10.01.2017Nachricht

Abgabefrist für die Steuererklärung: Für 2017 bleibt es beim 31. Mai

Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung auf den 31. Dezember. Da der 31. Dezember 2017 in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, müssen die Erklärung 2016 spätestens am 2. Januar 2018 beim Finanzamt sein.

Ganz entspannt können diejenigen sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles ohne weitere Einkünfte oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Dafür habe diese Steuerzahler vier Jahre Zeit.

Fristen für das Kalenderjahr 2016

Quelle: Bundesfinanzministerium, Pressemitteilung 06.01.2017

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