15.07.2016Fachbeitrag

Internationales Gesellschaftsrecht:
Niederlande: Die Einführung eines (wahrscheinlich) öffentlichen Registers wirtschaftlicher Berechtigter

Rechtskommentar:

Am 10. Februar 2016 wurde ein Parlamentsschreiben veröffentlicht, in dem die Konturen eines Registers wirtschaftlicher Berechtigter behandelt wurden. Das Register wird Informationen zu den natürlichen Personen enthalten, die bei einer Gesellschaft, einer juristischen Person oder anderen rechtlichen Konstruktion die formelle oder tatsächliche Kontrolle ausüben, "die letztlich wirtschaftlich Berechtigten" ("Ultimate Beneficial Owner", kurz "UBO").

Das Register wirtschaftlicher Berechtigter ist das Ergebnis der europäischen 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie und soll eine Hilfe bei der Bekämpfung von finanziellen Systemen sein, die für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung benutzt werden. Aus dem Parlamentsschreiben geht hervor, dass die niederländischen Minister für Finanzen, Sicherheit, Justiz und Wirtschaft ein öffentliches Register bevorzugt. Spätestens am 26. Juni 2017 muss das Register eingeführt sein.

Hintergrund eines solchen Registers

Akkurate und aktuelle Informationen über wirtschaftlich Berechtigte sind ein wichtiger Faktor bei der Ermittlung von Kriminellen, so die Minister. Unter einem wirtschaftlich Berechtigten versteht sich eine natürliche Person, die mehr als 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte kontrolliert oder Begünstigte von mehr als 25% des Vermögens einer rechtlichen Konstruktion, einer Organisation oder einer juristischen Person ist. Hinter dem Begriff „rechtlichen Konstruktion“ verbergen sich hier auch Kooperationsformen, ohne Rechtspersönlichkeit, wie die "maatschap", "vof" und "cv" (vgl. die GbR, OHG und KG). Zur Registrierung der wirtschaftlichen Berechtigten kann auf die Organisationen, die im Handelsregister eingetragen sind, Bezug genommen werden. Einzelunternehmen werden vorerst nicht in das Register eingetragen.

Unternehmen, die aufgrund der vorgenannten Eigenschaften keinen wirtschaftlich Berechtigten haben, werden verpflichtet, eine zur höheren Führungsebene gehörende natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigten zu qualifizieren. Mit dieser Maßnahme soll vermieden werden, dass natürliche Personen ihre Identität hinter Gesellschaften und anderen rechtlichen Organisationen oder Konstruktionen verstecken können. In dem Zusammenhang haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vereinbart, dass alle Mitgliedsstaaten bis spätestens 26. Juni 2017 ein zentrales Register eingeführt haben. Mit der neuen Gesetzgebung soll es möglich sein, über diese zentralen Register einen vollständigen Einblick über Informationen in Bezug auf die wirtschaftliche Berechtigung einer Gesellschaft und anderer rechtlichen Organisationen zu erhalten. Mit einer verbesserten Transparenz dieser Informationen kann Missbrauch von Gesellschaften und andere rechtlichen Organisationen besser bekämpft werden, so die Minister.

Die Folgen für Sie als wirtschaftlicher Berechtigter

In dem Parlamentsschreiben verdeutlichen die Minister ihr Bestreben nach einem für jedermann zugänglichen, öffentlichen Register wirtschaftlich Berechtigter. Ermittlungsbehörden und staatliche Behörden werden uneingeschränkten Zugang zu den im Register festgehaltenen Informationen erhalten. Die Einführung eines öffentlichen Registers kann aus dem Grunde erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz von Hauptaktionären und -gesellschaftern von (Familien-)Unternehmen haben. Die Minister erklären dazu, dass eine Verletzung des Datenschutzes eines wirtschaftlich Berechtigten durch dieses Register zwar Beachtung gefunden hat. Jedoch hat eine Interessenabwägung zu der Entscheidung für eine weiträumige Anwendung geführt.

Die folgenden Daten des wirtschaftlich Berechtigten können von allen Nutzern eingesehen werden:

  • Name
  • Geburtsmonat
  • Geburtsjahr
  • Nationalität
  • Wohnort
  • Art und Umfang der Beteiligung


Garantien

Diese Öffentlichkeit wird allerdings vier (Datenschutz-)Garantien voraussetzen:
a. jeder Nutzer wird registriert;
b. für die Einsichtnahme werden Gebühren verlangt;
c. mit Ausnahme der speziell ausgewiesenen Behörden können Nutzer nur ein eingeschränktes Datenpaket bezüglich des wirtschaftlich Berechtigten einsehen;
d. bei drohender Entführung, Erpressung, Gewalt oder Einschüchterung wird im Einzelfall eine genaue Beurteilung der Gefahren erfolgen und im Anschluss entschieden, ob bestimmte Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten abgeschirmt werden können.

Nähere Umsetzung

Die niederländische Kamer van Koophandel (vgl. IHK) (wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Verwaltung des Registers übernehmen. Sie wird die weitere zukünftige Gestaltung des Registers prüfen lassen. Eine Kosteneinschätzung wird ebenfalls erfolgen.

Den Gesellschaften und anderen rechtlichen Organisationen wird die Verpflichtung auferlegt, sämtliche Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten preiszugeben. Die wirtschaftlich Berechtigten sind ihrerseits zur Mitarbeit verpflichtet. Die verwaltende Organisation entscheidet, welche Informationen in dem Register hinterlegt werden. Dabei gelten die gesetzlich garantierten Vorgaben in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten und außerdem das Recht des wirtschaftlich Berechtigten, die Einsichtnahme in seine Daten und eine mögliche Korrektur bestimmter Angaben zu beantragen.

Der weitere Ablauf

Die von den Ministern dargestellten Konturen müssen noch in einem (vorläufigen) Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. In diesem Zusammenhang werden erst Gespräche mit den beteiligten Organisationen, wie der Datenschutzbehörde DDMA Privacy Autoriteit, stattfinden müssen. Die Interessenträger erhalten außerdem Gelegenheit, mit Hilfe einer Internetumfrage ihre Standpunkte zu den dargestellten Konturen zu äußern.

Am 10. März 2016 hat eine Diskussion der Finanzkommission der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments ("Tweede Kamercommissie voor Financiën") stattgefunden. Hoffentlich wird es in Kürze mehr Klarheit über die Gestaltung des Registers wirtschaftlicher Berechtigter geben. Die Mitarbeiter von KienhuisHoving behalten alle weiteren Entwicklungen für Sie genau im Auge. Bei Fragen zu den Folgen für Hauptaktionäre und -gesellschafter Ihres Unternehmens und zu den Möglichkeiten, wie datenschutzsensible Informationen vor einer Veröffentlichung geschützt werden können, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Autor:
Freek Wesseling | Advocaat

KienhuisHoving, Enschede/Niederlande
www.kienhuishoving.de

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