Freihandelsabkommen
Transatlantisches Partnerschafts- und Investitionsabkommen (TTIP)

Das sicherlich bekannteste Freihandelsabkommen ist das sogenannte TTIP ("Transatlantic Trade and Investment Partnership"). Dieses Abkommen wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Es soll dazu dienen die europäisch-amerikanische wirtschaftliche Zusammenarbeit zu stärken und für einen beidseitigen konjunkturellen Aufschwung zu sorgen. Die geplante transatlantische Freihandelszone wäre die weltweit größte ihrer Art.

Hauptverhandlungsakteure

Die zuständige Person für den Verhandlungsprozess seitens der EU, ist die Handelskommissarin der EU-Kommission (Cecilia Malmström). Von amerikanischer Seite werden die Verhandlungen vom Handelsbeauftragten des Executive Office der Bundesregierung (Michael Froman) geführt.

Themenschwerpunkte

TTIP thematisiert die Verbesserung der bilateralen Beziehung zwischen den beiden Parteien, der Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehung und der hiermit verbundenen Zugangsverbesserung zum jeweiligen Absatzmarkt.

Zölle und nichttarifäre Handelsbarrieren

TTIP dient in erster Linie dazu, Zölle und sogenannte nichttarifäre Barrieren abzubauen. Diese nichttarifären Barrieren umfassen hauptsächlich bürokratische Vorgänge, welche einen reibungslosen Handel bis dato erheblich erschweren. Auch Differenzen hinsichtlich technischer Anforderungen stehen dabei häufig im Wege. Diesen handelshemmenden Faktoren soll entgegen gewirkt werden. Folglich könnte der internationale Handel zunehmend vereinfacht und die Absatzmöglichkeiten verbessert werden. 

Wettbewerbsfähigkeit

Das Abkommen soll die Wettbewerbssituation beider Beteiligten positiv beeinflussen und im Bereich der Investitionen eine gewisse Sicherheit garantiert werden. Hierbei handelt es sich unter anderem um die genaue Bestimmung von Handlungsmöglichkeiten von sogenannten "Investor-Staat-Schiedsverfahren" (kurz: ISDS).

Dienstleistungen

Ebenfalls sollen kommerzielle Dienstleitungen künftig wesentlich weniger beschränkt sein und die Anerkennung von Berufsqualifikationen erleichtert werden. Hiermit verbunden ist auch eine nachhaltige Verbesserung der Situation auf dem amerikanischen und europäischen Arbeitsmarkt.

Normen und Sicherheitsstandards

Angleichungen von Normen und Sicherheitsstandards sind geplant, um auch kleinen und mittelständischen Unternehmen erhöhten Aufwand bei der Vermarktung ihrer Produkte zu ersparen. Somit entfällt die Notwendigkeit einer doppelten Zertifizierung.

Gesellschaftliche Standards

Die Beachtung sozialer und ökologischer Grundsätze der jeweiligen Nationen hat oberste Priorität. Seit langer Zeit hat sich in Deutschland ein umfangreicher Verbraucher-, Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutz etabliert. Diese Standards dürfen durch Freihandelsabkommen mit Drittstaaten nicht gefährdet werden. Das Verhandlungsmandat der europäischen Kommission sieht es vor, dass zum Beispiel bereits eingeführte Kennzeichnungspflichten weiterhin erhalten bleiben. Eine Annäherung der Vorschriften und Normen wird angestrebt, eine bilaterale Vergleichbarkeit der Schutzniveaus ist jedoch Grundvoraussetzung, um den Erhalt der gesellschaftlichen Standards sicherzustellen.

Schiedsgerichtsverfahren ("Investor-state dispute settlement")

Ein Schiedsgericht ist eine außergerichtliche und unabhängige Instanz, welche zur Streitbeilegung zwischen ausländischen Investoren und Staaten dient. Bei den Schiedsrichtern handelt es sich nicht um Richter im herkömmlichen Sinne, sondern um Anwälte, welche auf Handelsrecht spezialisiert sind. In den kontroversen Verhandlungen wird bemängelt, dass Schiedsgerichtsverfahren das Recht der einzelnen Regierungen umgehen würden und es häufig an Transparenz fehlt. Die EU-Kommission möchte, dass die EU und die USA eine im Vorhinein vereinbarte Liste mit ausgesuchten Schiedsrichtern festlegen. Das EU-Parlament schlägt hingegen ein neues Rechtsverfahren mit unabhängigen, demokratischen Richtern vor. Bei CETA, dem sogenannten Vorläufer von TTIP, war das Schiedsgerichtsverfahren kein Streitthema.

Aktueller Verhandlungsstand

Die 15. TTIP-Verhandlungsrunde wurde am 07. Oktober 2016 nach einwöchigen Verhandlungen in Brüssel beendet. Zentrale Themen der Verhandlungen waren die Konsolidierung der Texte und die Beseitigung der Unterschiede in bestehenden Vorschlägen. Der Schwerpunkt lag dabei auf der regulatorischen Zusammenarbeit. In den Bereichen Automobile, Chemie, Kosmetik, Pharma und anderen sind dabei Fortschritte erzielt worden. Auch in dieser Verhandlungsrunde bekamen Nichtregierungsorganisationen und Interessenvertreter die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Am 17. Januar 2017 wurden die seit 2013 erreichten Verhandlungsergebnisse zwischen der EU und der USA mit einer gemeinsamen Erklärung von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und US-Handelsbeauftragtem Michael Froman festgehalten.

Da die aktuelle US-Regierung unter Präsident Donald Trump dem TTIP ablehnend gegenüber steht, gibt es derzeit keinen Verhandlungsfortschritt.

 

Stand: 17.01.2017