Arbeit und Bildung: Was plant die Ampel?
Damit KMU auch in Zukunft wettbewerbsfähig und innovativ sein können, sind sie auf Fachkräfte angewiesen. Doch bereits heute können offene Stellen in verschiedenen Branchen und Regionen nicht adäquat besetzt werden. Diese Herausforderung wird sich durch den demographischen Wandel künftig erheblich verschärfen. Hier gilt es insbesondere in den Bereichen Arbeit und Bildung Maßnahmen zu beschließen, die dem Fachkräftemangel entgegenwirken und Arbeitgeber nicht durch unnötige Bürokratie überlasten.
Für die neue Bundesregierung gilt es, schnellstmöglich den #Aufbruchsturbo für den Mittelstand zu zünden: ein Sofortprogramm mit einem Dreiklang aus Entlastung, Vereinfachung und Förderung für Unternehmen. Die Erwartungen des Deutschen Mittelstands-Bund an die neue Bundesregierung finden Sie hier.
Kosten von Meisterkursen und -briefen für Teilnehmer deutlich senken und Ausbau des Aufstiegs-Bafög
Um das lebenslange Lernen zu unterstützen, möchte die künftige Bundesregierung das Aufstiegs-BAföG ausbauen. Ziel ist außerdem, dass Aufstiegslehrgänge und Prüfungen mit angemessenen Preisen kostenfrei sind.
Einführung einer Chancenkarte für ausländische Fachkräfte auf Basis eines Punktesystems
Damit Deutschland auch zukünftig genügend Fachkräfte hat und wettbewerbsfähig bleibt, ist die Wirtschaft auf den Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland angewiesen. Die künftige Bundesregierung möchte dem Rechnung tragen, indem sie eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems einführen möchte, um ausländischen Fachkräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Auch die BlueCard soll im nationalen Recht auf nicht-akademische Berufe ausgeweitet werden. Aus Sicht des Mittelstandes ist dies positiv zu bewerten.
Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn soll in einer einmaligen Anpassung auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden. Danach wird die Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden. Dieser Schritt stellt einen Eingriff in die Tarifautonomie der Tarifpartner dar. Nach Empfehlung der Mindestlohnkommission steigt der gesetzliche Mindestlohn am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Da die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Höhe des ab Januar 2023 geltenden gesetzlichen Mindestlohns im Sommer des kommenden Jahres abgibt, kann die Mindestlohnkommission den Mindestlohn auch selbst auf 12 Euro anheben und so der Erhöhung durch die Politik zumindest offiziell zuvorkommen.
8-Stunden-Tag im Arbeitszeitgesetz
Die Ampel-Koalition möchte am Grundsatz des 8-Stunden-Tages festhalten. Um Unternehmen und Beschäftigten aber flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen, will die Ampel-Koalition Arbeitgeber und Gewerkschaften unterstützen. Dies ist sinnvoll, denn Anforderungen an die Betriebsabläufe und die Wünsche der Beschäftigten erfordern heute flexiblere Arbeitsweisen. Im Rahmen einer befristeten Regelung soll es aber ermöglicht werden, dass im Rahmen von Tarifverträgen Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Dies wäre zwar positiv zu bewerten, hängt aber von der genauen Ausgestaltung ab. Außerdem soll eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von derzeit bestehenden Regelungen der Tageshöchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen. Da es aber keine uneingeschränkte Flexibilität gibt, bewerten wir dies als gelb.
Homeoffice und mobile Arbeit
Beschäftigte, deren Tätigkeiten sich dazu eignen, sollen einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten. Der Arbeitgeber kann dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, sofern betriebliche Belange entgegenstehen. Eine Ablehnung darf also nicht sachfremd oder willkürlich sein. Allerdings bringt die Ampel-Koalition auch zum Ausdruck, dass für abweichende tarifvertragliche und betriebliche Regelungen bei Homeoffice und mobiler Arbeit Raum bleiben muss.