Das Vereinigte Königreich (VK) nimmt seit seinem EU-Beitritt im Jahr 1973 eine besondere Rolle in der Union ein. Nach dem Brexit-Votum musste das Königreich als erstes Land in der über 60-jährigen EU-Geschichte einen offiziellen Austrittsantrag stellen und anschließend seine Beziehungen zur EU neu verhandeln. Der britische Austritt stellt somit einen Präzedenzfall in der europäischen Geschichte dar.

In welchen Regionen wurde für den "Brexit" gestimmt und wo dagegen? Was macht die Sonderstellung des Vereinigten Königreichs in der EU aus? Wie läuft der Austritt genau ab und wie sehen mögliche Zukunftsperspektiven für die Beziehung zwischem dem Vereinigten Königreich und der EU aus?

Mit einer knappen Mehrheit von 51,9 % hat das Vereinigte Königreich für den EU-Autrtitt gestimmt. Die Wahlbeteiligung lag bei 72 %. Die Abstimmung fiel jedoch in den verschiedenen Landesteilen äußerst unterschiedlich aus (siehe Grafik).

In Schottland haben 62 % der Einwohner gegen den "Brexit" gestimmt - so viele wie in keiner anderen Region des Königreichs. In der schottischen Hauptstadt Edinburgh sprachen sich sogar 74,4 % der Wähler für einen Verbleib in der EU aus. Auch in Nordirland votierte eine Mehrheit von 55,8 % gegen den Austritt. Gleiches gilt für die international geprägte Hauptstadt des Königreichs, London, wo die EU-Befürtworter mit 59,9 % klar in der Mehrheit waren. In England und Wales stimmte die Bevölkerung mit 53,2 % und 52,5 % hingegen mehrheitlich für den "Brexit".

Auch zwischen den verschiedenen Altersgruppen gibt es große Unterschiede beim Abstimmungsergebnis. In der Altersgruppe der 18 bis 24-Jährigen sprachen sich 73 % für den EU-Verbleib aus, während in der Altersgruppe der über 65-Jährigen 60 % für den "Brexit" stimmten.

Die Sonderrolle des Vereinigten Königreichs

In den 1950er Jahren verfolgte das Vereinigte Königreich seine wirtschaftlichen und politischen Ziele noch vor allem im Rahmen des Commonwealth. In den Jahren 1963 und 1967 stellte das Königreich dann zwei Beitrittsanträge, um vom wirtschaftlichen Aufschwung der damaligen europäischen Gemeinschaft zu profitieren. Beide Beitrittsgesuche scheiterten jedoch am Veto des französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle, der zu große Differenzen zwischen dem Königreich und den Ländern Kontinentaleuropas beanstandete und den Einfluss Frankreichs innerhalb der Union gefährdet sah.

Nach dem Rücktritt de Gaulles trat das Vereinigte Königreich schließlich am 1. Januar 1973 im Rahmen der Norderweiterung gemeinsam mit Dänemark und Irland der EU bei. Die Gründe für die Mitgliedschaft waren jedoch von Beginn an hauptsächlich wirtschaftlich geprägt. Im Jahr 1975 fand bereits ein erstes Referendum über den Austritt des VK aus der EU statt, bei dem sich jedoch eine klare Mehrheit von 67 % der Wähler für einen Verbleib in der Staatengemeinschaft aussprach. Neun Jahre später handelte die britische Premierministerin Margarete Thatcher für ihr Land den "Brittenrabatt" aus. Dadurch werden dem Königreich 66 % des zum EU-Haushalt zu zahlenden Nettobeitrages erlassen. Die damalige Begründung: Das VK profitierte aufgrund des vergleichsweise kleinen landwirtschaftlichen Sektors in deutlich geringerem Maße von den europäischen Agrarsubventionen als andere EU-Länder und hatte zudem ein relativ niedriges Wohlstandsniveau.

Zusätzlich zu diesem Rabatt hat das Vereinigte Königreich zahlreiche Integrationsschritte der EU nicht oder nur teilweise mitgetragen, um ein größtmögliches Maß an nationaler Souveränität zu bewahren. So hat sich das VK in den Vertrag von Maastricht aus dem Jahr 1993, in dem die Währungsunion beschlossen wurde, eine Ausstiegsoption ("Opt-Out"-Klausel) für die langfristige Verpflichtung zur Einführung der Gemeinschaftswährung einbauen lassen. Außerdem ist das Königreich kein Mitglied im Schengen Raum und beteiligt sich nicht an der gemeinsamen Innen- und Justizpolitik. Das VK hat sich in diesen Bereichen mit dem Vertrag von Lissabon jedoch ein "Opt-In"-Recht zusichern lassen, welches es dem Land möglich macht bei jedem Gesetzesakt individuell über eine Beteiligung zu entscheiden. Zusätzlich verfügt das Königreich noch über ein "Opt-Out"-Recht bezüglich der Anwendung der Grundrechtecharta. Somit ist das Vereinigte Königreich zwar ein vollwertiges Mitglied der EU, hat aber in zahlreichen Bereichen einen Sonderstatus, wodurch sich das Land mehr nationale Autonomie bewahrt hat, als der Rest der Mitgliedsstaaten.

Das EU-Austrittsverfahren

Die Möglichkeit des Austritts aus der EU wurde erstmals in den Vertrag von Lissabon aufgenommen, der 2009 in Kraft trat. Vorher bestand kein vertraglich festgelegter Austrittsmechanismus.

Gemäß Artikel 50 Absatz 1 des EU-Vertrages kann jeder Mitgliedsstaat im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften den Austritt aus der Europäischen Union beschließen. Hierzu muss die Regierung des betreffenden Landes den Europäischen Rat vom Austrittswunsch zunächst formell in Kenntnis setzen. Anschließend legen die Staats- und Regierungschefs des Europäischen Rates die Leitlinien für die anstehenden Austrittsverhandlungen fest. Danach beginnen die von der EU-Kommission geführten Verhandlungen über ein Austrittsabkommen, das die zukünftigen Beziehungen zwischen der Union und dem ausgetretenen Staat bestimmt. Der Rat der EU muss das ausgehandelte Abkommen nach Zustimmung des EU-Parlaments mit qualifizierter Mehrheit von 72 % der Mitgliedsstaaten (mindestens 20 Staaten), die außerdem 65 % der Bevölkerung der EU repräsentieren müssen, beschließen. Danach muss das Abkommen vom Austrittskandidaten ratifiziert werden.

Bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens oder bis zum Ablauf einer Zwei-Jahres-Frist bleibt das austrittswillige Land vorerst Mitglied der EU. Ein Austritt erfolgt nach Ablauf der Frist automatisch (sog. "Sunset Clause" – Auslaufklausel). Diese kann allerdings im Einvernehmen mit dem betreffenden Staat durch einen einstimmigen Ratsbeschluss verlängert werden. Die Frist beginnt erst mit der förmlichen Übermittlung der Austrittserklärung, die im Fall des Vereinigten Königreichs noch nicht eingereicht wurde. Mit Inkrafttreten eines Austrittsabkommens oder mit Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Frist ist das betreffende Land kein EU-Mitglied mehr und damit weder an die Verträge noch an sonstiges sekundäres EU-Recht gebunden.

Die Zukunftsperspektiven

Wie die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU aussehen, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen im Rahmen des Artikels 50 des EU-Vertrages ab. Die EU befindet sich dabei in einer Zwickmühle: Einerseits sind gerade die exportorientierten EU-Länder darauf angewiesen, möglichst unbeschränkten Zugang zum britischen Absatzmarkt zu erhalten. Andererseits will man verhindern, dass das VK alle wirtschaftlichen Vorteile der Union behält, ohne rechtliche und finanzielle Verpflichtungen zu übernehmen. Ein zu "großzügiges" Abkommen könnte ein falsches Signal an die anderen Mitgliedsstaaten senden und zu einem Domino-Effekt führen.

Insgesamt sind mehrere Optionen zur künftigen Ausgestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen denkbar:

EWR-Modell

Das Vereinigte Königreich könnte nach seinem Austritt aus der EU ebenso wie Norwegen, Island und Liechtenstein Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) werden. Damit würde das Königreich weiter von den vier Grundfreiheiten (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) der Europäischen Union profitieren und hätte uneingeschränkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit seinen über 500 Millionen Verbrauchern. Die Bereiche der Handels-, Außen- und Sicherheits- sowie Innen- und Justizpolitik bleiben dabei von der EWR-Mitgliedschaft unberührt und befinden sich weiterhin in nationalstaatlicher Hand.

Allerdings müsste das Königreich alle EU-Regulierungen und Gesetzesänderung die Güter, Dienstleistungen, Kapital oder die Personenfreizügigkeit betreffen automatisch in nationales Recht umsetzen ohne ein Mitbestimmungsrecht bei der Verabschiedung dieser Regelungen zu haben. Mit den vier Grundfreiheiten sind zudem Pflichten verbunden. Dazu gehört unter anderem die uneingeschränkte Freizügigkeit von Beschäftigten aus der EU innerhalb des EWR. Zusätzlich müsste das VK auch weiterhin einen finanziellen Beitrag leisten, der nur unwesentlich geringer ausfiele, als der derzeitige EU-Mitgliedsbeitrag. Das EWR-Modell sichert dem VK zwar wirtschaftliche Vorteile; das Königreich würde jedoch zum stimmlosen Beitragszahler herabgestuft.

Schweiz-Modell

Beim Schweiz-Modell würde das Vereinigte Königreich mehrere bilaterale Abkommen mit der EU abschließen, in denen die Handelsbeziehungen in den verschiedenen Wirtschaftssektoren einzeln ausgestaltet werden würden. Zwischen der Schweiz und der EU bestehen mehr als 120 dieser sektoralen Abkommen. Die Schweiz hat zwar Zugang zum europäischen Binnenmarkt, dieser beschränkt sich jedoch überwiegend auf den Güterbereich, während der Dienstleistungsbereich weitgehend ausgenommen ist. Für das Vereinigte Königreich wäre ein Marktzugang aber gerade im Finanzdienstleistungsbereich von besonderer Bedeutung.

Die bilateralen Verträge sehen zwar keine automatische Anpassung der Schweizer Gesetzgebung an die sich verändernde EU-Gesetzgebung wie im EWR-Modell vor. Allerdings muss die Schweiz bei Gesetzesänderungen jedes Mal neu mit der EU verhandeln, um ihren Marktzugang zu behalten. Gegenüber dem EWR-Modell hätte das Vereinigte Königreich bei dieser Option zwar ein größeres Maß an Autonomie. Die Verhandlung über eine Vielzahl von bilateralen Abkommen ist aber sehr langwierig und der für das VK so wichtige Marktzugang im Finanzsektor ist nicht zwangsläufig gewährleistet.

Kanada-Modell

Das Vereinigte Königreich könnte auch ein umfangreiches Freihandelsabkommen mit der EU abschließen, wie es mit Kanada verhandelt wurde (CETA). Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die EU dem VK in einem solchen Abkommen weiterhin vollen Marktzugang gewähren würde, ohne dass die EU-Gesetzgebung oder finanzielle Pflichten übernommen werden müssten. Zudem könnten Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen über Jahre andauern. Über das EU-Kanada Abkommen CETA wurde beispielsweise sieben Jahre lang verhandelt.

WTO-Modell

Sollte keines der anderen Modelle zustande kommen, bleibt noch die Option des WTO-Modells. Nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist ohne erfolgreiche Aushandlung eines Abkommens tritt dieses automatisch ein.

Dabei wird das Vereinigte Königreich von der EU ähnlich wie Neuseeland oder Russland wie ein Drittland behandelt. Das bedeutet, dass für den Außenhandel zwischen dem VK und der EU die allgemeinen Konditionen und Regeln der WTO gelten. Dieses Modell würde den eingeschränktesten Zugang zum EU-Binnenmarkt unter allen Optionen bedeuten. Im Gegenzug müsste das VK aber weder Bestimmungen der EU übernehmen, noch ist ein finanzieller Beitrag an den Staatenverbund zu leisten. Zwar wurde ein Großteil der Zölle im Rahmen der WTO bereits abgeschafft, es könnte jedoch zu einer Wiedereinführung von nicht-tarifären Handelshemmnissen kommen. Hierzu zählen beispielsweise Zulassungs- und Prüfungsverfahren oder Produktions-, Sicherheits- und Umweltvorschriften. Aus ökonomischer Sicht wäre das WTO-Modell mit Sicherheit sowohl für das Vereinigte Königreich, als auch für die restlichen 27 EU-Länder mit den größten Nachteilen verbunden.

Aktueller Verhandlungsstand

Am 2. Februar 2017 stellte Brexit-Minister David Davis den Strategieplan der britischen Regierung zum Austritt aus der Europäischen Union dem Parlament in London vor. Demnach strebt das Vereinigte Königreich, wie bereits zuvor in einer Grundsatzrede von Premierministerin Theresa May angekündigt, einen sogenannten "harten Brexit" an, der mit dem Austritt aus dem europäischen Binnenmarkt und der Zollunion verbunden wäre.

Ziel des Vereinigten Königreiches zur Regelung der Handelsbeziehungen mit der EU ist der Abschluss eines Freihandelsabkommens, wie im "Kanada-Modell" beschrieben.

Am 29. März 2017 hat die britische Premierministerin Theresa May das Austrittsgesuch ihres Landes an die EU übermittelt und damit das Austrittsverfahren offiziell eingeleitet. Seit diesem Tag läuft die Zweijahresfrist für die Austrittsverhandlungen, womit das Vereinigte Königreich ohne eine Fristverlängerung am 29. März 2019 planmäßig die EU verlassen wird.

Auf einem Sondergipfel haben die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Mitgliedstaaten am 29. April 2017 die Leitlinien für die anstehenden Brexit-Verhandlungen beschlossen. Demzufolge sollen die Austrittsverhandlungen in zwei Phasen verlaufen. In der ersten Phase sollen zunächst die Modalitäten des Austritts geklärt werden bevor anschließend in der zweiten Phase über die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verhandelt wird. Daneben definieren die Leitlinien die zentralen Forderungen der EU-Mitglieder. So sollen die Rechte der mehr als drei Millionen im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürger dauerhaft garantiert werden. Zusätzlich soll Großbritannien auch nach dem Austritt weiterhin finanzielle Verpflichtungen erfüllen, die sich aus dem bis 2020 laufenden EU-Haushalt ergeben, den London mit verabschiedet hat. Die Höhe der Forderungen soll etwa 60 Milliarden Euro betragen. Darüber hinaus soll eine "harte Grenze" zwischen dem EU-Land Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland auf alle Fälle verhindert werden, um den seit dem Karfreitagsabkommen bestehenden Frieden nicht zu gefährden.

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) erteilte am 22. Mai 2017 der EU-Kommission ein offizielles Verhandlungsmandat für die anstehenden Austrittsverhandlungen mit Großbritannien, die am 19. Juni 2017 begonnen haben.

Im Dezember 2017 wurden die zweite Verhandlungsphase eingeleitet, in der die zukünftigen Beziehungen zwischen beiden Partner definiert werden sollen. Dabei einigte man sich im März 2018 auf eine 21-monatige Übergangsphase nach dem EU-Austritt am 29. März 2019, um die wirtschaftlichen Folgen des Brexit abzufedern. Damit bliebe das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 Mitglied im europäischen Binnenmarkt und in der Zollunion, müsste im Gegenzug während dieser Zeit aber auch weiterhin finanzielle Beiträge an Brüssel leisten und sich an die EU-Gesetzgebung halten.

Die EU-Kommission veröffentlichte am 14. November 2018 den 585 Seiten starken Vertragsentwurf des Brexit-Abkommens. Dieser enthält vor allem folgende Punkte:


Übergangsphase

Wie geplant wird es bis Ende 2020 eine Übergangsphase geben, in der das Vereinigte Königreich Mitglied im Wirtschaftsraum bleibt. Damit muss London weiterhin Gesetze und Regulierungen aus Brüssel übernehmen und in den EU-Haushalt einzahlen – kann über all das aber nicht mehr mitentscheiden. Die Übergangszeit soll genutzt werden, um ein umfangreiches Handelsabkommen zwischen beiden Seiten auszuhandeln. Neu ist, dass diese Übergangsphase verlängert werden kann, um den Verhandlungen notfalls mehr Zeit zu geben. Damit könnte Großbritannien noch mehrere Jahre de facto EU-Mitglied bleiben ohne stimmberechtigt zu sein.
 

Grenze zwischen Irland und Nordirland

Das Abkommen sieht eine Notlösung für Nordirland – den sogenannten backstop vor. Sollte es nach Ablauf der Übergangsphase zu keiner Handelsvereinbarung gekommen sein, wird Nordirland auch weiterhin in der Zollunion bleiben, obwohl der Rest des Vereinigten Königreichs austritt. Damit würden in Nordirland andere Regeln gelten als in England, Schottland und Wales. Mit dieser Regelung soll eine „harte Grenze“ zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland verhindert werden, um den Frieden auf der irischen Insel nicht zu gefährden.
 

Rechte von EU-Bürgern

Die etwa drei Millionen in Großbritannien lebenden EU-Bürger werden auch nach dem Brexit das Recht haben auf der Insel zu leben und zu arbeiten. Gleiches gilt für die in der EU lebenden Briten. Voraussetzung ist, dass sie mindestens seit fünf Jahren im jeweiligen Land leben und eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung beantragen. Nach dem Brexit ist London allerdings künftig nicht mehr an die EU-Personenfreizügigkeit gebunden.


Finanzielle Forderungen

Wie bereits zuvor vereinbart, wird das britische Königreich für die bereits eingegangen Zahlungsverpflichtung eine Ausgleichszahlung leisten müssen. Die genaue Summe wird im Austrittsabkommen nicht genannt – sie wird aber auf 40-60 Milliarden Euro geschätzt.

Das ausgehandelte Abkommen muss nun noch von London und Brüssel ratifiziert werden, bevor es in Krafft treten kann. Am 25.11.2018 stimmten die Staats- und Regierungschefs der EU auf einem Sondergipfel für den Austrittsvertrag. Auf europäischer Seite fehlt damit noch die Zustimmung durch den Rat der EU (Ministerrat) und das Europäische Parlament. Im Vereinigten Königreich muss nach der Billigung durch das Kabinett noch das britische Parlament in Westminister zustimmen. Premierministerin Theresa May vertagte jedoch die für den 11.12.2018 geplante Abstimmung im britischen Unterhaus kurzfristig, da sich eine Ablehnung des Vertrages abzeichnete. Kurz darauf stellten mehrere Abgeordnete ihrer eigenen Partei einen Misstrauensantrag gegen die konservative Regierungschefin, den sie jedoch abwehren konnte. Ob sich bei der Abstimmung im Parlament überhaupt eine Mehrheit findet, ist mehr als fraglich. Der Ausgang des Ratifizierungsprozesses bleibt damit weiter ungewiss.

Sollte es bis zum Ablauf der zweijährigen Verhandlungsfrist am 29. März 2019 nicht zu Ratifizierung des Austrittsabkommens kommen, würde der Fall des sogenannten "No Deal Brexit" eintreten. Damit fiele das Vereinigte Königreich auf die WTO-Handelsstandards zurück und würde damit beim Handel mit EU-Staaten wie ein Drittland behandelt werden.

Stand: 13.12.2018

Quellennachweise

Abstimmungsergebnis des Brexit-Referendums
Bloomberg: EU Referendum - Final Results
BBC: EU Referendum - Results

Grafik: Abstimmungsergebnis nach Regionen
Darstelung: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.
Daten: Bloomberg: EU Referendum - Final Results / BBC: EU Referendum - Results

Grafik: Ablauf des EU-Austrittsverfahrens
Darstellung: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V.

Wirtschaftliche Perspektive

Der Austritt der zweitgrößten Volkswirtschaft der EU hat Folgen sowohl für die britische, als auch für die deutsche Wirtschaft.

Welches ökonomische Gewicht hat das Vereinigte Königreich in der EU, wie eng ist die britische Wirtschaft mit der EU verbunden und was für wirtschaftiche Auswirkungen hat der "Brexit"?

 

weiterlesen