30.03.2020Praxistipp

Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Selbstständige in Hessen

Die Bundesregierung hat 50 Milliarden Euro Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige beschlossen. Die Hilfen werden in Form eines einmaligen Zuschusses bereitgestellt und müssen nicht, wie ein Kredit zurückgezahlt werden. Das Land Hessen hat die Bundesmittel aufgestockt und wird Hilfen für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter über die WIBank auszahlen.

++ Das Antragsverfahren der Sofort-Hilfe-Corona ist mit Ablauf des 31. Mai 2020 beendet worden. Anschließend können die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen von Unternehmen beantragt werden, die von der Corona-Krise besonders betroffenen sind. ++

In Kürze

  • 50 Milliarden Euro Soforthilfen stehen bereit
  • Höhe der Soforthilfen ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl
  • Antragberechtigt sindkleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter

Was muss beachtet werden

Die Hilfen richten sich in erster Linie an Unternehmen und Gewerbetreibende, die durch die Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten sind. Das Geld soll zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld.)

Antragberechtigt sind:

  • Gewerbliche Unternehmen bis 50 Mitarbeiter (Vollzeitequivalente)
  • Solo-Selbstständige
  • Freiberufler
  • Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die vom Finanzamt als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG anerkannt wurden
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (ausgenommen Primärerzeugung).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Soforthilfen richtet sich nach der Mitarbeiterzahl des jeweiligen Unternehmens

  • Bis 5 Mitarbeiter: 10.000 Euro
  • Bis 10 Mitarbeiter: 20.000 Euro
  • Bis 50 Mitarbeiter: 30.000 Euro

Teilzeitkräfte werden wie folgt in Vollzeitkräfte umgerechnet:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5 
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75 
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1 
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Wie erfolgt eine Antragsstellung?

Die Antragserstellung ist ab sofort auf der Internseite der Hessischen Landesregierung möglich. Die Beantragung erfolgt über ein Online-Portal. Eine Ausfüllhilfe zum Antrag kann hier eingesehen werden.

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