10.10.2017Nachricht

EU-Kommission begrüßt neue Regeln zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten

Doppelbesteuerung betrifft Fälle, in denen zwei oder mehr Länder das Recht auf Besteuerung derselben Einkünfte oder Gewinne eines Unternehmens oder einer Person beanspruchen. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn nationale Vorschriften nicht kongruent sind oder bilaterale Steuerabkommen im Hinblick auf Transferpreisregelungen unterschiedlich ausgelegt werden.

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici erklärte: „Wir haben dieses neue System vorgeschlagen, um die Rechtssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der EU zu verbessern. Dazu führen wir eine verbindliche Regelung ein, die die Behörden der Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Steuerstreitigkeiten rasch beizulegen. Das ist ein wichtiger Schritt, der eine faire steuerliche Behandlung der Bürger und Unternehmen in der EU ermöglicht. Ich begrüße das rasche Handeln der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, die diese Verbesserung der derzeitigen Bestimmungen unterstützen.“

Die Finanzminister aus der EU haben sich in Luxemburg darauf geeinigt, die gegenwärtigen Bestimmungen zu optimieren. Damit wird für die Steuerzahler wesentlich mehr Sicherheit geschaffen, wenn es darum geht, Lösungen für Probleme bei der Auslegung von Steuerabkommen oder bei der Doppelbesteuerung zu finden. Insbesondere wird nun ein breiteres Spektrum an Fällen erfasst. Für die Mitgliedstaaten gelten künftig eindeutige Fristen für die Herbeiführung einer verbindlichen Einigung. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen wiederum müssen weniger lange auf eine Entscheidung warten. Die Mitgliedstaaten sind nun gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des verbesserten Streitbeilegungsmechanismus rechtskräftige und durchsetzbare Entscheidungen zu treffen. Andernfalls werden die nationalen Gerichte an ihrer Stelle entscheiden.

Mit der Einigung vom 10.10.2017 wird sichergestellt, dass Steuerzahler im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Steuerabkommen ein Verfahren einleiten können, bei dem die betroffenen Mitgliedstaaten versuchen müssen, innerhalb von zwei Jahren eine gütliche Lösung zu finden. Falls man am Ende dieses Zeitraums zu keiner Lösung gelangt ist, müssen die Mitgliedstaaten einen Beratungsausschuss einsetzen, der als Schlichter fungiert.

Kommen die Mitgliedstaaten dieser Aufgabe nicht nach, kann der Steuerpflichtige den Fall vor ein nationales Gericht bringen. Dem Ausschuss gehören drei unabhängige Mitglieder und Vertreter der betreffenden zuständigen Behörden an. Der Ausschuss muss binnen sechs Monaten eine endgültige, verbindliche Entscheidung treffen. Diese Entscheidung ist unmittelbar durchsetzbar und muss zur Beilegung des Streits führen.

Schätzungen zufolge sind derzeit in der EU rund 900 Doppelbesteuerungsverfahren mit einem Streitwert von schätzungsweise 10,5 Mrd. Euro anhängig. Die am 10.10.2017 offiziell angenommenen neuen Bestimmungen werden den Bedürfnissen der Unternehmen sowie der Bürgerinnen und Bürger besser gerecht und somit jegliche Doppelbesteuerung beseitigen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung 10.10.2017

Mehr zu diesen Themen