21.12.2017Nachricht

EU-Kommission will den freien Warenverkehr in Europa verbessern

Ein weiterer Vorschlag soll die Kontrollen durch nationale Behörden und den Zoll verstärken, damit keine unsicheren Produkte an europäische Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft werden.

Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Der Binnenmarkt mit seinen 500 Millionen Verbrauchern ist eine großartige Erfolgsgeschichte der EU. Heute beseitigen wir einige Hindernisse. Damit sorgen wir für mehr Vertrauen und ermöglichen es unseren Unternehmen und Verbrauchern, noch stärker vom Binnenmarkt zu profitieren."

Elżbieta Bieńkowska, für den Binnenmarkt zuständiges Kommissionsmitglied, fügte hinzu: „Der Binnenmarkt ist auf Vertrauen gegründet. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte, die sie nutzen, ungeachtet ihrer Herkunft, den gleichen Standards entsprechen. Die Behörden müssen ihrerseits darauf vertrauen können, dass die Produkte auf ihren nationalen Märkten keine Gefahr für die Menschen darstellen. Die Skandale um Brustimplantate und Manipulationen an Dieselfahrzeugen haben dieses Vertrauen erschüttert. Wir müssen es nun durch strengere Kontrollen in allen Bereichen wiederherstellen. Mängelbehaftete Produkte gehören nicht in die EU!"

Durch die am 19.12.2017 vorgestellten Initiativen soll der freie Warenverkehr in der EU in zwei Bereichen verbessert werden:

Erleichterung des Verkaufs von Produkten in einem anderen Mitgliedsstaat:
Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung können Produkte, für die es keine EU-weiten Vorschriften gibt, prinzipiell ungehindert im Binnenmarkt verkauft werden, wenn sie in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind. Dieser Grundsatz sollte es Herstellern ermöglichen, ihre Produkte in der ganzen EU zu verkaufen, ohne dass weitere Anforderungen erfüllt werden müssen. Dies funktioniert jedoch nicht immer so, wie es sollte. In der Praxis sind Unternehmen, die beispielsweise Schuhe, Geschirr oder Möbel in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen möchten, häufig mit Hindernissen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten konfrontiert.

Um den Grundsatz in der Praxis schneller, einfacher und klarer anzuwenden, schlägt die Kommission eine neue Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren vor. Unternehmen werden künftig bereits nach ein paar Monaten und nicht erst nach einigen Jahren wissen, ob ihre Produkte in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkauft werden können. Außerdem haben sie in Zukunft die Möglichkeit, mit einer freiwilligen Erklärung nachzuweisen, dass ihre Produkte allen einschlägigen Anforderungen in ihrem Land entsprechen. So können die Behörden der anderen Mitgliedstaaten leichter beurteilen, ob der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung angewendet werden sollte. Ferner wird ein Problemlösungsverfahren die schnellere Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und nationalen Behörden ermöglichen. Durch die Schulung und den Austausch von Beamten wird eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit und des Vertrauens zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten erzielt. Nationale Behörden werden jedoch nicht daran gehindert, berechtigte Interessen der Allgemeinheit zu berücksichtigen.

Verstärkte Kontrollen durch die nationalen Behörden, damit Produkte sicher sind und den Vorschriften entsprechen:

Auf dem EU-Markt werden immer noch zu viele unsichere und nicht konforme Produkte verkauft: Immerhin 32 Prozent der Spielzeuge, 58 Prozent der elektronischen Geräte, 47 Prozent der Bauprodukte und 40 Prozent der persönlichen Schutzausrüstungen, die geprüft wurden, erfüllten nicht die Anforderungen der EU-Vorschriften in Bezug auf Sicherheit oder Verbraucherinformation. Dies gefährdet die Verbraucher und stellt einen Wettbewerbsnachteil für ordnungsgemäß handelnde Unternehmen dar.

Der Entwurf einer Verordnung über Konformität und Durchsetzung wird zu einem faireren Binnenmarkt für Waren beitragen, indem die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Marktüberwachungsbehörden gefördert wird. Dazu gehört auch der Austausch von Informationen über illegale Produkte und laufende Untersuchungen, damit die Behörden wirksam gegen nicht konforme Produkte vorgehen können. Die Verordnung wird ferner den nationalen Behörden dabei helfen, in den EU-Markt eingeführte Produkte besser zu kontrollieren. Da es sich bei 30 Prozent der Waren in der EU um Einfuhren handelt, schlägt die Kommission ferner vor, in den Häfen und an den Außengrenzen stärker zu kontrollieren.

Nächste Schritte
Die Verordnungsentwürfe werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme werden die Verordnungen unmittelbar gelten.

Hintergrund
Der Binnenmarkt wurde kreiert, um den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen zu ermöglichen. Er wird 2018 sein 25-jähriges Jubiläum feiern und ist eine der größten Errungenschaften der EU. Der Binnenmarkt bietet Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise, und mehr Chancen für Berufstätige und Unternehmen. Er gibt den Menschen die Möglichkeit, zu reisen, wohin sie wollen, und zu leben, zu arbeiten und zu studieren, wo sie wollen. Diese Chancen kommen allerdings nicht immer zum Tragen, weil die Binnenmarktvorschriften nicht bekannt sind bzw. nicht umgesetzt wurden oder schlichtweg ungerechtfertigte Hürden zu überwinden sind. Deshalb stellte die Kommission im Jahr 2015 ihre Binnenmarktstrategie vor - eine Art Fahrplan für entsprechend des politischen Engagements von Präsident Junckers das gesamte Potenzial des Binnenmarkts zur Geltung zu bringen und ihn für europäische Unternehmen zum Sprungbrett für ihre Expansion auf dem Weltmarkt zu machen.

Der Warenhandel macht 75 Prozent des EU-Binnenhandels und etwa 25 Prozent des BIP der EU aus. Die EU-Produktvorschriften gelten für die große Mehrheit aller in der EU hergestellten Produkte. Diese haben einen Wert von 2,4 Milliarden Euro und werden von rund fünf Millionen Unternehmen hergestellt bzw. vertrieben. Die EU-Vorschriften ermöglichen den freien Verkehr von Produkten in der gesamten Union bei gleichzeitiger Gewährleistung eines starken Schutzes der Umwelt, der Gesundheit und der Sicherheit. So gehören beispielsweise die Vorschriften der EU in Bereichen wie Spielzeug und Chemikalien zu den strengsten der Welt.

Mit den Vorschlägen vom 19.12.2017 werden andere Initiativen ergänzt, die bereits zur Umsetzung der Binnenmarktstrategie 2015 vorgelegt wurden: Maßnahmen zum besseren Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, Vorschläge zum elektronischen Geschäftsverkehr, Leitlinien zur kollaborativen Wirtschaft, Schritte zur Modernisierung der Normungspolitik der EU, eine Start-up und Scale-up-Initiative, Maßnahmen zur Ankurbelung des Dienstleistungssektors und Schritte zur Verbesserung der Einhaltung der Regeln und des praktischen Funktionierens des EU-Binnenmarktes.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung 19.12.2017

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