Das ändert sich ab Januar 2018
Eine Übersicht finden Sie hier:
Verbesserungen für Bankkunden
Ab dem 13. Januar 2018 gelten europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr. So dürfen stationäre und Internet-Händler für Buchungen und Käufe keine gesonderten Gebühren mehr für gängige Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Wird die Bank- oder Kreditkarte entwendet oder missbraucht, haften die Inhaber nur noch bis maximal 50 Euro für entstandene Schäden. Ab dem 13. Januar 2018 müssen ebenfalls Bankberater Kundengespräche besser dokumentieren. Insbesondere sind Gespräche über Wertpapiergeschäfte aufzuzeichnen, die per Telefon oder Internet geführt werden.
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Einheitliche Informationsblätter für Finanzprodukte
Ab 1. Januar 2018 müssen Anbieter verpackter Anlageprodukte für Kleinanleger sowie von Versicherungsanlageprodukten sogenannte Basisinformationsblätter zur Verfügung stellen. Sie enthalten verständlich alle erforderlichen Informationen zu Anlage- und Finanzprodukten, um eine individuell passende Anlageentscheidung treffen zu können.
Neues Bauvertragsrecht
Bauherren genießen ab 1. Januar 2018 mehr Schutz: Baubeschreibungen müssen dann bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Widerrufs- und Kündigungsrechte gegenüber Bauträgern und Handwerkern sind verbessert. Müssen mangelhaften Produkten wieder ausgebaut und durch intakte ersetzt werden, ist der Verkäufer verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
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Abschaffung der "Majestätsbeleidigung"
§ 103 Strafgesetzbuch wird gestrichen: Besonderes Delikt der "Majestätsbeleidigung" ist aus der Zeit gefallen.
Bisher steht die Beleidigung von Staatsoberhäuptern und Regierungsvertretern ausländischer Staaten unter einer höheren Strafe als die Beleidigung anderer Menschen. Diese Strafvorschrift des § 103 des Strafgesetzbuchs wird zum 1. Januar 2018 gestrichen. Der Gedanke einer "Majestätsbeleidigung" stammt aus einer längst vergangenen Epoche, er passt nicht mehr in unser Strafrecht. Die Beleidigungen von Staatsoberhäuptern und ausländischen Regierungsvertretern ist und bleibt strafbar - aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch. Deshalb gelten künftig auch hier die allgemeinen Strafvorschriften zum Schutz der persönlichen Ehre, die in den §§ 185 ff. des Strafgesetzbuchs geregelt sind.
Erhöhung Mindestunterhalt
Ab 1. Januar 2018 steigt der Mindestunterhalt für minderjährige Trennungskinder. Je nach Alter des Kindes und Einkommen der Eltern steigen die monatlichen Unterhaltssätze in der neuen "Düsseldorfer Tabelle" um sechs bis zwölf Euro. Bei staatlichem Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steigen die monatlichen Sätze um bis zu fünf Euro.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 28.12.2017