Freihandelsabkommen
Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA)
Ein weiteres Freihandelsabkommen ist das sogenannte CETA ("Comprehensive Economic and Trade Agreement"), welches zwischen der EU und Kanada verhandelt wurde. Weitaus weniger medienwirksam debattiert, wird es auch häufig als Vorgängermodell von TTIP und Vorbild für ein modernes bilaterales Handelsabkommen bezeichnet.
Wie gewohnt steht bei der Verhandlungsführung auch bei diesem Freihandelsabkommen die EU-Kommission – vertreten durch Handelskommisarin Cecilia Malmströmauf – auf europäischer Seite und die kanadische Regierung, vertreten durch den Premierminister und u.a. durch Hauptverhandlungsführer Steve Verheul, auf der anderen Seite.
CETA thematisiert die Verbesserung der bilateralen Beziehung zwischen den beiden Parteien, der Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehung und der hiermit verbundenen Zugangsverbesserung zum jeweiligen Absatzmarkt.
Am 30.10.2016 unterzeichneten EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, EU-Ratspräsident Donald Tusk und der kanadische Premiermister Justin Trudeau nach siebenjähriger Verhandlung das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA.
Die Unterzeichnung war zunächst verschoben worden, nachdem das Parlament der belgischen Region Wallonien seine Zustimmung zu CETA verweigert hatte. Erst nach einer erneuten Abänderung des Verhandlungstextes zog die Wallonie ihr angekündigtes Veto zurück. Die erreichten Änderungen sichern Belgien unter anderem Schutzklauseln gegen existenzbedrohliche Konkurrenz für ihre Landwirtschaft zu und beinhalten die Überprüfung der umstrittenen Regeln zur Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Staaten durch den Gerichtshof der Europäischen Union.
Am 15.02.2017 hat das Europaparlament dem Freihandelsabkommen CETA zugestimmt, wodurch das Abkommen vorläufig in Kraft tritt. 408 EU-Parlamentarier stimmten für CETA, 254 votierten mit Nein und 33 enthielten sich. Da die EU-Kommission CETA als so genanntes "gemischtes Abkommen" eingestuft hat, ist für das dauerhafte Inkrafttreten des Freihandelsvertrages zusätzlich die Ratifizierung durch 28 nationale, sowie weitere 14 regionale Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten notwendig.
Stand: 15.02.2017
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