Internationaler Rechtskommentar:
Steuerpflicht bei Ferienimmobilien in Spanien?
Rechtskommentar:
Besitzen Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Spanien und zahlen Ihre Einkommensteuer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz?
Dann ist Ihnen sicher bekannt, dass Sie zusätzlich zu Ihrer heimischen Steuererklärung jährlich eine Einkommensteuererklärung in Spanien einreichen müssen, auch wenn Sie nicht dauerhaft in Spanien wohnen.
Nach Art. 13 des spanischen Gesetzes über die Einkommensteuer von Nichtansässigen (Real Decreto Legislativo 5/2004) unterliegen Sie als Eigentümer einer Immobilie in Spanien der Einkommensteuer in den nachfolgend aufgezählten Fällen:
a.) bei Eigennutzung
b.) bei Kurzzeitvermietung
c.) sowie bei Langzeitvermietung
Sollten Sie Ihre Ferienimmobilie ausschließlich selbst nutzen, ist es ausreichend, die entsprechende Steuererklärung einmal im Jahr abzugeben. Sollte die Immobilie darüber hinaus zeitweilig oder ganzjährig vermietet werden, so müssen diese Mieteinnahmen vierteljährlich dem Finanzamt per Steuererklärung mitgeteilt werden.
Versteuert wird bei der Eigennutzung ein fiktiver Nutzungsgegenwert, der sich auf 1,5% des jeweiligen Katasterwertes bezieht. Der Steuersatz für den fiktiven Nutzungswert bzw. die Mieteinnahmen der Ferienimmobilie liegt seit dem Jahr 2012 bei 24,75%.
In den letzten Monaten hat das spanische Finanzamt verstärkt die Einhaltung dieser Steuerpflicht bei Nichtresidenten mit spanischen Ferienimmobilien überprüft. Eine Vielzahl von Steuerpflichtigen wurde zur Abgabe der Erklärung aufgefordert. Dabei kann die Steuerbehörde die Erklärung bezüglich der vergangenen vier Jahre einfordern und im Falle der verspäteten Zahlung hohe Bußgelder erheben.
Was müssen Sie tun? Warten Sie nicht ab, bis das Finanzamt Sie zur Abgabe der Erklärung auffordert, sondern reichen Sie rechtzeitig die Einkommensteuererklärungen für die noch nicht verjährten Steuerjahre beim Finanzamt ein.
Autorin: Ingrid Llorens | Asesora Fiscal | Abogada
VOELKER, Barcelona/Spanien
www.voelker-gruppe.com