Neuer Mindestlohn für alle im Baugewerbe
Kurzfassung
Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten seit dem 1. Januar 2018 neue Mindestlöhne. Diese haben die Tarifparteien Ende 2017 ausgehandelt. Das Bundeskabinett billigte am 21. Februar zwei Verordnungen, die diese Branchenmindestlöhne nun für alle allgemeinverbindlich erklärt.
Der Branchenmindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandt werden, um hier zu arbeiten.
Die Mindestlohnverordnungen treten am 1. März 2018 in Kraft.
Die Laufzeit der Mindestlohnverordnung im Dachdeckerhandwerk endet am 31. Dezember 2019.
Die Mindestlohnverordnung in der Gebäudereinigung tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Die Mindestlohnverordnung im Baugewerbe gilt bis 31. Dezember 2019.
Wer bestimmt die Höhe des Mindestlohns?
Geregelt wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn durch das Mindestlohngesetz (MiLoG). Bei seiner Einführung 2015 betrug er 8,50 Euro brutto. Zum 1. Januar 2017 wurde er auf 8,84 Euro erhöht. Das hatte die Mindestlohnkommission vorgeschlagen. Sie prüft alle zwei Jahre, ob der Mindestlohn anzupassen ist. Dabei orientiert sie sich an der Entwicklung der Tariflöhne.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 21.02.2018