiko. Dies stellt einen Unterschied zu vielen anderen Förderprogrammen dar. Konkret bedeutet dies, dass Ihr Rechtsanspruch verbrieft ist und keine Rückzahlungsverpflichtungen bestehen.

 

Berechnung der Förderungshöhe

1. Förderhöhe abhängig von der Unternehmensgröße

Die Förderungshöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße. Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung. Die Förderungshöhe richtet sich immer nach der Laufzeit der Weiterbildung. Das sieht in Abhängigkeit der Unternehmensgröße wie folgt aus:

Mitarbeiter

Förderung Weiterbildungskosten

Förderung Gehaltskosten

(Bruttolohn und Sozialabgaben)

0 – 49

100 %

75 %

50 – 499

50 %

50 %

500 +

25 %

25 %

 

Wie in der Tabelle zu sehen ist, sind die Förderungssätze in kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern am höchsten. Genaugenommen übernimmt der Staat 100 % der Weiterbildungskosten und 75 % der Gehaltskosten.

 

2. Fördersumme abhängig von Gehaltszahlung des jeweiligen Mitarbeiters

Hier ein Rechenbeispiel: Der Mitarbeiter bekommt mtl. 4.000 €. Das macht 4.800 € inklusive der Sozialabgaben aus. Somit ist die Fördergrundlage 4.800 €.

Davon erhält das Unternehmen ca. 75-80 % Gehaltsförderung in Höhe von ca. 3.840 € jeden Monat für die Dauer der Weiterbildung ausgezahlt.

1.

2.

3. (= 2 x 80%*)

4. (=3 x 14)

5. (=4 + 19.392 €)

Monatliches Bruttogehalt                                                               

Gehaltskosten (monatliches Bruttogehalt + Sozialabgaben)

Förderung der Gehaltskosten bis zu 80% (75%+5%): monatliche Auszahlung an Sie

Gesamtsumme Auszahlung an Sie in 14 Monaten

Fördersumme insgesamt: Gehaltskosten + Weiterbildungskosten

4.000 €                                                               

4.800 €

3.840 €

53.760 €

73.152 €

 

3. Förderauszahlung abhängig von der Weiterbildungsdauer

Bei der Weiterbildung beispielsweise bei der Textakademie GmbH zum Digitalisierungs- und Kommunikationsmanager beträgt die Weiterbildungsdauer 14 Monate. In der Zeit wird das täglich Erlernte sofort praxisnah mit einem persönlichen Coach im Unternehmen angewendet.

 

4. Konkrete Fördersumme

Damit erhält das Unternehmen 14 Monate lang 3.840 € ausgezahlt. Das macht eine Gesamtförderauszahlung in diesem Beispiel von 53.760 € aus.

Zusätzlich werden die Weiterbildungskosten von 19.392 € direkt von der Agentur für Arbeit an die Textakademie gezahlt.

Somit erhält das Unternehmen eine Gesamtförderbetrag in Höhe von 73.152 € pro Mitarbeiter.

Unternehmen über 50-499 Mitarbeiter

Hier muss man unterscheiden, ob der Mitarbeiter über oder unter 45 Jahre alt ist.

Wichtig: Für alle Mitarbeiter, die älter als 45 Jahre sind, gibt es die volle Förderungshöhe wie bei den Unternehmen von unter 50 Mitarbeitern.

Für alle Mitarbeiter unter 45 Jahre gibt es in der Regel nur die Hälfte der obengenannten Fördersumme.

Unternehmen über 500 Mitarbeiter

Erhalten in der Regel nur 25 % der oben berechneten Fördersummen.

 

Keine Rückzahlungspflicht bei Abbruch der Weiterbildung

Wichtig zu beachten ist, dass weder für das Unternehmen noch für den Arbeitnehmer ein Risiko besteht.   Selbst bei Abbruch besteht keine Rückzahlungspflicht. Es werden lediglich die Gehaltszahlungen und die Weiterbildung gestoppt.

 

Die Auswahl der Weiterbildung

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen der Anbieter und die Weiterbildung staatlich zertifiziert sowie geprüft sein. Die Weiterbildungen der Textakademie, wie in unserem Beispiel, erfüllen diese Voraussetzungen. Die Fördersumme ist abhängig von der Weiterbildungsdauer. Je länger die Weiterbildung dauert, desto länger erfolgt die Gehaltszahlung.  Wichtig ist: Die Weiterbildung muss einen hohen zertifizierten Praxisanteil haben. Nur so wenden die Teilnehmer die Lerninhalte in der Praxis gewinnbringend an.

Da der Förderanspruch nur alle 2-4 Jahre für eine staatlich geförderte Weiterbildung besteht, ist es sinnvoll diese so zu wählen, dass Sie Ihnen einen weitgefächerten Praxisinput liefert.  

 

Weiterbildung bei der Textakademie

Eine Qualifikation zum Digitalisierungs- Experten sollte heutzutage u.a. folgende Inhalte vermitteln:  

  1. Online- und Offline-Kommunikation und
  2. Digitalisierungsprozesse: Website-Optimierung, Social Media-Management, Suchmaschinenoptimierung, Google Ads und Google Analytics.

Eine Weiterbildung in diesen Bereichen eignet sich für all diejenigen, die am PC arbeiten, schriftlich kommunizieren müssen und Kenntnisse im Bereich der Digitalisierung erwerben möchten.

Damit das Erlernte zu einer sofort anwendbaren Fähigkeit wird, sollten Seminarinhalte praxisorientiert aufgebaut sein. Kurze Lerninhalte müssen verständlich vermittelt werden. Dabei werden die Teilnehmer von einem persönlichen Coach begleitet, der sofortiges Feedback gibt. Erfolgreiche Weiterbildungen nutzen moderne Lernpsychologie, bieten strukturierte Methoden und Checklisten und sind darauf ausgerichtet, Spaß am Lernen zu vermitteln.

Die Textakademie bietet eine passende Online -Weiterbildung an, die dual aufgebaut ist:

  1. Die Online-Plattform. Dort stehen alle Seminare, Methoden, Checklisten und Praxisaufgaben rund um die Uhr zur Verfügung. 
  2. Das virtuelle Klassenzimmer. Hier halten die Teilnehmer Kontakt zu Referenten und zu ihrem persönlichen Coach. Täglich von 9-17 Uhr für individuelle Rückfragen.

 

Ablauf des Antragsprozesses

Die erste Entscheidung lautet: Möchten Sie diese Förderung unverbindlich beantragen? Die endgültige, verbindliche Entscheidung erfolgt erst nach Erhalt des Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit.

Die zweite Entscheidung lautet: Wer nimmt teil? Welcher sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter darf die Weiterbildung machen?

Hilfreich ist, beim Antragsprozess Experten an der Seite zu haben, was den Antragsprozess beschleunigen kann. Die Mitarbeiter der Textakademie GmbH sind speziell dafür ausgebildet und helfen gerne und kostenlos bei der Beantragung Ihrer Förderung.

 

Eine vereinfachte Darstellung des Antragsprozesses

  1. Antragstellung bei der Agentur für Arbeit: Sie benötigen Ihre achtstellige Betriebsnummer, die auf Ihren Lohnkonten zu finden ist. Mit Ihrer Betriebsnummer wird bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ein Erhebungsbogen angefordert.
  2. Entscheidung über Teilnehmer: Während Sie auf den Erhebungsbogen warten, entscheiden Sie, welche Mitarbeiter teilnehmen sollen. Normalerweise erhalten Sie den Erhebungsbogen innerhalb von ein bis zwei Tagen.
  3. Ausfüllen des Erhebungsbogens: Alle wichtigen Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der Agentur für Arbeit zu finden. Mit Hilfe eines Beraters der Textakademie kann der Prozess beschleunigt werden. Anschließend werden die Formulare zurück an die Agentur für Arbeit gesendet.
  4. Erhalt des Bildungsgutscheins: Innerhalb von ein bis drei Wochen sendet die Agentur für Arbeit Ihnen einen Bildungsgutschein zu. Dieser Gutschein enthält die genauen Details Ihrer Förderungshöhe: Ihre Gehaltszuschüsse, die monatliche Auszahlungssummen, die Dauer der Förderung und die Übernahme der Weiterbildungskosten.
  5. Entscheidung zur Teilnahme: Nachdem Sie den Bildungsgutschein erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie die Förderung annehmen und mit der Weiterbildung beginnen möchten.

 

Dieser Beitrag ist Teil von Mittelstand WISSEN zum Thema "Wie wettbewerbsfähig ist der Mittelstand?"

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